Für Verbraucher ist es eine wichtige Neuerung: Die Rückgabe alter Elektro-Geräte – wie Staubsauger, Laptops oder auch E-Zigaretten – wird einfacher. Der Bundestag hat dazu am späten Abend ein Gesetz verabschiedet.
E-Zigaretten dort zurückgeben, wo sie gekauft wurden
Kunden sollen künftig direkt beim Kauf über Entsorgungsmöglichkeiten informiert werden – und vor allem darüber, dass Elektroschrott nicht in den Restmüll darf. Außerdem wird der Handel unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen.
Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt dafür kauft. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einweg-Produkte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.
Elektroschrott als Rohstoffquelle
Rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten landen aktuell auf den kommunalen Wertstoffhöfen. Und die trifft eine weitere Festlegung in der Gesetzesnovelle: Künftig dürfen die alten Elektrogeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal in die Sammelcontainer einsortiert werden. So soll unter anderem das Brandrisiko durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien sinken.
Ziel all der Änderungen seien bessere Sammelquoten, sagte der CDU-Abgeordnete Florian Bilic. Denn: Schätzungen zufolge haben sich in Deutschlands Haushalten allein mehr als 300 Millionen ausgediente Laptops und Handys angesammelt – und darin schlummern wertvolle Rohstoffe. Die sollen künftig besser recycelt werden können.
Mit Informationen von dpa.
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