Die Auseinandersetzung zieht sich bereits seit Monaten hin. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Eilantrag der Gemeinde Blaichach gegen eine Flüchtlingsunterkunft im Ortsteil Gunzesried-Säge abgelehnt. Doch der letzte Akt ist auch das noch nicht.
Gemeinde erhob Eilantrag gegen Unterkunft
Am 3. November dieses Jahres hatte das Landratsamt Oberallgäu der Gemeinde mitgeteilt, dass der sogenannte Heubethof als Flüchtlingsunterkunft in Betrieb genommen werden soll und am 4. November bereits erste Personen dort einziehen würden. 14 Menschen leben mittlerweile dort.
Am 5. November erhob die Gemeinde dann einen Eilantrag mit dem Ziel, dass das Gebäude bis zum endgültigen Erlass einer Baugenehmigung nicht als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden darf. Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte diesen Eilantrag nun ab.
Gemeinde duldete Nutzung zunächst
Die Richter verweisen darauf, dass der Blaichacher Gemeinderat bereits im Mai 2024 trotz einiger Bedenken eine Duldung des Heubethofs als Asylbewerberunterkunft für bis zu 50 Bewohner erteilt hatte. Erst daraufhin habe das Landratsamt Oberallgäu im September 2024 das Gebäude angemietet. Die Gemeinde sei nun an ihre frühere Zusage gebunden und könne nicht ein vorläufiges Verbot der Nutzung verlangen.
Gegen die Entscheidung kann die Gemeinde Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Entscheidung über zweiten Eilantrag steht noch aus
Über den zweiten Eilantrag gegen die Flüchtlingsunterkunft ist noch nicht entschieden worden - das hat Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl auf BR-Anfrage mitgeteilt. Er vertritt in dem Eilverfahren vier unmittelbare Nachbarn des ehemaligen Ferienheims. Den Antrag habe er am 6. November gestellt.
Zwischenzeitlich musste sich auch der Landtag in München mit dem Thema beschäftigen. Bürger wollten das Projekt mit einer Petition stoppen, weil Gunzesried zu klein und abgelegen sei. Letztlich hatte dies aber keinen Erfolg.
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