Bayerns Bauminister Christian Bernreiter schlägt Alarm: Es drohe "eine DDR 2.0", warnt der CSU-Politiker im BR-Interview. Sollte die Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin tatsächlich kommen, sei ein Zusammenbruch der privaten Wohnungswirtschaft zu befürchten: Keine Wohnungsfirma bekäme mehr ein Darlehen. "Es hätte deutschlandweite Auswirkungen: Da baut kein Mensch mehr Wohnungen." Im Mai hatte bereits Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beklagt, die "Enteignung" von Wohnungsunternehmen sei "eine Schnapsidee", mute "wie Sozialismus an" und könne "schlimmste Folgen für fast alle Bundesländer haben".
Bayern will nun gleich doppelt gegen mögliche Vergesellschaftungen im Land Berlin vorgehen: Am Donnerstag bringt der Freistaat zusammen mit Nordrhein-Westfalen einen Antrag bei der Bauministerkonferenz ein. Titel: "Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen." Das Papier liegt dem BR vor. Darin wird vor negativen Folgen auf den Mietwohnungsbau, den Wirtschaftsstandort Deutschland, Bankensektor und Finanzmarkt gewarnt. Der Bund solle mit einem Gesetz gegensteuern. Söder kündigte zudem eine Bundesratsinitiative an, "die solche Enteignungen verbietet".
Volksentscheid in Berlin
Im Herbst 2021 hatten in Berlin bei einem Volksentscheid 57,6 Prozent für die Überführung von Immobilien in Gemeineigentum gestimmt: Demnach sollen die Bestände privatwirtschaftlicher Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bundesland vergesellschaftet werden. Der damalige rot-grün-rote Senat setzte eine Expertenkommission ein: Diese kam mehrheitlich zum Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung von Immobilien rechtlich grundsätzlich möglich sei.
Der aktuelle schwarz-rote Senat sieht Vergesellschaftungen kritisch. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss vor drei Monaten nur ein "Vergesellschaftungsrahmengesetz", das erst in zwei Jahren in Kraft treten und zuvor vom Verfassungsgericht überprüft werden soll. Das Gesetz setzt lediglich einen allgemeinen Rahmen und recht hohe Hürden für Vergesellschaftungen, trotzdem gab es scharfe Kritik aus der Wirtschaft.
Zweites Volksbegehren geplant
Aus Sicht der Initiatoren des Volksbegehrens ist das völlig unzureichend. Sie haben deswegen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und streben ein zweites Volksbegehren an. Ziel ist die Überführung von 220.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne in Gemeineigentum, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Dabei sieht der Entwurf eine Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilien vor.
Genau in diesem Punkt sieht Bernreiter ein zentrales Problem: Bekämen die Konzerne nur 60 Prozent des Wertes der Wohnungen, wären die anderen 40 Prozent weg. "Das hält keiner aus, dann ist das Eigenkapital auf null", betont der Minister. "Da müssen einige am nächsten Tag zum Insolvenzrichter gehen." Daher müsse ein Bundesgesetz eine Vergesellschaftung unter Wert ausschließen: "Wohnungen können nur zum Verkehrswert abgelöst werden." Auch NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) betont, Deutschland brauche ein deutliches Bekenntnis zur Eigentumsgarantie. Berlins Bausenator Christian Gaebler (SPD) wollte sich nicht äußern.
Juristin verweist auf Grundgesetz
Isabel Feichtner, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, verweist darauf, dass die Möglichkeit der Vergesellschaftung durch Artikel 15 des Grundgesetzes gewährleistet ist. "Das darf dann auch weder vom Bund noch von einzelnen Ländern eingeschränkt werden." Feichtner hatte der 13-köpfigen Expertenkommission des Senats zur Vergesellschaftung angehört, anschließend war sie auch Teil des wissenschaftlichen Beirats der Bürgerinitiative.
Die Expertenkommission kam laut Feichtner zur Einschätzung, dass eine Entschädigung weit unter Verkehrswert möglich sein sollte. "Das entspricht auch der Auffassung der Mütter und Väter des Grundgesetzes." Ein bundesweites gesetzliches Verbot von Vergesellschaftungen, wie Söder es forderte, wäre der Juristin zufolge "nicht in Einklang mit der Verfassung".
Vonovia-Konzern warnt
Bernreiter erläutert, dass die von einer Vergesellschaftung in Berlin betroffenen Konzerne auch in Bayern tätig sind: Sie besäßen viele Wohnungen in München und dem ganzen Freistaat. Ende April traf sich der Minister in München-Freiham, wo ein neuer Stadtteil entstehen soll, mit Luka Mucic, dem Vorstandschef von Vonovia. Der Bochumer Konzern gilt als größter Wohnungseigentümer in Deutschland.
Vonovia-Sprecher Marc Friedrich stimmt Bernreiters Kritik zu: Eine Vergesellschaftung schaffe keine einzige neue Wohnung. "Im Gegenteil: Für den Neubau dringend benötigte Investitionen sowie Innovationen im Gebäudesektor würden gebremst, weil sich private Investoren zurückziehen." Eine Vergesellschaftung zerstöre Vertrauen in Rechtsstaat und Investitionssicherheit. "Das gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland weit über Berlin und die Wohnungswirtschaft hinaus."
Mit hohen Kosten verbunden
Der Berliner Wirtschaftsprofessor Max Steinhardt betont, dass durch eine Vergesellschaftung nur der Eigentümer wechseln würde, was mit hohen Kosten verbunden wäre. Zugleich würde es "die langfristigen Investitions- und Finanzierungsentscheidungen von Wohnungsunternehmen" beeinflussen. Ob es auch auf ein Bundesland wie Bayern Auswirkungen hätte, sei aber "schwer zu sagen".
Bisher handele es sich laut Steinhardt eher um eine theoretische Debatte: "Es ist jetzt nicht so, dass die Umsetzung vor der Tür steht und damit zu rechnen ist, dass in den nächsten Monaten es zu einer Enteignung von großen Unternehmen in Berlin kommt."
Im Video: Wie viele Wohnungen fehlen in Bayern?
In Bayern fehlen nach Schätzung der Wohnungswirtschaft rund zweihunderttausend Wohnungen.
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