04.07.2026, Thüringen, Erfurt: Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, nimmt am Bundesparteitag der AfD teil
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AfD will Verfassungsschutz an Parteienbeobachtung hindern

AfD will Verfassungsschutz an Parteienbeobachtung hindern

Im Herbst stehen zwei Landtagswahlen an, von denen sich die AfD viel verspricht. Der soeben wiedergewählte AfD-Chef Chrupalla hat im Fall eines Wahlsieges erste Amtshandlungen in Aussicht gestellt. Es geht um den Verfassungsschutz.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

In Deutschland werden noch in diesem Jahr drei Landtage neu gewählt: Am 6. September in Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin am 20. September. Von zwei Wahlen verspricht sich die AfD viele Wählerstimmen: In Sachsen-Anhalt steht die Partei seit Monaten in Umfragen auf Platz eins. Sie rückt mit Werten jenseits der 40-Prozent-Marke an die Möglichkeit heran, eine absolute Mehrheit zu erreichen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD laut Umfragen deutlich vorn.

Chrupalla will Rechte des Verfassungsschutzes bei Sieg beschneiden

Der wiedergewählte AfD-Chef Tino Chrupalla hat jetzt im Fall von Wahlsiegen seiner Partei in ostdeutschen Bundesländern bedeutende Änderungen in Aussicht gestellt. Es geht dabei um die Arbeit der jeweiligen Verfassungsschutzämter. Chrupalla sagte im Fernsehsender Phoenix: "Wir werden dafür sorgen, dass politische Parteien in diesem Land nicht mehr beobachtet werden können."

Seine Partei plane bei Wahlsiegen in diesem Jahr, jeweils den Innenminister zu stellen. "Und dann werden wir uns auch dem Thema Verfassungsschutz annehmen. Weil dann ist es eine weisungsgebundene Behörde", sagte Chrupalla weiter.

Verfassungsschutz ist der AfD Dorn im Auge

Mehrere Landesverbände der AfD sind bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden – unter anderem in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Bayern darf der Verfassungsschutz die AfD laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beobachten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Mutterpartei auf Bundesebene im Mai vergangenen Jahres zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hoch. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im März in einem Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz diese Einstufung nicht aufrecht erhalten darf – bis zum Abschluss im Hauptsacheverfahren.

Kritiker werfen der Partei vor, demokratische Grundwerte zu gefährden und ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung zu fördern. Immer wieder fordern sie daher die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens.

Mit Informationen von AFP

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