Im Prozess um den Gewalttäter Halid S. verhängte das Augsburger Landgericht Haftstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten und vier Jahren und sechs Monaten gegen vier der fünf Angeklagte. Es sieht es als erwiesen an, dass sie im vergangenen März ein schwules Männerpaar aus homophoben Motiven niedergeschlagen und erheblich verletzt haben. Das Gericht blieb damit zum Teil deutlich unter der Forderung der Anklage. Für den Hauptangeklagten Halid S. hatte sie sechs Jahre Haft gefordert. Ein Angeklagter, der nicht zugeschlagen hatte, wurde freigesprochen.
Keine Sicherungsverwahrung für Halid S.
Auch in einem anderen Punkt folgte das Gericht nicht der Anklage: Der 23-jährige Halid S. muss nach der Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung. Diese wird verhängt, wenn nach Ansicht des Gerichts die Gefahr droht, dass ein Täter erneut schwere Straftaten begeht.
Die Anklage hatte die Sicherungsverwahrung für den Deutsch-Türken gefordert, weil er einschlägig vorbestraft ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er hat bereits knapp fünf Jahre Jugendhaft abgesessen, nachdem er 2019 am Nikolaustag einen Familienvater am Augsburger Königsplatz mit einem Faustschlag getötet hatte – bei einer ähnlichen Zufallsbegegnung wie im aktuellen Fall.
Opfer leidet bis heute unter der Attacke
Die beiden Männer, die Opfer der Attacke wurden, leiden bis heute unter dem Angriff. Schon die Aussage vor Gericht war für die beiden Opfer (26, 28) sichtlich belastend. "Ich bin froh, dass ich das überlebt habe", so einer der Männer bei seiner Aussage im Zeugenstand. Die Schläge seien hart und gezielt gekommen, die Tritte zum Teil mit Anlauf. "Die haben das nicht zum ersten Mal gemacht", meinte der Zeuge.
Er habe schwere Prellungen am Kopf und dem gesamten Oberkörper erlitten, leide jetzt immer noch unter schweren Kopfschmerzen und sei in psychotherapeutischer Behandlung. Ihm habe bei der Verarbeitung des Erlebten aber sehr geholfen, "dass die Sache so ernst genommen wird", so der Zeuge im Hinblick darauf, dass wegen des homophoben Hintergrunds die Generalstaatsanwaltschaft München den Fall übernommen hatte.
Gericht sieht schwulenfeindliches Motiv
Die Angeklagten hatten die Tat bereits am ersten Prozesstag gestanden, den Vorwurf eines schwulenfeindlichen Motivs aber zurückgewiesen. Zeugenaussagen zufolge hatten sie bereits vor der Tat mit schwulenfeindlichen Aussprüchen provoziert. Auch während der Schläge sollen mehrere drastische homophobe Beschimpfungen gefallen sein. Die Anwälte hielten im Prozess dagegen: Sprüche wie "Du Scheißschwuchtel" seien nicht schwulenfeindlich gemeint, sondern im "migrantisch-bildungsfernen Milieu" üblich. Diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten.
Gericht folgt teilweise Verteidigung
Die Angeklagten hätten am Tatabend gemeinsam eine Dreiliterflasche Wodka getrunken sowie Kokain konsumiert, das habe eine wesentliche Rolle bei der Tat gespielt, so die Verteidiger. Auch sei eines der späteren Opfer in aggressiver Weise auf die Gruppe zugesprungen – eine Provokation in den Augen der Anwälte. Dass das spätere Opfer zuerst mit viel Energie in die Gruppe gesprungen sei – das ist laut Gericht auf einem Überwachungsvideo deutlich zu erkennen – habe eine Rolle gespielt. Man dürfe aber keine Täter-Opfer-Umkehr betreiben, so der Richter. Die folgende Gewalt durch die Angeklagten sei völlig übersteigert gewesen. Nur durch viel Glück seien die beiden Opfer lediglich mit Prellungen und Schürfwunden davon gekommen.
Halid S. prahlt mit Schlagkraft
Über die Angeklagten waren während des Verfahrens auch bisher unbekannte Details zur Sprache gekommen. So soll Halid S. in der Jugendhaft in der JVA Niederschönenfeld mit seinen Taten und seiner Körperkraft geprahlt haben. Er soll sogar anderen Häftlingen gezeigt haben, wie man Menschen erheblich verletzen oder ihnen Schmerzen zufügen kann. Er sei in der Häftlingsrangordnung "ganz oben" gestanden, jeder habe Angst vor ihm gehabt, so zitierte der Vorsitzende Richter Michael Schneider aus den entsprechenden Haftunterlagen.
Während der Aussage der Opfer wippte der 23-Jährige mit den glatt zurückgekämmten Haaren ungeduldig mit den Knien und zog immer wieder fragend die Augenbrauen hoch. Die heutige Urteilsbegründung verfolgte er ohne sichtbare Regung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
