Am Fußgängertunnel zu den Gleisen des Würzburger Hauptbahnhofs stehen sie wieder: Mitglieder der Zeugen Jehovas, Blick geradeaus, ihre Bücher auf dem Rollwagen. Die meisten Reisenden eilen vorbei. Vor gut einer Woche griff hier ein offenbar psychisch kranker Mann drei von ihnen mit einem Messer an. Die drei Männer verletzten sich in dem Gerangel leicht. Jetzt ist der Verdächtige tot – gestorben in Untersuchungshaft. Bei der Obduktion der Leiche [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt] zeigten sich keine Hinweise auf Fremdeinwirkung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg.
Bayerisches Justizministerium bezieht Stellung
Seither stehen viele Fragen im Raum: Hätte der Tod in der Zelle verhindert werden können, wie gut erkennt der Justizvollzug Suizidgefahr? Wie steht es generell um die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Unterfranken? Das Bayerische Justizministerium hat auf Anfrage von BR24 ausführlich zu Abläufen und Schutzmaßnahmen Stellung genommen.
Frühe Checks, aber keine starre Frist
Zunächst gibt es für die ärztliche Untersuchung nach der Einlieferung keine exakte Frist, sie müsse aber "alsbald" erfolgen, betont ein Sprecher des Bayerischen Justizministeriums mit Verweis auf das Strafvollzugsgesetz. Beim Zugang der Gefangenen werde bei der Untersuchung ein "besonderes Augenmerk auf das Erkennen einer Suizidgefahr" gelegt. Jeder Bedienstete, der Anzeichen für eine Gefährdung sehe, sei verpflichtet, dies sofort zu melden.
Wenn Suizidgefahr erkannt wird
Wird ein Gefangener als gefährdet eingeschätzt, stünden psychologische oder psychiatrische Angebote der Fachdienste sowie externe Fachleute bereit. In schweren Fällen könnten Häftlinge für eine Behandlung in psychiatrische Abteilungen der JVAs Straubing oder Würzburg oder in ein Bezirkskrankenhaus verlegt werden, sofern Kapazitäten vorhanden sind, heißt es aus dem Ministerium.
Einzelzelle, Gemeinschaftshaft, Videoüberwachung
Ob jemand allein oder mit anderen untergebracht wird, hängt laut Ministerium von Persönlichkeit, Haftart, Tatvorwurf, baulichen Gegebenheiten und Kapazitäten ab. Rund zwei Drittel der Haftplätze in Bayern sind Einzelhafträume. Normale Zellen sind mit Bett, Schrank, Regal, Stuhl, Fernseher und Sanitäreinrichtungen ausgestattet. Kleidung, Bettwäsche und Handtücher werden von der Anstalt gestellt.
Eine generelle Videoüberwachung aller Hafträume sei "bereits aus Rechtsgründen unzulässig". Technische Mittel wie Kameras dürften nur im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen eingesetzt werden, etwa bei akuter Selbstverletzungsgefahr.
Keine attestierte Suizidgefahr – trotz Vorgeschichte
Laut der Staatsanwaltschaft Würzburg werde derzeit geprüft, ob es im Gefängnis Würzburg Pflichtverletzungen hinsichtlich des Umgangs mit dem Mann gegeben habe. Nach der Festnahme kam der Mann in Untersuchungshaft. Bei seiner Ankunft hätten sich laut Justizvollzugsanstalt keine Hinweise auf Suizidgefahr ergeben. Zunächst sei er in einem Gemeinschaftsraum untergebracht worden, hieß es von der JVA. Weil er Mitgefangene provoziert haben soll, sei er noch am selben Tag in einen videoüberwachten Haftraum der psychiatrischen Abteilung verlegt worden.
Der Anstaltspsychiater begutachtete den Mann zwei Tage nach der Tat und habe ebenfalls keine Hinweise auf Suizidgefahr gesehen. Nach einer zweiten ärztlichen Einschätzung wurde er am 26. Februar in eine Einzelzelle verlegt – erneut ohne festgestellte akute Selbsttötungsgefahr.
Kritik an großen Versorgungslücken bei psychisch Erkrankten
Für Prof. Dominikus Bönsch, Direktor des Bezirkskrankenhauses Lohr, fügt sich der Würzburger Fall in ein Muster: "Die Geschichte wiederholt sich", sagt er mit Blick auf die tödlichen Messerattacken am Barbarossaplatz in Würzburg und in einem Aschaffenburger Park. In den vergangenen Jahren war auch der mutmaßliche Angreifer vom Würzburger Hauptbahnhof mehrfach in psychiatrischen Kliniken untergebracht, unter anderem im Bezirkskrankenhaus Lohr und in Würzburg. Grundlage waren richterliche Beschlüsse.
In allen drei Fällen seien die Täter zuvor psychisch auffällig gewesen und in Kliniken behandelt worden. Bönsch kritisiert seit Jahren "unglaubliche Versorgungslücken bei schwer psychisch Erkrankten, die potenziell gefährlich sind". Es sei zwar oft möglich, Betroffene in Kliniken zu bringen, doch verbindliche Behandlung im Alltag und zusätzliche Hilfsangebote fehlten.
Debatte über Lücken zwischen Klinik und Haft
In der Vergangenheit hatte Bönsch gegenüber BR24 mehrfach kritisiert, dass es verpasst worden sei, "rechtliche Optionen für Zwangsbehandlungen außerhalb der Kliniken" zu schaffen – etwa um sicherzustellen, dass Betroffene im Alltag ihre Medikamente nehmen. Grundgesetzlich gilt in Deutschland das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen.
Eine Zwangsmedikation ist nur als letztes Mittel bei akuter Gefahr für sich oder andere und mit strenger richterlicher Anordnung zulässig. Nach Bönschs Einschätzung sei es nicht ungewöhnlich, dass Menschen, die zunächst fremdgefährlich sind, später Suizid begehen. "Auf solche Patienten müssen wir immer gut aufpassen", sagt der Klinikdirektor.
Im Video: Erst Würzburg, dann Aschaffenburg – Warum fielen Messerangreifer durchs Raster?
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