Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Symbolbild)
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Wehrdienst: Fragebogen, Frauen und Freiwilligendienste im Fokus

Wehrdienst: Fragebogen, Frauen und Freiwilligendienste im Fokus

In die Debatte um den Wehrdienst kommt Bewegung: Im Fokus stehen nun Freiwilligendienste und Frauen. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Anja Weisgerber aus Bayern will, dass der Staat breiter denkt und auch Frauen in die Pflicht nimmt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Infoblock am .

Die aktuelle Diskussion um den Wehrdienst dreht sich zunehmend um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Jetzt will die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Anja Weisgerber vor allem Frauen und Freiwilligendienste in den Fokus nehmen. Konkret fordert sie, den geplanten Fragebogen für junge Menschen zu erweitern: Neben dem Interesse an der Bundeswehr sollte auch nach der Bereitschaft für einen Freiwilligendienst gefragt werden, wie Weisgerber im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio betont.

Prien will Hinweise auf Freiwilligendienste im Fragebogen

Unterstützung für die aus Franken stammende CSU-Politikerin kommt von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Im Bundestag erklärte Prien, sie halte es für sinnvoll, Hinweise auf die Freiwilligendienste im Fragebogen aufzunehmen. Gespräche mit dem Verteidigungsministerium hierzu würden bereits laufen: "Wir werden uns weiter in diese Gespräche begeben. Und ich persönlich würde es für sinnvoll erachten, das auch an prominenter Stelle zu platzieren", so Prien.

Auf Nachfrage im Bundesfamilienministerium heißt es ergänzend: "Im Sinne eines weiter gefassten Bundesinteresses an einer gemeinwohlorientierten Dienstbereitschaft junger Menschen" wolle man konkret bei der Konzeption des Online-Fragebogens etwa auf das vom Ministerium geförderte Online-Angebot (externer Link) hinweisen.

Weisgerber: Frauen sollen Fragebogen verpflichtend beantworten

Weisgerber, die auch Familienpolitikerin ist, geht mit ihren Forderungen noch weiter: Auch Frauen sollen verpflichtet werden, den Fragebogen auszufüllen. Bisher ist das nur für Männer geplant. Für die CSU-Politikerin sei das "aus der Zeit gefallen, nur die Männer zu einer Antwort zu verpflichten". Sollte man Frauen zu einer Antwort verpflichten, hält die gelernte Rechtsanwältin dies für mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. "Und es ist meiner Meinung nach auch mehr als vertretbar, dass auch die Frauen antworten. Das führt nicht zu einer Pflicht zum Gesellschaftsdienst, sondern es fordert auf, sich mit der Frage auseinanderzusetzen: Bin ich vielleicht auch bereit, sechs Monate meines Lebens der Gesellschaft zu schenken?"

Weisgerber betont, ihr gehe es vor allem um die Stärkung der Freiwilligendienste und darum, jungen Menschen die Möglichkeiten aufzuzeigen. Deutschland brauche nicht nur eine starke Bundeswehr, sondern auch einen starken Zivil- und Katastrophenschutz sowie Engagement in sozialen Einrichtungen.

Unionsfraktion bereitet rechtliche Prüfung vor

Ob für ihre Forderung eine Grundgesetzänderung nötig wäre, sei noch offen. Die Unionsfraktion bereite derzeit eine rechtliche Prüfung vor. Denn bislang ist nur die Wehrerfassung für Männer im Grundgesetz geregelt. Aus dem Bundesfamilienministerium heißt es hierzu auf Nachfrage: "Für eine direkte Abfrage des Interesses an einem Freiwilligendienst inklusive anschließender Datenspeicherung und Datenverarbeitung" hätte der Bund "bislang keine rechtliche Kompetenz".

Wehrdienst als "gesamtgesellschaftliche und politische Debatte"

Sollte die rechtliche Prüfung jedoch positiv ausfallen, müsste zudem der Koalitionspartner SPD überzeugt werden. Auf Nachfrage heißt es vom SPD-geführten Bundesverteidigungsministerium: "Für uns als Ressort sind der Kabinettsbeschluss vom 27. August zum Gesetzesentwurf für den Neuen Wehrdienst und der rechtliche Rahmen (u.a. aus Grundgesetz und Wehrpflichtgesetz) die Grundlage für alle weiteren Planungen." Die Antwort klingt nach einer Absage an die Forderung – lässt aber Interpretationsspielraum. Denn weiter heißt es: Es handle sich in der gesamten Wehrdienst-Debatte um "eine laufende gesamtgesellschaftliche und politische Debatte".

Das Wehrdienstgesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Das bedeutet: Änderungen sind möglich. Nächsten Montag findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung hierzu mit Sachverständigen statt. Neben dem Bundeswehr-Verband werden dort unter anderem auch der Bundesjugendring sowie der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Quentin Gärtner, Stellung beziehen.

Noch ist in der schwarz-roten Bundesregierung strittig, wie vorgegangen werden soll, wenn sich zu wenig Freiwillige für den Wehrdienst melden. Die Zeit aber drängt, wenn das Gesetz – wie ursprünglich geplant – ab 2026 gelten soll.

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