3.000 Euro zum ersten Geburtstag des Kindes – das war der ursprüngliche Plan, doch daraus wird nichts. Die Staatsregierung will das geplante Kinderstartgeld streichen. Postwendend kam Kritik von der Opposition: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kümmere sich nicht richtig um Familien, monierte zum Beispiel Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze.
Ursprünglich hätte das Kinderstartgeld heute in zweiter Lesung als Gesetz verabschiedet werden sollen, das passiert nun nicht, eine Debatte im Landtag gibt es trotzdem. Wir haben die Debatte zum Kinderstartgeld ab live übertragen mit Einordnung unseres BR-Reporters Julian von Löwis. Den Mitschnitt finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.
- Zum Artikel: Doch kein Kinderstartgeld – Was Familien in Bayern weiter kriegen
Kritik von der Opposition
Die Grünen hatten bei der Einführung des Kinderstartgelds gegen die sogenannte Herdprämie gewettert. Nun wird das Geld in die Kitas gesteckt, so wie sie es sich gewünscht hatten. Doch zufrieden mit der Entscheidung sind sie offenbar nicht. Schulze sagte im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk: "Ich finde, dass man so nicht mit Familien umgehen kann. Viele Familien haben fest mit dem Kinderstartgeld von 3.000 Euro Anfang nächsten Jahres gerechnet. Und jetzt wird das einfach so gestrichen." Die Familien zahlten die Zeche.
Was gilt jetzt?
Familien erhalten künftig also keine Einmalzahlung von 3.000 Euro. Zugleich gibt es für sie auch kein Krippengeld und kein Familiengeld mehr. Diese so nur in Bayern bestehenden Landesleistungen wurden gestrichen, sie sollten durch das Kinderstartgeld ersetzt werden. Wer bereits Familiengeld oder Krippengeld bezieht, ist von der Streichung nicht betroffen.
Für Kinder, die vor 2025 geboren wurden, zahlte der Freistaat bislang für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr das bayerische Familiengeld. Es beträgt derzeit 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro – in Summe also 6.000 beziehungsweise 7.200 Euro. Zudem konnten Eltern das sogenannte Krippengeld als Zuschuss zu den Betreuungskosten bekommen: einkommensabhängig bis zu 100 Euro pro Monat vom ersten Geburtstag bis längstens einschließlich August des Jahres, in dem ein Kind drei Jahre alt wird.
Diese Leistungen erhalten Familien
Finanzielle Unterstützung für Bayerns Eltern gibt es weiterhin in Form der bundesweiten Leistungen. Dazu zählen in erster Linie das Kindergeld von 255 Euro monatlich, das mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird. Und – im Anschluss an das Mutterschaftsgeld – das Elterngeld, das den Wegfall des Gehalts durch die Kinderbetreuung mildern soll.
Mit Informationen von dpa
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