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Mietpreisbremse verlängert: Was die Einigung der Ampel bedeutet

Mietpreisbremse verlängert: Was die Einigung der Ampel bedeutet

Die Ampel-Parteien haben sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 geeinigt. Doch was heißt das eigentlich konkret? Und was wollen SPD, Grüne und FDP noch für Mieter tun? Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Wer in den nächsten fünf Jahren in ein beliebtes Wohngebiet zieht, kann weiter auf die Mietpreisbremse setzen. Die Regelung, die verhindern soll, dass Vermieter bei neuen Verträgen über Gebühr "zuschlagen", soll bis 2029 verlängert werden. Die alte Regelung wäre bald ausgelaufen. Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Was bedeutet die Mietpreisbremse?

Die Bremse gilt seit 2015 und begrenzt Mietpreissteigerungen bei Neuverträgen. Die Miete darf in sogenannten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gebiete das sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Diese Regelung soll nun wie im Koalitionsvertrag vereinbart bis 2029 verlängert werden.

Allerdings gibt es von der Bremse "zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher", wie der Deutsche Mieterbund am Mittwoch bemängelte. So ist die Regelung nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die erst nach Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde. An diesem Datum hält die Ampel nach Angaben des Justizministeriums fest. Das heißt, mit der Zeit fallen immer mehr Neubauten unter die Ausnahmeregelung.

Ausgenommen ist auch die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Wenn bereits der Vormieter mehr zahlen musste, als laut Bremse erlaubt, darf der Vermieter vom neuen Mieter genauso viel verlangen. Bei möblierten Wohnungen gilt die Bremse zwar grundsätzlich, Vermieter können aber einen Zuschlag verlangen.

Es sei höchste Zeit für die Verlängerung, erklärte das Bauministerium. Demnach wäre die Mietpreisbremse sonst in Berlin bereits Ende Mai 2025 ausgelaufen, in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg Ende Juni 2025. Für die Verlängerung brauchten die Länder bis zu eineinhalb Jahre, weil sie mit wissenschaftlichen Gutachten neu begründen müssten, in welchen Gegenden ein angespannter Wohnungsmarkt herrsche.

Was die Mietpreisbremse bisher bewirkt hat

Eine Anfang 2019 vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Bundesjustizministeriums bescheinigt der Mietpreisbremse eine messbare, wenn auch moderate Wirkung. Dort, wo sie gilt, stiegen die Mieten demnach weniger stark. Der Effekt liege allerdings nur bei zwei bis vier Prozent, sagte Studienautor Claus Michelsen. In Zahlen heißt das: Wer heute 500 Euro Miete zahlt, müsste ohne Mietpreisbremse 510 bis 520 Euro im Monat aufbringen. Ersparnis: 120 bis 240 Euro im Jahr. Allerdings hielten sich damals nicht alle Vermieter daran und Mieter klagten nicht unbedingt.

Trotz Mietpreisbremse nimmt der Druck auf dem Mietmarkt gerade in den Metropolen zu. Im ersten Halbjahr 2023 kletterten die Angebotsmieten in Berlin, Hamburg, München oder Köln im Schnitt um 6,7 Prozent, wie eine Analyse des Immobilienspezialisten "Jones Lang LaSalle" (JLL) zeigt.

Was die Koalition für Mieter tun will

Die Ampel-Koalition hatte sich 2021 eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Mieterschutz vorgenommen - umgesetzt ist davon bisher aber nicht viel. Offen ist zum Beispiel eine Regelung für Mieter, die schon länger in einer Wohnung wohnen. Diese Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in besonders beliebten Wohngebieten soll abgesenkt werden. Laut Koalitionsvertrag sollen Vermieter die Miete in diesen Gebieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr um 15, sondern nur noch um elf Prozent erhöhen dürfen.

Wie steht Bayern zum Beschluss?

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt die Pläne der Ampel: "Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben auch in Regionen mit knappem Wohnraum weiter leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel", wird er in einer Pressemitteilung zitiert. Die Mietpreisbremse allein reiche aber für den "Schutz gegen übermäßig steigende Mieten nicht aus". So sollten Eisenreich zufolge "beispielsweise auch bestehende Schutzlücken der Mietpreisbremse bei möblierten Vermietungen geschlossen werden."

Mit Informationen von dpa.

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