Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage erhoben gegen die ehemalige Leiterin sowie gegen die ehemalige stellvertretende Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen sowie gegen ein ehemaliges Mitglied der so genannten Sicherungsgruppe, einer speziell ausgebildeten Eingreiftruppe im Gefängnis. Ihnen wird unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche sowie gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die Anklage umfasst insgesamt 131 Fälle gegen 102 Gefangene ab dem Jahr 2023 bis Oktober 2024.
Staatsanwaltschaft spricht von "System der Willkür"
Die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin soll laut Staatsanwaltschaft ein System der Willkür etabliert haben, bei dem Gefangene unter Berufung auf Sicherheitsaspekte schikaniert und teilweise körperlich misshandelt worden seien. Die ehemalige Stellvertreterin soll dabei in Berichten und Stellungnahmen Ministerium, Staatsanwaltschaft und Gerichte gezielt getäuscht und bei einem unangekündigten Besuch der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter einen ordnungsgemäßen Anstaltsbetrieb vorgespiegelt haben.
Der Anklage zufolge missbrauchte sie die so genannten besonders gesicherten Hafträume der JVA, die eigentlich nur in Ausnahmesituationen genutzt werden sollten. In einigen dieser Fälle soll sie an körperlichen Misshandlungen beteiligt gewesen sein und diese gebilligt haben.
Die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin soll zudem in einer Vielzahl von Fällen angeordnet haben, dass den Gefangenen im besonders gesicherten Haftraum die Grundausstattung in Form von Matratze oder sonstiger Liegeunterlage sowie Papierunterhose vorenthalten wurde. Die Gefangenen sollen dadurch gezwungen gewesen sein, teilweise mehrere Tage nackt auf dem blanken Boden zu verbringen.
Leiterin soll Vorgänge unterstützt haben
Der ehemaligen Leiterin des Gefängnisses wird die Beteiligung an der rechtswidrigen Unterbringung von Häftlingen in besonders gesicherten Hafträumen vorgeworfen. Sie soll laut Anklage ihrer Aufsichts- und Leitungsfunktion bei der Unterbringung in diesen Hafträumen nicht nachgekommen sein, vom Vorgehen ihrer Vertreterin zum Teil Kenntnis gehabt und dies gebilligt und unterstützt haben. Eine Beteiligung an körperlichen Übergriffen auf Gefangene wirft ihr die Staatsanwaltschaft nicht vor.
Das ehemalige Mitglied der Sicherungsgruppe soll die rechtswidrige Praxis laut Staatsanwaltschaft unterstützt haben und auch gewalttätig vorgegangen sein.
Vorwürfe auch aus Jugendgefängnis
Auch im Jugendgefängnis Neuburg-Herrenwörth, so die Anklage, sollen der Sicherungsbeamte und die stellvertretende Gefängnisleiterin an körperlichen Übergriffen auf Gefangene beteiligt gewesen sein.
Darüber hinaus wird den beiden ehemaligen JVA-Leiterinnen vorgeworfen, durch ungerechtfertigte Ausgaben einen Schaden von etwa 44.000 Euro verursacht zu haben. Die Justiz wertet das als Untreue.
Verteidiger weisen Vorwürfe zurück
Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe erneut zurück. Die Fokussierung auf einzelne Führungspersonen der JVA sei ein politisch durchschaubares Manöver, um das Versagen der tatsächlich Verantwortlichen auszublenden, teilten die Anwälte mit.
Die Verteidiger der Frau erklärten, dass das bayerische Justizministerium als Kontrollinstanz sowohl über die Gründe als auch über die Dauer der Unterbringung in diesen Hafträumen in vielen Fällen informiert gewesen sei. Es werde versucht, "strukturelles Behördenversagen durch die Personalisierung strafrechtlicher Vorwürfe einzelner nachgeordneter Funktionsträger zu kaschieren", so die Rechtsanwälte.
Landgericht entscheidet über Zulassung der Anklage
Die Ermittlungen zu weiteren Beschuldigten in diesem Komplex dauern an. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Augsburg entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Im BR24live-Video: Das sagt die Staatsanwaltschaft zur Anklage
JVA Gablingen
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