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Pflege, Rente, Krankenkasse: Wann die großen Reformen kommen
Bildrechte: picture alliance / Ipon | Stefan Boness
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Pflege, Rente, Krankenkasse: Wann die großen Reformen kommen

Pflege, Rente, Krankenkasse: Wann die großen Reformen kommen

Milliardenverluste zwingen die Bundesregierung zu Reformen, mit denen es wohl auch harte Einschnitte geben wird. Worum es geht und ob in diesem Jahr noch mit Gesetzen zu rechnen ist.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Pflegeversicherung, Rente, Krankenversicherung: In Deutschland wird aktuell über viele Reformen diskutiert. Wann sie auf den Weg gebracht werden sollen - ein Überblick.

Pflegereform: Was ist geplant - und für wann?

Das Bundesgesundheitsministerium erwartet in den kommenden Jahren in der Pflegeversicherung Defizite in Milliardenhöhe. Am 4. Juni 2026 wurde ein erster Entwurf vorgelegt. Darin heißt es, dass Gutverdiener und Kinderlose finanziell stärker belastet werden sollen. Geplant ist auch, dass die Pflegekassen für pflegende Angehörige künftig geringere Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Das bedeutet: weniger Rentenansprüche für Pflegende. Es soll auch Einschnitte bei bestimmten Leistungen in den einzelnen Pflegestufen geben.

Jetzt ist aber zunächst das Bundeskabinett am Zug. Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass ein Beschluss noch vor der politischen Sommerpause angestrebt werde. Diese beginnt am 11. Juli.

Der Bundestag wird sich also erst nach der Sommerpause ausführlich mit der Pflegereform befassen können, es soll dann aber zügig voran gehen. Beginnend mit einer ersten Lesung / Beratung – die etwa eineinhalb Stunden dauert. Im Anschluss befassen sich die zuständigen Ausschüsse im Bundestag mit dem Thema, z. B. der Gesundheitsausschuss, unter Teilnahme von Sachverständigen, um "Für und Wider" zu diskutieren. In der zweiten und dritten Lesung, die meist einige Wochen später stattfindet, werden noch einmal alle Details beraten und es folgt die Abstimmung.

Stimmt der Bundestag zu, geht das Gesetz in den Bundesrat. Sagen dort auch die Landesregierungen ja, fehlen noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst dann gilt das Gesetz. Die Bundesregierung plant, dass das Gesetz zur Pflege spätestens ab Januar 2027 in Kraft treten soll.

Krankenkassenreform: Was ist geplant - und für wann?

Im Jahr 2027 müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen mit einer Lücke von 15,3 Milliarden Euro rechnen. Bis 2030 könnten es 40 Milliarden Euro werden, heißt es im Gesetzesentwurf. Ein Ziel der Reform lautet: weitere Beitragsanhebungen für Versicherte und Arbeitgeber vermeiden.

Gespart werden soll u. a. bei Krankenhäusern, dort sind Budgetkürzungen geplant. Auch höhere Zuzahlungen auf verschreibungspflichtige Medikamente werden diskutiert. Ein zentraler Punkt ist die "Vergütungssteigerung" für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser. Da sollen höhere Ausgaben künftig gekoppelt werden an die Entwicklung der Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Am Freitag, dem 12. Juni befasst sich zum ersten Mal der Bundestag mit dem Reformvorhaben. Änderungswünsche aus den Fraktionen werden in den zuständigen Ausschüssen, wie dem Gesundheitsausschuss, diskutiert. Zudem werden auch hier Sachverständige gehört.

Am 26. Juni wird voraussichtlich die 2. und 3. Lesung im Bundestag stattfinden, mit anschließender Abstimmung.

Am 10. Juli könnte das Gesetz abschließend vom Bundesrat angenommen werden. Und wieder braucht es die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Rentenreform: Was ist geplant - und für wann?

Das Rentensystem gerät immer mehr unter Druck, u. a. weil die Zahl der Rentner schnell steigt. Die Zahl der Beitragszahler hingegen hält nicht mit. Schon jetzt beträgt der Bundeszuschuss in die Rentenkasse über 60 Milliarden Euro im Jahr, finanziert aus Steuermitteln.

Im Januar 2026 hat die Bundesregierung die sog. Alterssicherungskommission eingesetzt. Die 13 Mitglieder sollen Vorschläge für die Zukunft der Rente entwickeln. Geprüft wird dabei unter anderem auch die Forderung einer längeren Lebensarbeitszeit. Am 30. Juni 2026 soll der Abschlussbericht vorgestellt werden.

Die Bundesregierung strebt an, auf Grundlage dieser Ergebnisse noch im zweiten Halbjahr 2026 ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Das könnte dann theoretisch bis Januar 2027 in Kraft treten.

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