Rald Stadler (AfD) spricht im Bayerischen Landtag
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Rald Stadler (AfD) wurde u.a. wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt (Archivbild)
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Amtsgericht verurteilt AfD-Politiker Stadler zu Geldstrafe

Amtsgericht verurteilt AfD-Politiker Stadler zu Geldstrafe

Drei Beiträge in sozialen Netzwerken kommen den Landtagsabgeordneten Ralf Stadler (AfD) wohl teuer zu stehen. Das Amtsgericht Passau verurteilte ihn unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe. Er will das Urteil anfechten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das Amtsgericht Passau hat heute den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler zu einer Geldstrafe von über 26.000 Euro verurteilt. Es ging um Verletzung von Persönlichkeitsrechten, das Verbreiten einer Gewaltdarstellung und Volksverhetzung in den sozialen Medien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stadler und sein Verteidiger kritisierten das Urteil und kündigten Rechtsmittel an.

Veröffentlichungen zogen hetzerische Kommentare nach sich

Zur Verhandlung standen drei Fälle aus den letzten Jahren: Zum einen ein Video über die Hinrichtung russischer Soldaten, mit dem sich Stadler gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach. Zum anderen ein mit dem Handy gedrehter Clip, in dem sich der AfD-Politiker in Wort und Bildtexten über Asylbewerber beschwerte, die in Moosburg (Lkr. Freising) durch das Blockieren einer Waggontür die Weiterfahrt eines Zuges um einige Minuten verzögerten. In den Beiträgen waren hier Worte wie "Pack" oder "Messerstecher" zu lesen beziehungsweise zu hören. Im dritten Fall postete der 61-Jährige den Bescheid des Landratsamtes Uckermark weiter, auf dem die Sozialleistungen an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie genau aufgelistet und dazu die Namen und die Adresse der Familienmitglieder zu lesen waren. "Bitte weiterleiten! Ganz Deutschland muss diese Dokumente sehen", hieß es in dem Post. Alle drei Veröffentlichungen lösten zahlreiche Kommentare mit hetzerischen Inhalten aus.

Richterin: Das zulässige Maß überschritten

Die Richterin am Amtsgericht Passau sah die im Raum stehenden Straftatbestände weitgehend erfüllt und verurteilte den AfD-Politiker zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro (160 Tagessätzen zu jeweils 165 Euro). Die Meinungsfreiheit decke vieles ab, hieß es in der Urteilsbegründung, in den vorliegenden Fällen seien allerdings Grenzen überschritten worden. "Hier gehe es nicht mehr nur um Meinungsfreiheit, sondern darum, dass die Wahl der Mittel das zulässige Maß überschritten hat." Ähnlich hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer argumentiert. Man hätte es anders machen können. Stadlers Veröffentlichungen seien geeignet gewesen, Stimmung gegen Flüchtlinge zu schüren und Hass zu steuern, so der Staatsanwalt, ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München. Stadlers Verteidiger argumentierte mehrmals mit dem Satz "Don’t kill the Messenger" und forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Stadler: "Politisches Urteil"

Der AfD-Landtagsabgeordnete selbst bezeichnete das Urteil im BR-Interview als "krass“ und als ein "politisches Urteil". Wörtlich sagte Stadler: "Ich muss auf solche Missstände hinweisen, wie sie sind. Kriegsverbrechen sind Kriegsverbrechen. Ich mache es so, wie ich es als Volksvertreter richtig halte. Wir werden das Urteil auf keinen Fall akzeptieren und dagegen vorgehen.“

Stadler war 2020 bereits wegen Verleumdung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner mittels eines manipulierten Fotos zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 2024 wurde er wegen Beleidigung ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte auf einer Kundgebung die Jusos als SA-Truppe bezeichnet.

Info: Der Beitrag wurde am 10.07.2026 überarbeitet

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