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"Angriff auf Grundrechte": Klage gegen Ladenschlussgesetz

"Angriff auf Grundrechte": Klage gegen Ladenschlussgesetz

Ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des ersten bayerischen Ladenschlussgesetzes ziehen sieben Kläger aus Gewerkschaften und Kirchen vor den Verfassungsgerichtshof: Sie beklagen einen Angriff auf den Sonntagsschutz.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Als letztes Bundesland hat Bayern seit einem halben Jahr ein eigenes Ladenschlussgesetz. An den generellen Öffnungszeiten änderte sich dadurch nichts, es gibt aber neue Regelungen für Verkaufsnächte und die Sonntagsöffnung. Sieben Klägerinnen und Kläger aus Gewerkschaften und Kirchen ziehen nun gegen das Gesetz vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Es höhle in großem Ausmaß die grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe aus.

Die Ausnahmen im Ladenschlussgesetz seien ein "klarer Angriff auf wesentliche Grundrechte" in der bayerischen Verfassung: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz von Ehe und Familie. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte dem BR den Eingang der Klage.

Kleinstsupermärkte und Tourismusorte im Fokus

Den Klägern geht es nach Angaben der Gewerkschaft Verdi zum einen um Kleinstsupermärkte, die ohne Personal betrieben werden: Diese dürfen rund um die Uhr geöffnet sein, auch sonntags. Zwar sind laut dem Gesetz an Sonntagen Tätigkeiten zu "Wartung, Befüllen und Reinigen" der digitalen Märkte verboten, zugleich wird aber auf Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes verwiesen – die in bestimmten Fällen genau dies erlauben.

Zum anderen wendet sich die Klage dagegen, dass für Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte die Regeln für die Öffnung von Geschäften an 40 Sonn- und Feiertagen gelockert wurden. Künftig dürfen Gemeinden die Öffnung selbst genehmigen und auch entscheiden, ob sie ein Ausflugs- oder Wallfahrtort sind.

Gewerkschaften: Eingriff ins Leben der Beschäftigten

Der DGB-Landesvorsitzende Bernhard Stiedl kritisiert eine schleichende Aushöhlung des Sonntagsschutzes. Das Gesetz fördere eine Ausweitung der Sonntagsarbeit, schwäche bewährte Schutzmechanismen und verschärfe soziale Ungleichheiten: für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen. "Wer den Sonntag aufweicht, greift direkt in das Leben der Beschäftigten ein."

Nach Einschätzung von Verdi-Landeschefin Luise Klemens verschlechtert das Ladenschlussgesetz die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel massiv. Es drohten Mehrarbeit, häufiger Einsatz an Abenden, Sonn- und Feiertagen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibe auf der Strecke.

"Tag der Unterbrechung vom Alltag"

Der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken, Christian Gärtner, betonte, der arbeitsfreie Sonntag sei seit 1.700 Jahren ein hohes Gut – mit religiöser, sozialer und kultureller Bedeutung. Er müsse als "Tag der Unterbrechung vom Alltag" erhalten bleiben: "Ein Tag, der Abstand bietet von den Anforderungen des Berufslebens, der Zeit für Familie und Freunde schenkt, der gemeinschaftliches Engagement ermöglicht."

Der Landespräses der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), Michael Wagner, spricht von einem Angriff auf Werte wie Familie, Ehrenamt und Religionsausübung – und das "ausgerechnet von einer christlichen Regierungspartei". Wagner beklagte zudem, dass Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) im Landtag von einem Gesetz gesprochen hatte, das "von allen Seiten breite Zustimmung findet". Wer im Parlament derartige Unwahrheiten ausspreche, gefährde die Demokratie.

Bayerische Verfassung garantiert Sonntagsschutz

Artikel 147 der Bayerischen Verfassung lautet: "Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt." Für den Leiter des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Peter Lysy, ist nicht zu erkennen, dass das Ladenschlussgesetz "den Geist der Bayerischen Verfassung" atme.

Weitere Klägerinnen sind Silke Sigl-Schenke von der evangelischen Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Bayern und Claudia Lechner, ehrenamtliche Vorsitzende von Verdi Handel Bayern. Vertreten werden die sieben Kläger von Tristan Barczak, der Professor für öffentliches Recht an der Universität Passau ist.

Ministerium: Höchstes Schutzniveau

Das Arbeitsministerium teilt auf BR-Anfrage mit, die Kritikpunkte begründeten nicht "die für den Erfolg der Popularklage erforderliche Verfassungswidrigkeit". Das Ladenschlussgesetz sei ein "Arbeitnehmerschutzgesetz", Bayern habe damit das deutschlandweit höchste Schutzniveau. Für das Gesetz seien die Regelungen nur in einzelnen Detailbereichen "zeitgemäß weiterentwickelt" und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigt worden.

Nachdem seit 2006 im Freistaat mehrere Versuche gescheitert waren, ein bayerisches Ladenschlussgesetz auf den Weg zu bringen, startete die schwarz-orange Koalition 2024 einen neuen Versuch. Nach monatelangem Ringen wurde das Gesetz im Juli 2025 vom Landtag beschlossen. Es ist seit dem 1. August in Kraft.

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