Thomas Karmasin, Klaus Holetschek, Florian Streibl halten ein Schild mit der Aufschrift: "Einfach-ma-machen-Gesetz"
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Thomas Karmasin, Klaus Holetschek, Florian Streibl

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"Einfach-mal-machen-Gesetz": Experimente für weniger Bürokratie

"Einfach-mal-machen-Gesetz": Experimente für weniger Bürokratie

Bayerns Gemeinden von überflüssigen Vorschriften befreien – und damit das Leben der Menschen erleichtern: Wie das Ziel zu erreichen ist, wollen CSU und FW in Modellregionen erproben. Kommunen sind offen, fragen aber: Wie offen ist denn der Freistaat?

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Schluss mit überbordender Bürokratie, weg mit verzichtbaren Landesvorgaben für Bayerns Kommunen: "Die Menschen sollen ganz konkret spüren, dass wir Dinge entbürokratisieren und vereinfachen", sagt CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. In ausgewählten Gemeinden, Landkreisen und Verwaltungsgemeinschaften – "Modellregionen" – soll laut CSU und Freien Wählern erprobt werden, welche Regelungen überflüssig sind. Holetschek spricht von einem "Einfach-mal-machen-Gesetz".

Die Kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Initiative. Landkreistag-Präsident Thomas Karmasin sieht eine "enorme Chance", Städtetag-Chef Markus Pannermayr (beide CSU) betont: "Wir brauchen mehr Mut zum Experiment und mehr Willen zur Veränderung." Zugleich warnt er: "Der Experimentierwille der Kommunen darf nicht ausgebremst werden."

Wer wird Modellregion?

Das ist offen. Der Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern sieht vor, dass das Innenministerium pro Regierungsbezirk mindestens eine Modellregion festlegt. Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl sagt: "Es sollen möglichst viele mitmachen." Es gebe jetzt schon zahlreiche Interessensbekundungen. "Wir werden dem Innenministeirum genau auf die Finger schauen."

Laut dem stellvertretenden Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags, Georg Große Verspohl, ist bisher unklar, nach welchem Verfahren die Modellregionen bestimmt werden: Können die kommunalen Spitzenverbände Vorschläge machen? Sollen sich Gemeinden bewerben? Wählt das Innenministerium aus? Holetschek betont, er wünsche sich ein möglichst einfaches digitales Verfahren über eine Bewerbungsplattform für Kommunen.

Welche Regelungen könnten wegfallen?

Vorgesehen sind "Freistellungen" von Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften des Landes. Ausgeschlossen sein sollen unter anderem Vorschriften des Wahlrechts, des Beamten- und Besoldungsrechts und der Asyldurchführungsverordnung. Zudem darf keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen, Rechte Dritter müssen berücksichtigt werden.

Das Innenministerium soll per Verordnung festlegen, von welchen Vorschriften die Modellregion "ganz oder teilweise freigestellt" wird. In bestimmten Fällen sollen auch andere Ministerien konsultiert werden: "Schließlich wird das fachlich zuständige Staatsministerium im Zweifel am besten wissen, inwieweit eine teilweise oder gänzliche Freistellung von landesrechtlichen Vorgaben Sinn ergibt", heißt es in der Begründung zum Entwurf.

Holetschek stellt klar, der Wegfall von Regeln solle in "maximaler Breite" ausprobiert werden. "Ich möchte auch nicht aus den Ministerien wieder hören, was alles nicht geht." Die Kommunen sollten vor Ort schauen, was sich beschleunigen lässt. Landkreistag-Präsident Karmasin sagt dazu: "Wo der Schuh drückt, wissen die, die ihn vor Ort tragen."

Welche Bedenken gibt es?

Dass das Ministerium laut Entwurf "am besten" weiß, was Sinn ergibt, ruft beim Bayerischen Städtetag Skepsis hervor, wie Sprecher Achim Sing sagt. Dies werfe die Frage auf, wie groß die Bereitschaft der Staatsregierung sei, Experimente zuzulassen. Der Sinn von Modellregionen müsse sein, den Kommunen Vertrauen entgegenzubringen. Erproben könnte man Sing zufolge beispielsweise mehr Möglichkeiten für Kommunen bei Tempo-30-Zonen, der Parkraumbewirtschaftung und alternativen Verkehrskonzepten. Auch der Ausbau von Schulen, der durch lange schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren verzögert und verteuert werde, könne erleichtert werden.

Der Gemeindetag sehe kritisch, dass "relativ viele Bereiche ausgenommen" werden sollen, erläutert Große Verspohlm. Zudem könnten Regelungen nur weggelassen werden. "Wir würden es für sinnvoller halten, wenn man die Möglichkeit hätte, Vorschriften auch zu modifizieren, bürokratiearme Lösungen auszuprobieren." Aus Sicht des Verbands könnte beispielsweise eine modifizierte Abrechnung von Feuerwehreinsätzen erprobt werden. Aktuell sei der Aufwand sehr groß.

Grünen-Fraktionsvize Johannes Becher kritisiert: CSU und FW wollten "von oben" entscheiden, wer etwas ausprobieren darf. "Wenn die Kommune es besser kann als der Staat, dann soll sie es besser machen dürfen." Die Grünen haben einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der für jede Kommune die Möglichkeit vorsieht, sich von Regeln befreien zu lassen. Angelehnt ist dies an ein Gesetz aus Baden-Württemberg.

Was gilt in Baden-Württemberg?

Der baden-württembergische Landtag hatte im Oktober das "Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz" beschlossen. Alle Fraktionen (Grüne, CDU, SPD, FDP/DVP und AfD) stimmten zu. Das Gesetz ermöglicht es allen Gemeinden und Landkreisen, auf Antrag für eine bestimmte Zeit von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen. Das zuständige Ministerium hat drei Monate Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Bleibt eine Antwort aus, gilt er automatisch als genehmigt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte dazu, es gelte für "alle" landesrechtlichen Vorschriften. "Wir machen den Weg frei."

Der "Staatsanzeiger für Baden-Württemberg" berichtete Ende Januar, dass bei den Ministerien in den ersten 100 Tage fast 100 Anträge eingegangen seien. Allein vom Landkreistag Baden-Württemberg kamen 57 Anträge, wie Hauptgeschäftsführer Alexis von Komorowski dem BR mitteilt. Die meisten seien noch in Prüfung, neun seien schon genehmigt: beispielsweise die Reduzierung der Berichtspflichten bei Früherkennungsuntersuchungen, die Abschaffung von Anzeigepflichten für Heilpraktiker, Erleichterungen im Jagdrecht.

"Weit überwiegend handelt es sich dabei um recht kleinteilige Änderungsvorschläge mit überschaubarer Entlastungswirkung", sagt von Komorowski. Substanzielle Änderungen mit hoher Entlastungswirkung könne nur der Gesetzgeber erreichen. "Dennoch gilt: Kleinvieh macht auch Mist."

Wie wird der Erfolg der Modellregionen gemessen?

Dazu steht im bayerischen Gesetzentwurf nichts. Streibl sagt dazu: "Man muss einfach mal anfangen." Es sei gut, "dass dieses Gesetz schlank ist". Holetschek versichert: Was gut laufe, solle zur Regel werden.

In Baden-Württemberg gilt: Das fachlich zuständige Ministerium prüft unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände "die allgemeine Übertragbarkeit des Ergebnisses der Erprobung". Die Landesregierung muss den Landtag an festen Terminen über den Stand informieren.

Im Video: Bürokratieabbau - Modellregionen gesucht

Bürokratieabbau - Modellregionen gesucht
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