Archivbild 2. Juli 2025: Das Standbild aus einem Video zeigt, wie Polizeibeamte den Verdächtigen, der am Dienstag beim Stromversorger Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt Kollegen mit einem Messer angegriffen, verletzt und eine tödlich verletzt haben soll, ins Gerichtsgebäude bringen.
Archivbild 2. Juli 2025: Das Standbild aus einem Video zeigt, wie Polizeibeamte den Verdächtigen, der am Dienstag beim Stromversorger Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt Kollegen mit einem Messer angegriffen, verletzt und eine tödlich verletzt haben soll, ins Gerichtsgebäude bringen.
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Archivbild: Polizeibeamte bringen den Verdächtigen am 2. Juli 2025 ins Gerichtsgebäude bringen.
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Prozess nach Messerangriff im Büro in Mellrichstadt beginnt

Prozess nach Messerangriff im Büro in Mellrichstadt beginnt

Im Juli 2025 soll ein Mitarbeiter eines Stromversorgers in Mellrichstadt seine Kollegin mit einem Messer getötet und zwei Kollegen schwer verletzt haben. In Schweinfurt beginnt der Prozess – es geht um Mord, versuchten Totschlag und Schuldfähigkeit.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Neun Monate nach der Messerattacke in einem Büro des Stromversorgers Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt beginnt heute der Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt. Auf der Anklagebank sitzt ein 22-Jähriger aus Meiningen (Thüringen). Er soll im Juli 2025 eine 59-jährige Kollegin getötet und zwei weitere Kollegen im Alter von 55 und 62 Jahren schwer verletzt haben.

Anklage: Mord und versuchter Totschlag

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Aus ihrer Sicht handelte der damals 21-Jährige zielgerichtet und aus niedrigen Beweggründen: Laut Staatsanwaltschaft soll er seine damalige Kollegin aus Mordlust getötet haben. Für den Prozess sind neben dem Auftakt weitere Verhandlungstage am 30. und 31. März sowie am 7., 13. und 14. April 2026 angesetzt.

Angeklagter soll Messerattacke gezielt geplant haben

Nach den Ermittlungen hatte der Angeklagte Tage vor der Tat einen genauen Ablaufplan ausgearbeitet: Er soll seit Monaten den ernsten Wunsch verspürt haben, andere Menschen zu verletzen oder zu töten und sich davon einen "gewissen Lustgewinn" versprochen haben. Das Einhandmesser mit einer rund neun Zentimeter langen Klinge, das als Tatwaffe gilt, kaufte er rund eine Woche vor der Tat in einem Geschäft.

Am Morgen des 1. Juli 2025 begab sich der Mann laut Anklage gegen 7.10 Uhr in das Großraumbüro seines Arbeitgebers in Mellrichstadt. Dort soll er im Büro des gemeinsamen Vorgesetzten auf die 59-jährige Kollegin gewartet haben. Als die Frau eintraf, soll er sie überrascht und mehrmals in Hals-, Bauch- und Brustbereich gestochen haben. Die Frau starb an ihren Verletzungen.

Schwerverletzter überlebt dank Notoperation

Der Vorgesetzte, der einschreiten wollte, wurde laut Staatsanwaltschaft mit acht Messerstichen lebensgefährlich verletzt – vor allem im Rücken- und Brustbereich, dazu Schnittverletzungen an Armen und Händen. Er überlebte nur dank einer Notoperation. Ein weiterer Mitarbeiter erlitt einen Stich in den Oberschenkel, als er half, den Angreifer zu überwältigen. Mit Unterstützung weiterer Kollegen konnte dem Mann das Messer abgenommen werden; die Polizei nahm ihn um 7.31 Uhr fest.

Psychische Vorgeschichte und Drogenkonsum

Der Angeklagte hatte demnach bereits vor der Tat psychische Probleme und Suchtprobleme. Vom 16. Januar bis 5. März 2025 war er nach einem Suizidversuch freiwillig in einer Klinik in Thüringen untergebracht. Dort wurde unter anderem eine schwere depressive Episode, ein Abhängigkeitssyndrom und eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Bei der Vernehmung nach der Tat gab der Mann an, regelmäßig Drogen wie Cannabis und am Tag vor der Attacke starke Schmerzmittel konsumiert zu haben.

Unterbringung und Gutachten zur Schuldfähigkeit

Zunächst wurde der Tatverdächtige nach einem vorläufigen Unterbringungsbefehl in der forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Schloss Werneck untergebracht. Inzwischen sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Würzburg in Untersuchungshaft. Ein psychiatrischer Sachverständiger kommt laut Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt schuldfähig war und keine relevante psychiatrische Grunderkrankung vorlag. Der Unterbringungsbefehl wurde daher in einen Haftbefehl umgewandelt.

Im Prozess wird es auch um die Frage gehen, wie eng psychische Erkrankung, Sucht und die Tat zusammenhängen – und ob der Mann dauerhaft als gefährlich eingestuft werden muss.

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