Seit dem 12. Januar 2026 können Amazon-Kunden und -Kundinnen sich im offiziellen Klageregister des Bundesamts für Justiz für die Klage gegen die umstrittene Preiserhöhung von Prime-Mitgliedschaften im Jahr 2022 anmelden. Bis kurz nach der mündlichen Verhandlung der Sammelklage, für die es derzeit noch keinen Termin gibt, kann man sich noch dem laufenden Verfahren anschließen.
Sammelklage gegen Preiserhöhung von Prime-Mitgliedschaften aus 2022
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (externer Link) füllt man am besten als Erstes einen Online-Fragebogen aus, um zu klären, ob die Voraussetzungen im eigenen Fall erfüllt sind. Wenn die Klage Erfolg hat, soll Amazon direkt an die registrierten Kunden bis zu 60 Euro zurückzahlen, je nach Abo-Modell und Dauer der Mitgliedschaft.
Umstrittene Werbung bei Prime Video seit 2024 und Qualitätsmängel
Mit einer zweiten Sammelklage hat sich die Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon stark gemacht: Seit Februar 2024 blendet der Streaming-Dienst Prime Video bei seinen alten Abonnenten mehr Werbung ein. Außerdem wurde die Bild- und Tonqualität im laufenden Vertragsverhältnis gesenkt. Wer beides vermeiden wollte, musste sich zu einem teureren Tarif bereit erklären.
Keine Änderung laufender Verträge ohne vorherige Zustimmung
Beides geschah (wie die Preiserhöhung von 2022) laut Klagen auch hier ohne vorherige Zustimmung der Nutzer. Die ist laut Verbraucherschutzrecht in Deutschland erforderlich und liefert damit die Grundlage für Klagen gegen die mutmaßlich einseitigen Vertragsänderungen bei Amazon. Der Streaming-Anbieter hat deshalb mehrere Gerichtsverfahren schon verloren, will aber vor einer möglichen Rückzahlung erst noch weitere Urteile abwarten.
Gegendarstellung von Amazon: Vorwürfe angeblich so nicht haltbar
Amazon hat diese Vorwürfe stets zurückgewiesen und behauptet, über alle Änderungen vorab und ausführlich informiert zu haben, mit entsprechenden Angeboten für Tarifwechsel oder auch einem Kündigungsrecht. Wer unzufrieden mit seinem Streaming-Vertrag war, hätte laut Amazon viele Möglichkeiten zum Ausstieg gehabt oder zum Wechseln bekommen.
Vorsicht Verjährung und Tarifwechsel: Viele Ansprüche gelten nicht mehr
Ein Großteil der Ansprüche von Streaming-Kunden aus 2022 könnte aber Ende 2025 verjährt sein, wenn sie nicht ausdrücklich gegenüber Amazon geltend gemacht wurden. Dafür genügte zum Beispiel ein formloses Schreiben per E-Mail, in dem man sich über das neue Preismodell beschwerte.
Wer aber trotz Bedenken den Tarif freiwillig wechselte oder sein Abo bei Amazon anders erneuerte, könnte leer ausgehen bei rückwirkenden Ansprüchen. Ein solches Verhalten mit einem neuen oder geänderten Vertragsverhältnis kann juristisch als Zustimmung gewertet werden. Deshalb lohnt es sich, zuerst einen Fragebogen-Check bei der Verbraucherzentrale zu machen.
Verbraucherzentralen wollen Sammelklagen populärer machen
Immerhin: Anders als in anderen Rechtsstreitigkeiten gibt es in Sachen Anwalts- und Gerichtskosten hier nichts zu verlieren. Wer mitmacht, kann im besten Fall nur gewinnen und im schlechtesten Fall einfach nur leer ausgehen. Die Verbraucherzentralen hoffen deshalb auf eine rege Teilnahme, um diese im Grunde kundenfreundliche Klageform bekannter zu machen.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
