In Österreich bringt das am Montag startende neue Schuljahr ein Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahren an öffentlichen und privaten Schulen mit sich. Es wurde mit großer Mehrheit im Dezember beschlossen. In letzter Konsequenz drohen Geldstrafen von bis zu 800 Euro, wenn nach Aufklärungsgesprächen nicht reagiert wird. Soziologe Kenan Güngör befürwortet das neue Gesetz, die Wiener Sonderschuldirektorin Petra Bauer hält die Umsetzung für "pädagogisch und menschlich schwierig" und Jurist Stefan Schima sieht Chancen, das Verbot zu kippen.
Kopftuch bis 14 Jahre "hoch problematisch"
Es gehe nicht nur um ein Stück Stoff oder ein Symbol, sondern auch um religiös-reaktionäre Konzepte, die gleichheitsfeindliche Inhalte transportieren würden, erklärte Kenan Güngör, Soziologe und Leiter des Beratungs- und Forschungsbüros think.difference gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA. "In den islamistischen Schriften ist zu lesen, dass, je früher einem Kind das beigebracht wird, desto mehr wird es das Kopftuch als eine natürliche Haut sehen und ein Riesenproblem haben, es irgendwann abzunehmen", so Güngör. Unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten hält er das Kopftuch für Mädchen in dem Alter daher für hochproblematisch.
Zwar gebe es sehr unterschiedliche Motive, warum Mädchen ein Kopftuch tragen, "von Freiwilligkeit und Selbstbestimmung über Druck durch familiäre Sozialisation und Peer-Gruppen bis zum Zwang". Er kenne aber Kinder, "die wirklich sagen, endlich, wenn das kommt, bin ich frei". Ein Verbot sei allerdings kein eleganter Weg.
Sonderschuldirektorin: Kindern sind Hintergründe oft nicht bekannt
Ein Kind in dem Alter stelle diese Regelung allerdings nicht in einen Kontext von Staat, Gesetzen und Religionsgeschichte, sondern beziehe sie auf sich selbst, erklärt Petra Bauer, Direktorin des "Zentrums inklusiver Schulen" in Wien: "Da sind wir beim Individuum." Auch vielen Eltern sei der religionswissenschaftliche, historische Hintergrund nicht bewusst. Das Verbot dürfe laut Rundschreiben an die Schulen aber auch nicht erklärt und diskutiert werden.
Man lebe in der Schule "vom Miteinander, vom Nicht-Hinschauen auf äußerliche Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung oder andere Attribute, auch biologische wie Geschlecht und Alter", so Bauer. Hier eine Ausnahme zu machen, die mit dem einzelnen Kind nichts zu tun habe, sondern damit begründet werde, ein Zeichen gegen den politischen Islam zu setzen, "wird für uns pädagogisch und menschlich schwierig werden". Mädchen, die zu Schulbeginn erstmals in die Klasse kommen würden, müsse man zuallererst zur Abnahme des Kopftuchs auffordern.
Ihm sei kein europäischer Staat bekannt, in dem es wie in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur Kreuzanbringung gebe, "und andererseits so etwas kommt, wie es jetzt seit 1. September vorgesehen ist. Das ist aus meiner Sicht doch eine gewisse Irritation der religiösen beziehungsweise weltanschaulichen Neutralität", merkt Stefan Schima vom Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien an.
Gericht könnte Verbot kippen
Bei einer früheren Regelung, die der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2020 aufgehoben hat, sei der Vorwurf gewesen, dass der Islam quasi herausgepickt worden wäre. "Diesen Vorwurf wird sich der Gesetzgeber jetzt stärker gefallen lassen müssen, weil ja in der aktuellen Version ausdrücklich vom Kopftuchtragen nach islamischen Traditionen die Rede ist", so Schima. Insofern könne er sich vorstellen, dass es für die zukünftigen Beschwerdeführer Chancen gebe, das Verbot zu kippen. Andererseits hätten sich die Zeiten "vielleicht geändert und die Gegebenheiten an den Schulen verschärft".
Aus soziologischer Sicht sei das Thema wegen der demographischen Verschiebungen durch die Zuwanderung seit 2015 relevant geworden, so Güngör. "Wenn wir vor allem in Wien schauen, wie in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Muslime und vor allem der stärker religiösen Muslime noch einmal zugenommen hat, dann gibt es eine politische Realität, zu der man sich etwas überlegen muss."
Soziologe: Besser auf alle stark sichtbaren Symbole verzichten
Werde das Verbot vom Verfassungsgerichtshof tatsächlich verworfen, "sollten wir im nächsten Schritt einen klaren säkular-laizistischen Weg gehen und alle stark sichtbaren religiösen Symbole aus der Schule herausnehmen", plädiert Güngör für das französische Modell.
Mit Informationen von APA.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
