Zuchtgänse laufen durch einen Stall
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Vogelgrippe: Darum gibt es in Bayern (noch) keine Stallpflicht

Vogelgrippe: Darum gibt es in Bayern (noch) keine Stallpflicht

Wegen der Vogelgrippe fordern die Verbände der Geflügelwirtschaft eine bundesweite Stallpflicht. Das Saarland geht als erstes Bundesland voran. Bayern will nicht mitziehen. Das hat seine Gründe. Das Wichtigste zur Stallpflicht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Bayern am .

Was bedeutet Stallpflicht?

Die Stallpflicht (auch: Aufstallungspflicht) ist eine behördliche Anordnung. Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen halten oder sie unter einer Schutzvorrichtung unterbringen, die Kontakt mit dem Virus verhindert und in die keine Wildvögel eindringen können. Die Stallpflicht ordnen Behörden an, sobald sie ein hohes Risiko für eine massive Verbreitung erkennen. So ist es nun im Saarland der Fall, auch der Stadtstaat Hamburg zog nach. Bayern hat erst einmal andere Pläne.

Schätzen die Behörden die Lage als nicht besonders riskant ein, wird keine flächendeckende Stallpflicht angeordnet. Auf BR24-Anfrage schreibt das bayerische Umweltministerium von Thorsten Glauber (FW): "Eine bayernweite Aufstallungspflicht ist angesichts des aktuellen Seuchengeschehens in Bayern derzeit fachlich noch nicht geboten."

Warum gibt es in Bayern noch keine flächendeckende Stallpflicht?

Tatsächlich gibt es in Bayern derzeit wenige Vogelgrippe-Fälle im Gegensatz zum Norden Deutschlands. Und weiter begründet das Umweltministerium seine Zurückhaltung: "Eine Aufstallungspflicht wäre eine große Herausforderung für die Geflügelhalter, der alle Geflügelhalter - auch Hobbyhalter - unterliegen."

Was sind die Herausforderungen für Geflügelhalter?

Tiere aus Freiland- oder Bio-Haltung sind an Bewegung und Beschäftigung im Freien gewöhnt. Bei einer Stallpflicht ändert sich das schlagartig, wenn sie nur in den kleinen Ställen untergebracht werden. Es kann zu Stress und Problemen beim Tierwohl kommen wie Federpicken und Kannibalismus.

Zum Teil müssen Geflügelhalter auch umbauen. Beschäftigungsmaterial für Puten, Lege- und Masthennen muss organisiert werden. Teils muss auch der Stall neu strukturiert werden. Denn eine Stallpflicht kann schnell mal ein paar Monate dauern. Unterm Strich geht es um zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Dennoch ergreifen viele Geflügelhalter bereits Sicherheitsmaßnahmen und setzen freiwillig eine Stallpflicht um. Problematisch wird es eher bei den Hobbyhaltern mit vier oder fünf Hühnern im Garten. Könnten sie eine monatelange Stallpflicht durchziehen? Haben sie dafür Kapazitäten? Und machen sie es dann auch – selbst wenn hohe Bußgelder drohen?

Bei den Profis schlagen vor allem wirtschaftliche Folgen ins Kontor: Der Verlust des "Freiland"-Status wiegt besonders schwer bei den Haltern von Legehennen. Eier dürfen maximal 16 Wochen nach Beginn der Stallpflicht noch als Freilandeier verkauft werden. Danach müssen sie als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden. Das führt zu Verlusten. Das kann der Staat entschädigen – mit Steuergeld.

Warum gibt es keine bundesweite Stallpflicht?

Zwar fordern die Verbände der Geflügelhalter eine bundesweite Stallpflicht, allerdings ist das rechtlich schwer durchzusetzen. Und das ist der Kern, warum es nicht sofort zu einer flächendeckenden Stallpflicht kommt: Die Maßnahmen müssen rechtssicher sein. Erfahrungen während der Corona-Pandemie dürften da auch eine Rolle spielen. Da kam es auch immer wieder darauf an, dass die Maßnahmen auch rechtssicher sind.

Auch der Punkt "flächendeckende Stallpflicht" ist heikel. Denn es gibt regional große Unterschiede. Die Gefährdung durch Wildvögel ist regional sehr unterschiedlich, zum Beispiel in der Nähe von Feuchtbiotopen und entlang der Flugrouten von Zugvögeln ist die Gefahr größer. In Bayern gibt es aber deutlich weniger Fälle als in Norddeutschland. Eine flächendeckende, bundesweite Stallpflicht ist also rechtlich schwer durchzusetzen, wenn das Risiko nicht überall gleich hoch ist.

Warum fordern die Verbände eine Stallpflicht?

Die Verbände fordern die Stallpflicht. Diese könne als präventive Maßnahme Tierbestände vor der Seuche schützen. Die Stallpflicht ist bei allen Herausforderungen ein wirksames Mittel, um den direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutztieren und Wildvögeln zu unterbinden. Eine frühe Anordnung kann auch die Einschleppung des Virus in Bestände verhindern. Denn wenn einmal das Virus im Betrieb ist, oder auch nur der Verdacht bei einem Einzeltier besteht, muss der gesamte Tierbestand getötet und entsorgt werden. Doch dem stehen eben rechtlich hohe Hürden entgegen.

Gab es schon einmal eine bundesweite Stallpflicht?

2016/2017: Die Vogelgrippewelle, die im Herbst 2016 begann, führte zu einer sehr weitreichenden und lange andauernden Stallpflicht in zahlreichen Regionen und Bundesländern. Das Infektionsgeschehen bei Wildvögeln war damals bundesweit sehr stark. Die Bundesregierung erließ in dieser Zeit auch eine "Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen", die bundesweit galt. Eine Stallpflicht war darin aber nicht enthalten – das regelten die Bundesländer für sich. In Bayern erließ am 18. November 2016 die damalige Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) eine bayernweite Stallpflicht, die bis in den März 2017 hinein dauerte.

Zum Audio: Saarland und Hamburg verhängen Stallpflicht (29.10.20025)

Symbolbild: Enten, die in einer von Geflügelpest befallenen Anlage getötet wurden, werden in einen Transportbehälter gekippt.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
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Symbolbild: Enten, die in einer von Geflügelpest befallenen Anlage getötet wurden, werden in einen Transportbehälter gekippt.

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