Im Mordprozess nach dem Münchner Auto-Anschlag wurde der Angeklagte am Donnerstag unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 23 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung in 19 Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Während der Ausführungen des Vorsitzenden Richters blickte der Angeklagte meist leer vor sich hin und gähnte ab und zu.
Gericht: "Täter degradierte Opfer zum bloßen Objekt"
Das Gericht erkannte mehrere Mordmerkmale an. Der Angeklagte hat nach Ansicht des Gerichts in heimtückischer Art und Weise die Arg- und Wehrlosigkeit seiner späteren Opfer ausgenutzt. "Sein Ziel war es, möglichst viele Personen zu töten", so der Vorsitzende Richter.
Zudem habe er sein Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel genutzt. Da er seine späteren Opfer willkürlich auswählte, "degradierte er seine Opfer zum bloßen Objekt", so der Vorsitzende Richter. Deswegen sieht das Gericht auch niedrige Beweggründe in der Tat.
Richter: Tat war religiös motiviert
Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als erwiesen an, dass die Tat des heute 25-jährigen Mannes aus Afghanistan religiös motiviert war. Der Senat habe keinerlei Zweifel daran, dass das politisch-religiöse Motiv des Angeklagten bei der Begehung der Tat handlungsleitend war, so der Vorsitzende Richter.
So verfüge der Angeklagte über ein sehr fragiles Selbstwertgefühl. Unter anderem deswegen habe er mit Bodybuilding begonnen. Laut des Vorsitzenden Richters war dem Angeklagten die Anerkennung von Freunden ausgeblieben, worauf er mit Wut und Enttäuschung reagiert habe.
2024 habe sich der Angeklagte dem Islam zugewandt. Seit Beginn des Jahres 2025 zeigte sich der Angeklagte dem Vorsitzenden zufolge zunehmend intolerant gegenüber nicht streng muslimisch lebenden Menschen. Auch habe er zunehmende Wut über das Handeln der USA und des Westens in Afghanistan gezeigt.
Mann habe eigenen Tod in Kauf genommen
Den Entschluss, willkürlich ausgewählte Menschen anzugreifen und zu töten, fasste der Angeklagte nach Ansicht der Richter am Vortag der Tat. Damit habe der Angeklagte eine aus seiner Sicht gottgefällige Tat begehen wollen, um sich als guter Muslim zu beweisen. Dabei habe er in Kauf genommen, selbst zu sterben und als Märtyrer ins Paradies zu kommen.
Nachdem er am Morgen noch Schulden bei Bekannten beglichen hatte, entdeckte der Angeklagte laut Gericht durch Zufall in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs den Verdi-Demonstrationszug. Daraufhin habe er den Entschluss gefasst, in das Ende des Demozuges zu fahren. Nach Ansicht des Gerichts schlängelte sich der Angeklagte an den Polizeifahrzeugen vorbei und fuhr mit 34 bis 42 km/h in die Menschenmenge. 23 Meter sei der Angeklagte durch den Demonstrationszug gefahren und, so der Richter, "schob die Menschen teilweise 'schneepflugartig' vor sich her". "Mit absolutem Vernichtungswillen" sei der Angeklagte in die Menschenmenge gefahren, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung.
Richter folgt Anträgen der Nebenkläger
Mit dem Urteil folgten die Richter des 7. Strafsenats am Münchner Oberlandesgericht den Anträgen der Generalbundesanwaltschaft sowie der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte auf verminderte Schuldfähigkeit sowie eine maximale Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie gefordert.
Am Ende der Sitzung sprach der Vorsitzende Richter den Angeklagten direkt an und sagte: "Anschläge dieser Art sind mitnichten gottgefällig, sondern sinnlos, brutal und menschenverachtend", so der Richter. Rechte und Rechtsradikale würden solche Taten nutzen, um Hass in der Gesellschaft zu schüren. Deshalb habe der Senat auch größten Respekt vor den Hinterbliebenen, die trotz tiefer Trauer schon unmittelbar nach der Tat dazu aufgerufen hatten, den Tod nicht zu instrumentalisieren.
Verurteilter fuhr in Verdi-Demo - Zwei Tote und Dutzende Verletzte
Im Februar 2025 war der heute 25-jährige Afghane mit seinem weißen Mini in das Ende eines Verdi-Demonstrationszuges gefahren. Zwei Menschen – eine 37-jährige Mutter und ihr zweijähriges Kind – starben in Folge der Tat, über 40 weitere wurden teils schwer verletzt. Viele davon, das wurde im Prozess deutlich, leiden bis heute sowohl körperlich als auch psychisch unter der Tat.
Im Video: Urteil im Prozess nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo
Urteil im Prozess nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo
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