Symbolbild: Justitia gerät ins Wanken.
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Unschuldig in Haft: Liegt der Fehler im System?

Unschuldig in Haft: Liegt der Fehler im System?

Von frühen Verdachtsmomenten bis hin zu problematischen Zeugenaussagen: Der Eiskeller-Prozess offenbart Schwachstellen in der Arbeit von Polizei und Justiz. Eine Anwältin sieht Parallelen zu anderen Fehlurteilen. Einzelfälle – oder ein Systemfehler?

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

"Im Zweifel für den Angeklagten" ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Strafrecht. Und doch gibt es immer wieder Fälle, bei denen Menschen zwischen die Mühlsteine der Justiz geraten. Von "Fehlurteilen" oder "Justizirrtümern" ist dann die Rede. In Bayern erlangte etwa der Fall Gustl Mollath Aufsehen: ein gesunder Mann, der sieben Jahre lang in die Psychiatrie gesperrt wurde. Oder Manfred Genditzki, der "Badewannen-Mörder", der keiner war.

Opfer der Justiz: "Fehler liegen im System"

Jüngstes Opfer der Justiz ist Sebastian T. im "Eiskeller-Prozess". Vor dem Landgericht Traunstein war er zu neun Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Ein Irrtum, wie sich im zweiten Prozess herausstellte. Bei seinem Freispruch kämpfte selbst die Vorsitzende Richterin mit den Tränen.

Regina Rick, Strafverteidigerin von Sebastian T., hält Fälle wie diesen nicht für Zufall. Immer wieder komme es bei der Arbeit von Polizei und Justiz zu Fehlern, sagt sie im Gespräch mit BR24. "Die Fehler liegen im System."

Zeugenvernehmung – mit seltsamen Fragen?

Der Fall von Sebastian T. zeigt, wie aus einer Annahme eine festgefahrene Wahrheit werden kann. Als im Oktober 2022 in Aschau die Leiche der Studentin Hanna W. aus der Prien gezogen wird, tappt die Polizei im Dunkeln. Auf einen Zeugenaufruf hin meldet sich die Mutter von Sebastian T. bei der Polizei. Er war in der Nacht, in der der Studentin etwas zugestoßen ist, als Jogger unterwegs. Die Ermittler befragen T. im Zeugenstatus. Dabei stellen sie ungewöhnliche Fragen: Ob er nach dem Ende seiner sieben Kilometer langen Runde noch ein zweites Mal losgejoggt sei. Das wird er gleich viermal gefragt.

Für Anwältin Rick ist die Sache klar: "An diesen Fragen merkt man, dass er schon verdächtig war. Übrigens auch an Fragen wie 'Wie ist denn Ihr Frauentyp?' 'Was für Frauen mögen Sie denn gerne?" Rick sieht im Vorgehen der Ermittler einen Belehrungsverstoß. T. hätte darüber aufgeklärt werden müssen, dass man ihn zu dem Zeitpunkt schon verdächtige. Wenn es sich um ein Tötungsdelikt handelt, schreibt der Gesetzgeber sogar vor, das Gespräch aufzuzeichnen (externer Link).

Stattdessen sei Sebastian T. weiter als Zeuge befragt worden, um "den Anwalt zu sparen, die Pflicht zur audiovisuellen Vernehmung zu sparen", kritisiert Rick und fügt an: "Belehrungsverstöße sehen wir schon recht häufig. Auch bei ganz einfachen Delikten wie Straßenverkehrsdelikten zum Beispiel."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht das anders: Die Polizei führe ihre Ermittlungen "mit höchster Sorgfalt und Professionalität – streng nach strafprozessualen Vorschriften und kriminalistischen Standards", erklärt er auf Nachfrage von BR24. Die Menschen in Bayern "dürfen sich darauf verlassen, dass die Ermittlungsarbeit in höchstem Maße rechtsstaatlich, sorgfältig und transparent verläuft".

Anwältin wirft Ermittlern "Tunnelblick" vor

Zurück zu Sebastian T.: Die Polizei sucht nach Erklärungen, was sich in der Nacht zugetragen haben könnte. Daran beteiligt sind Ermittler der Operativen Fallanalyse, die eine Hypothese entwickeln: ein Mord aus sexuellen Motiven. "Diese Geschichte findet Eingang in die Ermittlungen und hält oft trotz aller gegenteiliger Informationen bis in die Revision", kritisiert Rick.

