"Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" steht auf einem Schild vor dem Gebäude.
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Seit Ende September entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vermehrt über Asylanträge von Syrern
Bildrechte: Daniel Karmann/dpa
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Seit Ende September entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vermehrt über Asylanträge von Syrern

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BAMF lehnt deutlich mehr Asylanträge von Syrern ab

BAMF lehnt deutlich mehr Asylanträge von Syrern ab

Während die Bundesregierung noch darüber diskutiert, wie Deutschland mit Geflüchteten aus Syrien umgehen soll, zeigt der Blick in die Statistik: Im Oktober schnellte die Zahl der ablehnenden Bescheide für syrische Asylbewerber in die Höhe.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Oktober deutlich mehr Asylanträge von Syrern abgelehnt als in den Monaten davor. Insgesamt waren es mehr als 1.900 Erstanträge - von Januar bis September waren es nur 163 Ablehnungen.

Viele Entscheidungen waren ausgesetzt worden

Ein Grund: Bis Oktober lagen viele Entscheidungen wegen der unklaren Lage in Syrien auf Eis. Nachdem der syrische Machthaber Assad Ende vergangenen Jahres abgesetzt worden war, setzte das Bundesamt ab Dezember den Großteil der Entscheidungen aus.

Nur über die Anträge von Straftätern und Gefährdern wurde weiter entschieden. "Das Bundesamt hat hier in begründeten Einzelfällen auch Vollablehnungen gegen syrische Staatsangehörige erlassen", teilte das BAMF mit. Auch formale Entscheidungen, etwa mit der Feststellung, dass ein anderes europäisches Land zuständig ist, wurden weiterhin getroffen.

BAMF sieht Asyl-Ablehnungen durch Rechtsprechung bestätigt

Nun sollen Syrer nach dem Willen von Bundeskanzler Merz und Innenminister Dobrindt auch wieder abgeschoben werden, insbesondere Straftäter. In der Union hatte es dazu zuletzt Diskussionen gegeben, nachdem Außenminister Wadephul bei seinem Besuch im von vielen Jahren Bürgerkrieg gezeichneten Syrien angezweifelt hatte, dass angesichts der massiven Zerstörung dort kurzfristig eine große Zahl syrischer Flüchtlinge freiwillig dorthin zurückkehren werde.

Das BAMF will in der jüngsten Rechtsprechung eine "vorsichtige Tendenz erkennen, dass die bislang befassten Gerichte Klagen gegen ablehnende Entscheidungen abweisen". Die derzeit vorliegende Rechtsprechung bestätige damit die Auffassung des Bundesamts, dass aufgrund der veränderten Sachlage in Syrien "bei jungen, gesunden Männern nicht in allen Fällen ein Abschiebungsverbot festzustellen ist". Deshalb werde seit Ende September wieder auch über deren Anträge entschieden.

Mit Informationen von dpa.

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