Eine staatliche Kennzeichnung darüber, wie Nutztiere gehalten wurden – geht es nach dem Willen der Bundesregierung, soll die im Januar 2027 kommen. Nun ist fraglich, ob Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) diesen Zeitplan halten kann. Denn die EU-Kommission hat gegen Teile der Novelle erhebliche Einwände.
Werde das Gesetz unverändert beschlossen und in Kraft gesetzt, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, machte die EU-Kommission deutlich. Auch sechs Mitgliedstaaten und nationale sowie europäische Verbände der Land- und Ernährungswirtschaft hatten Kritik geäußert.
Staatliches Tierwohl-Label schon seit 2023 geplant
Worum geht es konkret? Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von den Grünen hatte ein staatliches Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 2023 auf den Weg gebracht. Sein Ziel: Mehr Tierwohl und mehr Transparenz für den Verbraucher. Eine privatwirtschaftliche Lösung (wie es sie seit 2015 über die Initiative Tierwohl gibt) lehnte er ab. Die gesetzliche Kennzeichnung von Schweinefleisch sollte zum 1. Januar 2027 verpflichtend werden; in der Zwischenzeit konnte die staatliche Tierhaltungskennzeichnung bereits freiwillig genutzt werden.
Özdemirs Nachfolger Alois Rainer will das Gesetz "praxistauglicher" machen und auch die Außer-Haus-Verpflegung und Importware mit einbeziehen. Heißt: Schweinefleisch, das nicht in Deutschland produziert wurde, aber auf dem deutschen Markt angeboten werden soll, müsste nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gekennzeichnet werden, entsprechend der Kategorien "Stall", "Stall + Platz", "Frischluftstall", "Auslauf/ Weide" und "Bio".
"Beschränkung des freien Warenverkehrs"
In der Stellungnahme der EU-Kommission (externer Link) von Mitte August heißt es nun, "dass die Regelungen (…) den freien Warenverkehr innerhalb der EU einschränken". Die Bundesregierung habe nicht dargelegt, dass sie alternative, weniger restriktive Maßnahmen geprüft habe beziehungsweise dass diese verhältnismäßig seien. Die Kommission bezieht sich dabei auf Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen, die sich durch das Gesetz für ausländische Erzeuger ergäben.
Auch die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung würden nicht berücksichtigt, weil für bereits zertifizierte Betriebe in anderen EU-Ländern neue Auflagen für die Vermarktung in Deutschland eingeführt würden.
Regelungen im Ausland auch hier anerkennen?
Gerade das stößt auf Unmut seitens der EU-Kommission und anderer EU-Staaten. Denn zum einen berücksichtige die Regelung nicht, wenn andere Länder schon eigene Kennzeichnungssysteme haben, wie etwa Dänemark.
Zum anderen könnte Deutschland ein Wettbewerbsvorteil entstehen, da hier ansässige Erzeuger lediglich die Anforderungen eines einzigen Systems – nämlich des deutschen – erfüllen müssten, während ausländische Marktteilnehmer gegebenenfalls den Vorgaben auch anderer Länder entsprechen müssten.
Eine Lösung könnte sein, dass Deutschland Kennzeichnungen anderer EU-Länder anerkennt. Oder ganz auf die Kennzeichnung für Schweinefleisch aus dem Ausland verzichtet. Das wiederum könnte aber dazu führen, dass Schweine aus Deutschland im EU-Ausland verarbeitet werden, um dann ohne verpflichtende Kennzeichnung in Deutschland verkauft zu werden.
Kritik an Kennzeichnungsplänen auch aus der Branche
Teile der Agrar- und Lebensmittelbranche fordern schon länger, auf eine staatliche Lösung zu verzichten oder diese zumindest mit den bestehenden Kontroll- und Kennzeichnungssystemen des Handels zu verbinden. Unter anderem der Deutsche Bauernverband hatte die Pläne für ein staatliches Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in der Vergangenheit kritisiert. DBV-Präsident Joachim Rukwied erklärte, bekannte Siegel wie die Initiative Tierwohl gäben den Verbrauchern bereits Orientierung und seien breit akzeptiert. Zweifel kamen auch vom Bayerischen Bauernverband.
Auch von anderer Seite werden nun Forderungen laut, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vollständig aufzuheben: So bezeichnet der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft die Stellungnahme der EU-Kommission als "unübersehbares europäisches Stoppsignal".
Vom Deutschen Tierschutzbund heißt es: "Mit der umfangreichen Kritik sind die Regierungspläne nun mehr oder weniger gescheitert". Zwar befürwortet der Verband die geplante Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung in die Tierhaltungskennzeichnung, hält die geplante Novelle aber für wenig durchdacht. Hauptkritikpunkt der Tierschützer: Die geplante staatliche Kennzeichnung verhelfe keinem einzigen Tier zu einem besseren Leben.
Ministerium will Entwurf nun überarbeiten
Das Bundeslandwirtschaftsministerium reagierte auf die Nachricht aus Brüssel verhalten. Ein Ministeriumssprecher sagte, man arbeite nun daran, den Gesetzentwurf zu überarbeiten "und das sowohl rechtskonform als auch praxistauglich zu machen". Dass die Novelle damit "gestoppt sei", hält er für "ein bisschen weit gegriffen".
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