Ein Ryanair-Flugzeug überfliegt den Strand Es Carnatge kurz vor der Landung auf dem Flughafen Palma de Mallorca.
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Ein Ryanair-Flugzeug überfliegt den Strand Es Carnatge kurz vor der Landung auf dem Flughafen Palma de Mallorca.
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Flüge, Steuern, Kfz-Versicherung: Das ändert sich im November

Flüge, Steuern, Kfz-Versicherung: Das ändert sich im November

Wer ab November einen Flug mit Ryanair plant, muss beim Check-in neue Regelungen beachten. Außerdem startet die Weihnachtsmarktsaison und Fristen für die Steuer und die Kfz-Versicherung stehen an. BR24 gibt den Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Billigflug-Anbieter Ryanair schränkt ab dem 12. November die Möglichkeiten für Passagiere ein, wie sie an Bord gelangen. Denn ab dann ist es verpflichtend, die App des Unternehmens herunterzuladen und entsprechend über das Smartphone einzuchecken.

Boarding bei Ryanair nur noch per App

Entscheidend ist nach Auskunft der Fluggesellschaft [externer Link], bereits vor der Abfahrt zum Flughafen online einzuchecken. Hierfür bekommen Kundinnen und Kunden zwei, beziehungsweise einen Tag vor Abflug eine E-Mail. Sobald der Online-Check-in durchgeführt wurde, spätestens zwei Stunden vor Abflug, ist die Bordkarte auch ohne Internetverbindung in der Ryanair-App verfügbar. Wer sich nicht daran hält, der muss am Flughafen eine Gebühr von etwa 50 Euro bezahlen und bekommt behelfsmäßig einen Boardingpass aus Papier.

EU-Richtlinie soll vor Überschuldung schützen

Ab dem 20. November wird die Verbraucherkredit-Richtlinie in deutsches Recht übertragen. Sie soll dazu führen, dass Kredite nicht mehr nur schnell und bequem abgeschlossen werden können, sondern auch sicher.

Die Richtlinie soll gerade die Gefahren von "Buy now, pay later"-Krediten minimieren. Denn gerade da sind "schnell" und "bequem" die zwei entscheidenden Faktoren. Im BR24-Interview sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern: "Die Anbieter werden ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen." Wie genau das passieren wird, das bleibe abzuwarten. Grundsätzlich sei die neue Richtlinie aber "ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so Straub, "weil für die Verbraucher das Schutzniveau steigt."

Kerngedanke der Richtlinie ist, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Das soll mit drei Maßnahmen gelingen:

    • Kreditwürdigkeitsprüfung bei allen Darlehensformen, nicht mehr nur beim Immobilienkredit.
    • Auch für Kleinstkredite muss künftig eine Hintergrundprüfung vorgenommen werden.
    • Die händische Unterschrift als Schutz vor übereilten Entscheidungen soll ersetzt werden.

Verstärkter Schutz auch beim Dispo und bei Werbung für Kredite

Auch beim Dispokredit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser geschützt. Die Banken sind mit der neuen Richtlinie verpflichtet, ihre Kundschaft darauf hinzuweisen, wenn bereits länger als zwei Monate lang der Dispo überzogen wurde – und sie muss eine Möglichkeit zur Ratenzahlung anbieten.

Ebenso wird die Werbung für Kredite künftig stärker kontrolliert. Die Anbieter dürfen keine falschen Versprechungen mehr machen und sie müssen in der Werbung offenlegen, was dieses Kreditangebot die Verbraucherinnen und Verbraucher im Durchschnitt tatsächlich kostet.

Adventszeit beginnt

Am Sonntag, 30. November, ist heuer der erste Advent. Aber die ersten Weihnachtsmärkte öffnen schon früher ihre Tore. Einen Überblick über Bayerns Christkindles- oder Weihnachtsmärkte gibt es hier und hier. Für Fans von Weihnachtsmusik gibt es eine gute Nachricht: Dank gelockerter Urheberrechtsregelungen dürften Klassiker wie "Last Christmas" oder "All I want for Christmas is you" wieder öfter zu hören sein als in den vergangenen Jahren.

Was sonst noch wichtig wird:

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