Seit Beginn des russischen Angriffskriegs sind Millionen Ukrainer geflüchtet, rund 1,2 Millionen leben aktuell in Deutschland – viele von ihnen erhielten bis Frühjahr 2025 Bürgergeld. Ein Vorstoß von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dieses zu streichen, sorgt für Streit in der Koalition. BR24 hat recherchiert, welche Unterstützung ukrainische Geflüchtete in Ländern wie Österreich, Rumänien, Ungarn und Bulgarien erhalten:
Lage für Ukrainer in Österreich
In Österreich erhalten vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer Grundversorgung und haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie die Mindestsicherung. Ukrainische Staatsbürger sind damit hilfsbedürftigen, asylsuchenden Menschen gleichgestellt. Lediglich Familienbeihilfe können sie zusätzlich bekommen. Als hilfsbedürftig gilt, wer den Lebensunterhalt für sich und andere in einem gemeinsamen Haushalt nicht aus eigener Kraft oder mit eigenen Mitteln stemmen und ihn auch nicht durch Unterstützung anderer Personen bestreiten kann.
Die Grundversorgung ist eine Leistung für Fremde. Hilfs- und schutzbedürftige Personen erhalten dadurch Leistungen, die für die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse sorgen. Dazu zählen unter anderem Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung und Bekleidungshilfe.
Die konkrete Hilfe ist in den neun österreichischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In allen Ländern liegt die Höhe der Grundversorgung aber unter der Mindestsicherung. Beispiel Wien: In der österreichischen Hauptstadt erhalten Betroffene unabhängig von der Wohnform 150 Euro pro Jahr für Bekleidung, in Form von Gutscheinen. Schüler und Schülerinnen erhalten nach Bedarf 200 Euro pro Jahr für Schulunterlagen.
In einer betreuten Unterkunft wird die Verpflegung entweder angeboten oder man bekommt 6,50 Euro pro Tag. Zusätzlich erhält jede Person 40 Euro Taschengeld und 10 Euro Freizeitgeld pro Monat. Bei privaten Unterkünften erhält eine Einzelperson einen Mietzuschuss von 165 Euro pro Monat und Familien einen Mietzuschuss von 330 Euro pro Monat. Für das Verpflegungsgeld ist für Erwachsene ein Betrag von 260 Euro pro Person und Monat vorgesehen, für Minderjährige ein Betrag von 145 Euro pro Person und Monat.
Lage in Rumänien
In Rumänien haben ukrainische Flüchtlinge, die langfristig dort bleiben und arbeiten wollen, die gleichen Rechte wie rumänische Staatsbürger, was Mindesteinkommen, Elternurlaub und Kindergeld angeht.
Menschen, die arbeitsfähig sind und schulpflichtige Kinder haben, können auch die Auszahlung eines Pauschalbeitrags beantragen, der drei Monate lang gezahlt wird. Der beträgt 750 Lei im Monat für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Lei im Monat für Familien.
Für Menschen, die nicht arbeiten können, bietet der rumänische Staat finanzielle Unterstützung für Unterkunft und Verpflegung. Jedoch werden die Gelder oft mit Verspätung ausgezahlt – manchmal sogar mehrere Monate.
In Rumänien erhalten 2025 nur besonders schutzbedürftige ukrainische Geflüchtete finanzielle Hilfe – etwa Menschen mit Behinderungen, schweren Krankheiten oder Schwangere im letzten Trimester. Voraussetzung sind eine Einreise vor dem 1. Juli 2024 und Unterbringung in staatlich zugewiesenen Notunterkünften; die Unterstützung beträgt 500 Lei für Einzelpersonen und 1.500 Lei für Familien pro Monat. 1 Euro entspricht ca. 5 Lei.
Lage in Ungarn
In Ungarn gibt es für ukrainische Staatsbürger spezielle Vorschriften. Sie haben einen ähnlichen Status wie Asylbewerber. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird das reguläre Tagegeld nur anerkannten Berechtigten mit vorübergehendem Schutz gewährt. Die Höhe des regulären Tagegeldes beträgt 22.800 Forint pro Person und Monat für Erwachsene sowie 13.700 Forint pro Person und Monat für Minderjährige.
Eine Person, die in eine Beschäftigung aufgenommen werden kann, ist verpflichtet, eine geeignete Beschäftigung anzunehmen, und zwar spätestens 45 Tage nach Erhalt des ersten ihr ausgezahlten regulären Tagegeldes.
Personen, denen vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, haben das Recht, ohne Genehmigung auf dem Territorium Ungarns zu arbeiten. Sie können aber kein Einzelunternehmer sein oder eine Wirtschaftsvereinigung gründen. 1 Euro entspricht ca. 400 Forint
Lage in Bulgarien
Ukrainische Staatsbürger mit vorübergehendem Schutzstatus gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie erhalten in Bulgarien folgende Unterstützungsleistungen: Eine einmalige staatliche Unterstützung in Höhe von bis zu 1.512 Lewa, eine einmalige Hilfe zur Ausstellung eines Dokuments in Höhe von bis zu 75 Lewa, je nach den tatsächlichen Kosten – und monatliche Sozialhilfe.
Anspruch auf Sozialhilfe besteht für Personen mit Einkommen unterhalb der staatlich festgelegten Mindestsätze. Diese hängen von Familienstand, Kinderzahl, Behinderungen etc. ab. Die Höhe der Monatshilfe ist genauso unterschiedlich gestaffelt.
Wenn Ausländer Anspruch auf monatliche Sozialhilfe haben, sind sie verpflichtet, monatlich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Personen mit Flüchtlingsstatus oder humanitärem Status, die an Programmen und Projekten teilnehmen, die Integrationsmaßnahmen für Ausländer in Bulgarien beinhalten, sind für den jeweiligen Zeitraum von der Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit befreit.
Zusätzlich können ukrainische Staatsbürger mit vorübergehendem Schutzstatus Heizkostenbeihilfe für die Wintermonate erhalten sowie staatliche Unterkunftshilfe.
Seit Kriegsbeginn hat Bulgarien ein regelmäßig verlängertes Hilfsprogramm für ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz aufgelegt. Es gewährt für begrenzte Zeit – aktuell rund 10 Euro pro Tag – Unterstützung für Unterbringung in staatlichen, kommunalen oder privaten Unterkünften; besonders Schutzbedürftige erhalten kostenlose Unterkunft während der gesamten Schutzdauer. 1 Euro entspricht ca. 2 Lewa.
Mit Informationen von dpa.
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