Der Bund muss Teile der Düngeverordnung nachbessern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Gericht erklärte nämlich die Bayerische Düngeverordnung für unwirksam und begründet das mit der mangelhaften Rechtsgrundlage durch den Bund. De facto ist durch das Urteil in ganz Deutschland die Ausweisung roter und gelber Gebiete und die damit einhergehenden Düngebeschränkungen für den Grundwasserschutz ungültig. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss nun den entsprechenden Teil der Düngeverordnung nachbessern.
In mit Nitrat belasteten (roten) und in eutrophierten (gelben) Gebieten gelten strenge Vorschriften, vor allem darf nur eingeschränkt Dünger ausgebracht werden. In Bayern sind 18,5 Prozent der Felder in einem roten Gebiet.
Bundesgesetz: Mangelhafte Verwaltungsvorschrift
Nach Ansicht des Gerichtes genügt die kritisierte Verwaltungsvorschrift des Bundes nicht den Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit. Daher verstoße die Bayerische Ausführungsverordnung gegen höherrangiges Recht.
Das bayerische Landwirtschaftsministerium verwies auf die Zuständigkeit des Bundes und fordert, neue Rechtsgrundlagen für die Neuausweisung zu schaffen. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: "Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung, die nicht rote und gelbe Gebiete betreffen, gelten weiterhin."
Landwirte aus Bayern in der Vorinstanz unterlegen
Gegen die Bayerische Düngeverordnung geklagt hatten vier Landwirte aus Bayern, deren Felder in roten Gebieten liegen. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in München wurden drei der vier Anträge abgelehnt. Nur in einem Fall bekam der Kläger in Bezug auf eine konkrete Messstelle Recht, der Freistaat war daraufhin in Revision gegangen. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht haben nun in allen vier Fällen den Landwirten recht gegeben.
Kläger hoffen auf Neustart im Düngerecht
Die Kläger aus Bayern sind zufrieden mit dem Urteil. Thomas Pfeiffer, Landwirt aus Lonnerstadt im Landkreis Erlangen-Höchstadt, sagte BR24, damit käme man einem Neustart beim Düngegesetz einen Schritt näher. Wie viele Landwirte und Fachleute hält auch Pfeiffer ein ganz neues System nach dem Verursacherprinzip für nötig. Maßstab wäre dann eine Nährstoffbilanz des Landwirts und nicht mehr die Nitratwerte an den Messstellen. Dafür müssten aber erst einmal Grundlagen erarbeitet werden.
Auch Neuausweisung für 2026 betroffen
Das Urteil betrifft auch die derzeit in Arbeit befindliche Neuausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Bayern. Das Landwirtschaftsministerium hatte erst vor wenigen Wochen eine grobe Vorabkarte vorgelegt, die jetzt ebenfalls hinfällig ist. Der Bayerische Bauernverband weist darauf hin, dass "im Moment das normale Düngerecht" gelte, also "ohne zusätzliche Vorgaben für rote und gelbe Gebiete".
Bundeslandwirtschaftsministerium muss handeln
Bereits vor zwei Wochen hatte das Bundesverwaltungsgericht zum Düngegesetz geurteilt und dabei vom Bund verlangt, mehr für den Gewässerschutz zu unternehmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Rainer hatte im Juni angekündigt, ein neues Düngegesetz vorzulegen, auch weil im vergangenen Jahr ein bereits vom Bundestag verabschiedetes neues Gesetz im Bundesrat gescheitert war.
Aus Nitrat kann gesundheitsschädliches Nitrit entstehen
In der Landwirtschaft wird Nitrat als Mineraldünger oder in Form von Gülle für mehr Pflanzenwachstum verwendet. In vielen Regionen Deutschlands ist das Grundwasser durch den Eintrag von Dünger aus der Landwirtschaft zu stark belastet.
Nitrate an sich sind für den Menschen nach Auskunft des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) relativ ungefährlich. Durch Bakterien aber können sie schon in Lebensmitteln oder beim Verdauungsprozess in gesundheitsschädliches Nitrit umgewandelt werden.
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