Im Juni 2021 stach ein Mann aus Somalia am Würzburger Barbarossaplatz mit einem Messer wahllos auf Passanten ein. Drei Menschen starben, weitere wurden verletzt. Im Sicherungsverfahren entschied das Landgericht Würzburg, dass der 35-Jährige unbefristet in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Dort wird der Messerangreifer auch weiterhin bleiben. Eine Abschiebung nach Somalia ist aktuell vom Tisch.
Gutachten: Hohe Wahrscheinlichkeit für Wiedereinreise
Wie die Generalstaatsanwaltschaft München auf Anfrage von BR24 mitteilt, komme ein "Absehen von der weiteren Vollstreckung der Unterbringung" zum Schutz der Allgemeinheit nicht in Betracht. Ein Gutachten habe ergeben, dass bei einer Abschiebung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Wiedereinreise nach Deutschland und damit eine erhebliche Gefahr weiterer schwerer Straftaten bestehe.
Im Audio: Der Messerangreifer von Würzburg bleibt in der Psychiatrie
Tatort der Messerattacke in Würzburg
Abschiebemöglichkeiten geprüft
Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen hatte zuletzt bestätigt, Abschiebemöglichkeiten zu prüfen. Für eine Abschiebung hätte aber die Generalstaatsanwaltschaft München von der weiteren Vollstreckung der dauerhaften Unterbringung in der psychiatrischen Klinik absehen müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft betont nun jedoch, dass der Mann weiterhin als gefährlich gilt – und deshalb in der Forensik in Lohr bleibt.
Der Mann ist mehreren Gutachten zufolge psychisch krank und gilt demnach zum Zeitpunkt der Tat als schuldunfähig. Innere Stimmen sollen ihm die Tat befohlen haben.
Pflichtverteidiger hält Entscheidung für richtig
"Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft halte ich inhaltlich für richtig und diese Ermessensentscheidung ist aus meiner Sicht auch angezeigt", sagte der Pflichtverteidiger des Somaliers, Hanjo Schrepfer, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Man müsse den weiteren Fortgang der Therapie im Auge behalten, wobei diese "streng genommen" noch gar nicht eingeleitet werden konnte, weil es noch immer an der Einsicht des Beschuldigten fehle.
Mit Informationen der dpa
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