Der Hauptangeklagte steht vor dem Beginn eines Prozesses nach einem tödlichen Autorennen im Gerichtssaal. Die zur Tatzeit 25, 32 und 34 Jahre alten Angeklagten sollen sich am 20. März 2025 in Ludwigsburg zu einem illegalen "Beschleunigungsrennen" verabredet haben. Die Angeklagten seien letztlich in hochmotorisierten Limousinen mit hoher Geschwindigkeit gefahren und mit einem Kleinwagen kollidiert, in dem zwei 22 bzw. 23 Jahre alten Frauen saßen. Beide Frauen starben noch am Unfallort.
Der Hauptangeklagte steht vor dem Beginn eines Prozesses nach einem tödlichen Autorennen im Gerichtssaal. Die zur Tatzeit 25, 32 und 34 Jahre alten Angeklagten sollen sich am 20. März 2025 in Ludwigsburg zu einem illegalen "Beschleunigungsrennen" verabredet haben. Die Angeklagten seien letztlich in hochmotorisierten Limousinen mit hoher Geschwindigkeit gefahren und mit einem Kleinwagen kollidiert, in dem zwei 22 bzw. 23 Jahre alten Frauen saßen. Beide Frauen starben noch am Unfallort.
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Der Hauptangeklagte im Gerichtssaal.
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Lebenslange Haft nach illegalem Autorennen mit zwei Toten

Lebenslange Haft nach illegalem Autorennen mit zwei Toten

In Baden-Württemberg sind vor einem Jahr zwei Frauen getötet worden - als Unbeteiligte bei einem illegalen Autorennen. Jetzt hat es in Stuttgart die Urteile gegen die beiden Fahrer gegeben, der Hauptangeklagte muss lebenslang in Haft.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Etwas über ein Jahr nach einem Autorennen mit zwei Toten in Ludwigsburg ist der Unfallverursacher wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich vor einem Jahr mit seinem Bruder in Ludwigsburg ein Rennen geliefert - sein Wagen hatte das Auto zweier junger Frauen gerammt. Der Bruder, der einen zweiten Wagen gefahren haben soll, muss wegen versuchten Mordes für 13 Jahre in Haft. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung. Er wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Beihilfe dazu verurteilt.

Monatelang hatten sich die Kammer des Stuttgarter Landgerichts, Angehörige, Anwälte und zahlreiche Besucher im Prozess gegen die zwei angeklagten Fahrer und ihren Cousin Videos angeschaut, es wurden Gutachten in Auftrag gegeben, Zeugen gehört und Einlassungen verlesen. Im Zentrum stand dabei stets die Frage, ob der Fahrer als Mörder verurteilt oder ob der Fall juristisch anders bewertet wird.

Abgebremst und immer wieder Gas gegeben

Angeklagt waren zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26-jähriger Cousin. Nach Überzeugung des Gerichts verabredeten sich die drei Türken am Abend des 20. März 2025 zu einem illegalen Rennen in der Ludwigsburger Innenstadt. Sie rasten durch eine Bahnhofsunterführung, bremsten, stimmten sich ab und beschleunigten erneut – teils in einer Tempo-50-Zone. Dabei filmten sie und feuerten sich an. Schließlich rammte der jüngere Bruder mit mehr als 130 Kilometern pro Stunde das Auto von zwei Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren, die gerade eine Tankstelle verlassen wollten und bei dem Unfall ums Leben kamen.

Mit dem Urteil folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Unfallverursacher habe kurz vor dem Aufprall Vollgas gegeben, obwohl er die lebensgefährliche Situation erkannt habe, hatte diese argumentiert.

Angeklagte räumen Verantwortung ein

Die Verteidiger hatten die Mordvorwürfe zurückgewiesen. Sie bestritten, dass die Angeklagten den Tod anderer billigend in Kauf genommen hätten und plädierten auf fahrlässige Tötung. Die Angeklagten selbst räumten teils Verantwortung ein, bestritten jedoch, jemanden bewusst gefährdet zu haben.

Juristisch ist der Fall heikel: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind illegale Autorennen ausdrücklich strafbar. Bei Todesopfern drohen mehrjährige Haftstrafen, in besonders schweren Fällen auch eine Verurteilung wegen Mordes. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Fahrer den Tod anderer nicht nur für möglich hält, sondern ihn billigend in Kauf nimmt. In der Vergangenheit haben Gerichte in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden – von fahrlässiger Tötung bis hin zu Mordurteilen.

Über den Einzelfall hinaus verweist der Prozess auf ein anhaltendes Problem. Trotz verschärfter Gesetze registriert die Polizei wieder mehr illegale Autorennen. In Baden-Württemberg wurden 2024 insgesamt 433 Fälle erfasst, im ersten Halbjahr 2025 bereits 293 – ein deutlicher Anstieg, auch durch intensivere Kontrollen. Auch in Bayern sind die Fälle illegaler Autorennen zuletzt gestiegen.

Milde Strafen nach tödlichem Autorennen in Niederbayern

Todesfälle nach illegalen Autorennen gab es auch im Freistaat immer wieder. Die betroffenen Angehörigen der Opfer haben ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen. Im Juli 2024 starb auf der B388 im Kreis Rottal-Inn eine 21-jährige Motorradfahrerin, weil sich zwei junge Männer ein illegales Autorennen geliefert hatten. Die beiden Täter wurden zu Jugendstrafen von zwei Jahren und fünf Monaten sowie zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Manchmal aber gelingt den Tätern aber auch die Flucht nach ihrem illegalen Autorennen.

Mit Informationen von dpa und AFP.

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