Alt und Jung nebeneinander auf einer Parkbank
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Jung gegen alt? Was "Rente mit 63" mit Gerechtigkeit zu tun hat

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Jung gegen alt? Was "Rente mit 63" mit Gerechtigkeit zu tun hat

Jung gegen alt? Was "Rente mit 63" mit Gerechtigkeit zu tun hat

Zehn Jahre lang gibt es inzwischen die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Nun rüttelt die FDP im Bund daran – wovon die Koalitionspartner SPD und Grüne nicht begeistert sind. Welche Argumente es gibt und was derzeit gilt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

In der Bundesregierung ist ein Streit um die sogenannte "Rente mit 63" entbrannt. Die FDP möchte die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte am liebsten abschaffen. Diese Regelung belaste die heutigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu stark, so die Argumentation. Bliebe die "Rente mit 63" erhalten, müssten mittelfristig die Beitragszahlungen zwangsweise angehoben werden.

Die Grünen und vor allem die SPD wollen da allerdings gar nicht diskutieren. Sie sprechen von einer Frage von Respekt und Gerechtigkeit gegenüber jenen, die fast ein halbes Jahrhundert lang gearbeitet und in die Rentenkassen eingezahlt haben.

Dass das Thema derzeit so hochkocht, liegt nicht nur an den verschiedenen sozialpolitischen Grundprinzipien der Koalitionsparteien. Sondern auch an Wahlversprechen, die eingehalten werden sollen. Noch im Mai will die Ampelkoalition eine kleine Rentenreform auf den Weg bringen, namens Rentenpaket II. Dass dabei die "Rente mit 63" abgeschafft wird, gilt im Regierungsviertel bislang allerdings als eher unwahrscheinlich.

"Es ist die Zeit, Reformmut zu beweisen."

Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack: Wird nicht bald grundlegend etwas geändert im Rentensystem, dann wird die jetzt noch junge Generation stärker belastet als je eine Generation davor, vor allem finanziell. Aber deshalb nach einem Arbeitsleben auf Work-Life-Balance zu verzichten, das dürfte auch niemand einsehen. Es stehen gesamtgesellschaftliche Interessen gegen die privaten Vorteile aller Rentenempfänger.

Bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) warnt man deshalb davor, halbherzig an die Sache zu gehen: "Es ist jetzt weder die Zeit der Realitätsverweigerung, noch die der alten Schlachten", sagte der aba-Vorsitzende Georg Thunes am Dienstag bei der Jahresversammlung in Berlin. "Es ist die Zeit, Reformmut zu beweisen."

Das Rentenpaket II gehe in die falsche Richtung, so Thunes weiter. Es solle den Rentnern zwar das heutige Leistungsniveau garantieren, aber "die zusätzlichen Finanzierungsanforderungen sind unbegrenzt von den jüngeren Generationen zu tragen", kritisierte er. "Generationengerechtigkeit sieht anders aus." Daran ändere auch das sogenannte Generationenkapital nichts. Schon länger fordern Sozialverbände und Rentenexpertinnen und -experten eine grundlegende und weitreichende Reform des Rentensystems.

Das gilt für die Rente nach 45 Erwerbsjahren

Aber welche Regelungen gelten denn derzeit nun? Eigentlich dürfte von einer "Rente mit 63" mittlerweile keine Rede mehr sein. Korrekt müsste es "abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren" heißen. Denn das Renteneintrittsalter wird seit einigen Jahren schrittweise angehoben – und damit auch das Alter, in dem sogenannte "besonders langjährig Versicherte" nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen können, ohne etwas von ihren Bezügen abgeben zu müssen.

In Bayern ist die Zahl derer, die diese abschlagsfreie Rente nach einem langen Arbeitsleben in Anspruch nehmen, über die Jahre hinweg kontinuierlich gestiegen.

Demografischer Wandel hat einiges geändert

Diese Form der abschlagsfreien Rente gibt es seit 2014. Damals galt sie noch für Menschen, die vor 1953 geboren wurden und mit 63 Jahren schon mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ziel war es, diese Menschen früher aus dem Arbeitsleben entlassen zu können und sie damit auch vor statistisch wahrscheinlicher werdenden Gesundheitsrisiken zu schützen.

Seitdem hat sich bei den Rentenregelungen allerdings einiges geändert. Denn wegen des demografischen Wandels steigt das Eintrittsalter für jüngere Jahrgänge kontinuierlich an. Und zwar in Zwei-Monats-Schritten auf bald 65 Jahre. Das bedeutet, dass die Jahrgänge ab 1964 erst ab 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können – und auch dann nur, wenn sie die 45 Beitragsjahre vollkriegen.

Würde diese Regelung nun abgeschafft werden, müssten die sogenannten Boomer-Jahrgänge ab 1964 in jedem Fall bis zum 67. Geburtstag arbeiten, wenn sie ihre volle Rentenzahlung bekommen möchten – unabhängig davon, wie viele Beitragsjahre sie gesammelt haben. Für die Rentenkassen wäre das eine Entlastung, für die Einzelnen jedoch nicht.

Mit guter Planung kann Rente noch steigen

So weit, so klar. Aber wer sich schon mal mit seinen eigenen Rentenbeiträgen und -zeiten befasst hat, weiß: Jeder Fall ist unterschiedlich. Das gilt auch bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Beispielsweise können in die angerechnete Zeit auch die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, eine berufliche Weiterbildung oder Kurzarbeitergeld einfließen. Außerdem müssen mindestens 18 Jahre lang die Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Und dann ist da noch die Sache mit den Bezügen. Denn selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann es sein, dass jemand auf Geld verzichten muss, weil er oder sie zu wenige Rentenpunkte gesammelt hat, sprich: Weniger lang in die Versicherung eingezahlt hat.

Wer hier gut plant und die finanziellen Möglichkeiten hat, kann während des Rentenbezuges vor dem Regeleintritts-Alter freiwillige Beiträge zahlen, ohne dass er oder sie einer bezahlten Arbeit nachgeht. Diese Beiträge würden die Rentenhöhe noch anheben, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Sonderabschläge sind auch während Erwerbsleben möglich

Eine andere Möglichkeit sind Sonderzahlungen noch während des regulären Erwerbslebens. So können die zu erwartenden Abschläge vor einem abschlagsfreien Rentenbezug ausgeglichen werden. Das geht aber frühestens ab dem 50. Geburtstag. Der Ausgleichsbetrag kann auch über mehrere Jahre verteilt werden, um Steuern zu sparen. Geht man dann doch erst regulär in den Ruhestand, dann erhöhen die Ausgleichszahlungen die spätere Rente.

Beratung zu all diesen Fragen gibt es unter anderem direkt bei der Rentenversicherung – hier ist allerdings mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen. Aber auch die Verbraucherschutz-Organisationen, Gewerkschaften und Sozialverbände bieten Unterstützung bei der Planung für den eigenen Ruhestand an.

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