Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) trägt sich in das Gästebuch eines Flüssiggas-Tankers ein.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) trägt sich in das Gästebuch eines Flüssiggas-Tankers ein.
Bild
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) trägt sich in das Gästebuch eines Flüssiggas-Tankers ein.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Izabela Mittwollen
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance/dpa | Izabela Mittwollen
Audiobeitrag

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) trägt sich in das Gästebuch eines Flüssiggas-Tankers ein.

Aktualisiert am
Audiobeitrag
Erschien zuerst am
>

Reiches umstrittene Energiegesetze: Darum geht es

Reiches umstrittene Energiegesetze: Darum geht es

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat drei lang erwartete Energiegesetze auf den Weg gebracht – und erntet damit heftige Kritik. Legen die neuen Regeln die "Axt an die Energiewende" oder reparieren sie Deutschlands Energiepolitik?

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Diese Energiegesetze wurden lange erwartet und schon im Vorfeld heiß diskutiert. Nun liegen offizielle, wenn auch vorläufige Texte vor. Es geht dabei um die Neuregelung von Stromeinspeisung, den Zugang zum Stromnetz und neue Gaskraftwerke.

Gesetz 1: Das neue EEG – jetzt ohne Einspeisevergütung für Kleinanlagen

Der umstrittenste Teil der geplanten Novelle des Erneuerbaren Energien-Gesetzes EEG [externer Link] ist das Ende der Einspeisevergütung für Strom aus Kleinkraftwerken bis 25 Kilowatt Leistung. Das betrifft vor allem neue Dach-Photovoltaikanlagen für Haushalte. Die Begründung: Inzwischen lohnen sich die in der Regel vor allem durch den Eigenverbrauch. Ohne Einspeisevergütung spart sich der Bund Geld, zumal große Freiflächen-Anlagen den Strom billiger liefern. Und für Solar-Haushalte würde der Anreiz steigen, noch mehr vom eigenen Strom auch selbst zu verbrauchen, indem sie zum Beispiel in Batterien investieren. Das könnte helfen, die Photovoltaik-Einspeisung zu glätten, die inzwischen an Sonnentagen mit großem Stromüberangebot zu Problemen führt.

Die Argumente für das Beibehalten der Einspeisevergütung

Die Gegner der Abschaffungspläne argumentieren: Der Zubau von Photovoltaik auf Hausdächern vermeidet Flächenverbrauch. Er ist ohnehin schon zurückgegangen und würde das ohne Einspeisevergütung noch mehr tun. Selbst wenn sich die Anlage durch Eigenverbrauch weiter rechnet, würden viele auf die Photovoltaik verzichten, weil die Amortisationszeit länger ist. Den übrigen Strom aus kleinen Anlagen am Markt zu verkaufen, ist bisher schwer möglich, weil es für diese Vermarktung kaum Dienstleister gibt. Hier sieht der EEG-Entwurf allerdings eine Übergangsregelung vor.

Wer Subventionen nimmt, muss auch Gewinn abgeben

Ebenfalls wichtig im neuen EEG: Als Gegenleistung für die garantierte Einspeisevergütung müssen Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig einen Teil ihres Gewinns abgeben, wenn das Geschäft besonders gut läuft. Damit setzt Deutschland eine EU-Vorgabe um.

Gesetz 2: Das Netzpaket – Barrieren für neue Windräder und Solarparks

Der Ausbau des Stromnetzes geht langsamer als die Errichtung neuer Solarparks, Windräder oder Großbatterien. Deshalb werden Netzanschlüsse zu einem immer knapperen Gut, das möglichst effizient verteilt werden muss. Bisher können Erneuerbare-Energien-Anlagen überall errichtet werden. Es gibt kaum Anreize, sie dort zu planen, wo das Stromnetz noch aufnahmefähig ist.

Dem begegnet der Entwurf des Reiche-Ministeriums [externer Link] mit dem so genannten "Redispatch-Vorbehalt". Er gilt in Netzgebieten, wo mehr als drei Prozent des Stroms wegen Engpässen nicht abtransportiert werden konnten, zehn Jahre lang. Windräder und Solarparks verlieren dort ihren Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Strom nicht verwendet werden kann. Außerdem dürfen die Netzbetreiber von Investoren Baukostenzuschüsse verlangen, wenn sie wegen einer neuen Anlage ihr Netz ausbauen müssen.

Die Kritik am Netzpaket

Dass ein Engpassgebiet schon ausgewiesen werden soll, wenn im Vorjahr drei Prozent des Stroms nicht genutzt werden konnten, bedeutet: Das Stromnetz in weiten Teilen des Landes wird unter diese Beschränkungen fallen. Wo genau diese Engpässe auftreten, kann sich schnell ändern, wenn zusätzliche Einspeiseanlagen oder neue Stromleitungen in Betrieb gehen. Die zehnjährige "Atempause" für die Netzbetreiber ist lang, Sanktionen gegen sie bei Untätigkeit in Sachen Netzausbau sind nicht vorgesehen.

Für Energie-Investoren sind die Einschränkungen im Vorhinein kaum zu kalkulieren, was die Finanzierung vieler Projekte unmöglich machen würde.

Während Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher prinzipiell überall in Deutschland errichtet werden können, sind Windräder auf windreiche Standorte angewiesen und können sich schwerer nach den Netzressourcen richten. Deshalb wird angezweifelt, ob der Redispatchvorbehalt auch für Windkraft gelten sollte.

Gesetz 3: Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – Gaskraftwerke für die Dunkelflaute

Das Gesetz hieß einmal "Kraftwerksstrategie", jetzt hat es einen längeren Namen [externer Link]. Noch immer aber ist darin vorgesehen, die Errichtung von Gaskraftwerken auszuschreiben – neun Gigawatt noch in diesem Jahr. Dieser Plan ähnelt dem des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) vor zwei Jahren. Was auch daran liegt, dass die EU nicht zu viele subventionierte Gaskraftwerke zulassen will. Kritiker monieren trotzdem, dass die Kriterien dieser Ausschreibung direkt auf Gaskraftwerke zugeschnitten seien und andere Möglichkeiten der Kapazitäts-Bereitstellung ausschließen.

Aber eine unterbrechungsfreie Einspeisung über zwei Mal zehn Stunden, wie sie das Gesetz fordert, wird in einer Dunkelflaute nützlich sein. Und künftige Ausschreibungen sollen dann technologieoffener sein, also auch für Stromspeicher und regelbare Lasten zugänglich.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!