Nach dem Mord an einer THW-Helferin in Coburg muss der Angeklagte lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Coburg verurteilte den 38-jährigen Angeklagten am Freitag wegen Mordes und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ausschließt.
THW-Mitarbeiterin mit Kabel erwürgt – lebenslange Haft
Die Kammer geht davon aus, dass der Mann die 40-jährige Frau getötet hatte, um sich später an ihr zu vergehen. Demnach habe er sie in seine Wohnung gelockt und mit einem bereitgelegten Kabel erdrosselt. Später habe er sich an der Leiche vergangen, wie von der Staatsanwaltschaft dargelegt, so die Vorsitzende Richterin. Der 38-Jährige habe die Getötete für sich gewinnen und auch eifersüchtig machen wollen, so die Vorsitzende in ihrem Urteil: "Es war dem Angeklagten klar, dass es eine Beziehung nicht geben wird", so die Vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer, Jana Huber. Der Angeklagte habe sich entschlossen, die Frau zu töten, "da ein sexueller Kontakt nur dann stattfinden wird, wenn Frau H. stirbt".
Die Kammer folgte mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger plädierte, seinen Mandaten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und acht Monaten zu verurteilen. Er habe, so der Verteidiger, nicht geplant, sich an der Frau zu vergehen.
Großangelegte Suchaktion mit Hundertschaften
Die Ehefrau des Mannes war zum Zeitpunkt der Tat nicht in der Wohnung. Die Leiche hatte der 38-Jährige erst im Abstellraum gelagert, Tage nach der Tat dann in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt. Eine Arbeitskollegin meldete die Frau nach dem Tatwochenende im November 2024 als vermisst. Daraufhin startete eine großangelegte Suchaktion mit Hunden, Hubschraubern und Hundertschaften der Polizei.
Angeklagter führte Beamte zur Leiche
Tage später stellte sich der heute Angeklagte bei der Kripo Coburg und räumte die Tötung der Frau ein. Er führte die Beamten zur Leiche. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits als möglicher Täter im Visier der Ermittler und sollte erneut vernommen werden. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten keine psychiatrische Erkrankung attestiert. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 38-Jährige. Es tue ihm leid, er würde die Tat gerne rückgängig machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Video: Teilgeständnis zum Prozessauftakt der getöteten THW-Helferin
Getötete THW-Helferin: Lebenslange Haft für Angeklagten. Der Angeklagte sitzt neben seinem Verteidiger im Landgericht Coburg.
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