Schreie aus dem Büro des Chefs, Gerangel um ein Messer, blutüberströmte Kollegen: Was sich im Juli 2025 beim Stromversorger Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt abspielte, verfolgt viele Beschäftigte immer noch.
Heute begann vor dem Landgericht Schweinfurt der Prozess gegen den inzwischen 22 Jahre alten Angeklagten. Er soll im vergangenen Sommer eine 59-jährige Kollegin mit Messerstichen getötet und zwei weitere Kollegen schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Mordlust und Heimtücke, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.
Prozessauftakt in Schweinfurt
Vor der Großen Strafkammer versucht der junge Mann aus Meiningen seinen Tatentschluss zu erklären. "Ich habe die Frau gehasst", sagt der gelernte Industriekaufmann. Er habe sich seit seiner Ausbildungszeit schlecht behandelt gefühlt und Wut aufgebaut. Die Kollegin habe ein Problem damit gehabt, dass er nicht gläubig sei, behauptete er.
Mehrfach entschuldigt sich der 22-Jährige im Saal – zunächst allgemein, später direkt bei den beiden überlebenden Kollegen. Er habe "aus Zorn eine abscheuliche Tat begangen", sagt er, und es tue ihm leid, körperliches und psychisches Leid verursacht zu haben. Entgegen seiner Erwartung habe er sich nach der Tat nicht besser gefühlt. Der Angeklagte wirkt ruhig, spricht fast ohne Emotion.
Belastete Kindheit, Suchtprobleme, Psychiatrie
Der Angeklagte schildert eine belastete Kindheit: Die Eltern seien früh gestorben, er sei überwiegend bei den Großeltern aufgewachsen. Nach einem Suizidversuch ließ er sich in eine Klinik in Thüringen einweisen. Drogen, Tabletten und Alkohol hätten lange sein Leben bestimmt. Am Morgen des Angriffs habe er einen Joint geraucht, sagt er.
Die Staatsanwaltschaft zweifelt die Darstellung des Angeklagten an, er habe vor allem aus persönlichem Hass gehandelt. In der Vernehmung direkt nach der Festnahme habe der Mann angegeben, er habe schon lange einen Menschen töten wollen. Nach erfolgloser Opfersuche im Raum Meiningen habe er schließlich seine Kollegin als Opfer ausgewählt und einen Tatplan erstellt.
Recherche zu Serienmördern und Chatbot-Anfragen
Den Ermittlungen zufolge beschäftigte sich der damals 21-Jährige vor der Tat intensiv mit Serienmördern. Außerdem soll er einen Chatbot zu Themen wie Mord, Verhaftung und Forensik befragt haben – unter anderem mit der Frage, wie man eine Leiche entsorgen könne. Oberstaatsanwalt Küstner spricht von lange bestehenden Mordfantasien und einem "ernsthaften Verlangen", einen Menschen zu töten.
Der Tatablauf im Großraumbüro
Am 1. Juli 2025 kam der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gegen 7.10 Uhr ins Großraumbüro und überraschte seine Kollegin im Büro des Vorgesetzten. Er soll ihr insgesamt sieben Messerstiche versetzt haben. Die 59-Jährige stirbt kurz darauf.
Auch auf den 55-jährigen Vorgesetzten sticht der Angeklagte laut Anklage achtmal ein. Der Mann überlebt dank einer Notoperation. Ein weiterer Kollege erleidet einen Stich in den Oberschenkel. Auch weitere Beschäftigte eilen dazu und überwältigen den Angreifer.
Opfer berichten von Schmerzen und Schlafstörungen
Im Prozess schildert der mittlerweile 56-jährige Vorgesetzte, wie sehr ihn die Tat bis heute belastet. Er leide unter Schmerzen und Schlafstörungen. Nachts liege er wach, sagt er, "ständig das Gesicht des Angeklagten vor mir". Der zweite verletzte Kollege, inzwischen 63 Jahre alt, war nach dem Angriff sechs Wochen krankgeschrieben und ist bis heute nicht zurück am Arbeitsplatz.
Auch weitere Zeugen berichten von den Folgen des Messerangriffs. Ein Mitarbeiter, der zu Hilfe eilte, spricht von einer "sehr belastenden" Situation und schildert seine Behandlung in einer Trauma-Ambulanz. Eine damals 18-jährige Kollegin, die den Notruf wählte, sagt, es sei ihr in der Woche danach kaum möglich gewesen, wieder in das Gebäude zu gehen. Sie nahm zunächst psychologische Hilfe in Anspruch.
Gutachten: Angeklagter gilt als schuldfähig
An sechs Verhandlungstagen bis zum 14. April soll geklärt werden, wie es zur Tat kommen konnte und welches Motiv das Gericht erkennt. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zum Schluss, dass beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt keine relevante psychiatrische Grunderkrankung vorlag und er voll schuldfähig sei. Zuvor waren bei ihm eine schwere depressive Episode, ein Abhängigkeitssyndrom und eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden.
Im Video: Prozess nach Messerangriff in Mellrichstadt
(Symbolbild): Justitia
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