Ein Schild am Eingang der Tafel in Regensburg.
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Der finanzielle Schaden für die Regensburger Tafel ist wohl niedriger als erwartet, der Image-Schaden ist jedoch hoch.
Bildrechte: BR/Sarah Höger
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Der finanzielle Schaden für die Regensburger Tafel ist wohl niedriger als erwartet, der Image-Schaden ist jedoch hoch.

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Frühere Tafel-Chefin von Regensburg wegen Untreue angeklagt

Frühere Tafel-Chefin von Regensburg wegen Untreue angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen die frühere Vorsitzende der Regensburger Tafel erhoben. Die Beschuldigte hatte bereits eingeräumt bis zu 200.000 Euro veruntreut zu haben. Es war wohl deutlich weniger, sagen die Ermittler.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige Chefin der Regensburger Tafel erhoben. Der 50-jährigen Deutschen wird unter anderem Untreue in 255 Fällen vorgeworfen. Insgesamt geht es um Gelder und Vermögensgegenstände der Tafel in Höhe von 68.000 Euro.

Vorwurf: Gelder vom Spendenkonto und Besuchergelder veruntreut

Die Staatsanwaltschaft wirft der ehemaligen Vereinsvorsitzenden vor, Gelder von einem Paypal-Spendenkonto des Tafel-Vereins veruntreut zu haben. Außerdem geht es um den Vorwurf, dass sie auch symbolische Besuchergelder der Bedürftigen veruntreut habe, also die kleinen Summen, die diese bei der Essensabholung zahlen. Laut der Staatsanwaltschaft betreffen die Vorwürfe einen Zeitraum von 2021 bis 2024.

Beschuldigte räumt Vorwürfe ein und nennt sogar höhere Summe

Ausgangspunkt der Ermittlungen sei eine Anzeige einer ehemaligen Mitarbeiterin des Vereins gewesen. Dieser seien mögliche Unregelmäßigkeiten aufgefallen, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung. Die Frau habe die Vorwürfe gegenüber einer Ermittlungsrichterin im Wesentlichen eingeräumt. Laut dem Sprecher hatte sie sogar davon gesprochen, rund 200.000 Euro veruntreut zu haben. Nach einer Prüfung der Unterlagen gehen die Ermittler aber davon aus, dass diese Schätzung zu hoch gewesen sei.

Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt

Trotz ihres teilweisen Geständnisses gelte für die 50-Jährige uneingeschränkt die Unschuldsvermutung, so die Staatsanwaltschaft. Teil der Anklage sind außerdem weitere Vorwürfe, zu denen die Staatsanwaltschaft sich derzeit aber nicht äußert, da - anders als bei den mutmaßlichen Fällen zu Lasten der Tafel - hier kein öffentliches Interesse bestehe.

Nun muss das Amtsgericht Regensburg entscheiden, ob es die Anklage zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommen wird. Ein erlassener Untersuchungshaftbefehl gegen die Frau besteht weiter, ist aktuell laut Staatsanwaltschaft aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die beiden Strafverteidiger wollten das Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Man werde sich die Anklagepunkte in Ruhe durchlesen und dann weitersehen, hieß es auf Anfrage.

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