Dabei passt einiges nicht ins Bild: Es wurden zum Beispiel keine Spermaspuren von Sebastian T. gefunden, die Unterwäsche der Toten saß korrekt und eine Rekonstruktion der Joggingstrecke spricht gegen ein Aufeinandertreffen der beiden. Rick glaubt, dass die Polizei unter großem Druck stand. "Und dann hat man wohl so einen Tunnelblick entwickelt, da passte mein Mandant vielleicht genau ins Raster."

Vor kognitiven Verzerrungen der menschlichen Psyche im Ermittlungsverfahren warnt auch das "Innocence Project Deutschland", eine gemeinnützige Organisation, die sich für Justizopfer einsetzt. Eine frühzeitige Festlegung auf einen Verdächtigen könne "schwerwiegende Folgen" haben. In der Psychologie ist dieses Phänomen als "Confirmation Bias" bekannt.

Empirische Studien zeigen, dass belastende Informationen stärker gesucht, wahrgenommen und gewichtet werden als entlastende. Eben weil man sich unterbewusst schon eine Version der Geschichte zurechtgelegt hat. Im Fall Mollath, im Fall Rupp und im Fall Genditzki gibt es diese Vorwürfe ebenfalls.

Auch in diesem Punkt widerspricht Innenminister Herrmann: "Die Ermittler prüfen belastende und entlastende Hinweise gleichermaßen kritisch und nutzen spezialisierte Fachstrukturen und -expertise. Verstöße gegen Regeln verfolgen wir konsequent", erklärt er.

Mithäftlinge waren schon häufiger schlechte Zeugen

Sebastian T. landet nun also vor Gericht. Eine wichtige Säule im Prozess ist die Aussage eines Mithäftlings, der von ihm ein Mordgeständnis gehört haben will. Obwohl der Häftling in der Vergangenheit bereits falsche Angaben gemacht hatte und sich in Widersprüche verstrickt, glaubt man ihm. Für Rick unerklärlich: "Es gibt Vorsitzende, die gar keine Mithäftlinge als Zeugen laden", sagt sie.

Der Revisionsexperte Mohamad El-Ghazi von der Universität Trier bestätigt BR24: Mithäftlinge würden sich oft "eine Art Gegenleistung für eine belastende Aussage erwarten", zum Beispiel Hafterleichterungen. "Es wäre nicht das erste Mal, dass sich solche Aussagen als unglaubhaft herausstellen", so der Experte.

Das Landgericht Traunstein, wo der Eiskeller-Prozess stattfand, rechtfertigt sein Vorgehen so: Die Strafkammer sei verpflichtet, "die Beweisaufnahme auf sämtliche Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sein können". Das heißt: Es müssen sämtliche Zeugen gehört werden, die möglicherweise zur Aufklärung beitragen können. "Die Annahme, dass ein Mithäftling grundsätzlich ungeeignet ist, eine 'brauchbare' Aussage zu tätigen, ist mit diesem Aufklärungsgrundsatz unvereinbar", erklärt eine Sprecherin.

Forderung nach Aufzeichnung des Hauptverfahrens

Es gibt noch eine weitere Fehlerquelle in Strafgerichtsprozessen. Was in der Hauptverhandlung gesprochen wird, schreibt niemand Wort für Wort mit. Protokolle aus dem Gerichtssaal enthalten meist nur wesentliche Formalia. Verfahrensbeteiligte und Richter sind auf ihre eigenen Notizen angewiesen. Deshalb fordern unter anderem der Deutsche Anwaltverein (DAV) und das "Innocence Project Deutschland" eine Pflicht zur Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung.

Deutschland hänge in diesem Punkt anderen Ländern hinterher, sagt auch Rick: "Viele osteuropäische Staaten, die jetzt nicht gerade für ihre Rechtsstaatlichkeit bekannt sind, dokumentieren die Hauptverhandlung, und man hat ein Einsichtsrecht in die Protokolle."

Unter dem ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wäre es beinahe zu einem Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz gekommen. Der Bundestag stimmte dafür, der Bundesrat allerdings dagegen. Der Gesetzesentwurf (externer Link) blieb bis zum Ende der Ampel-Koalition im Vermittlungsausschuss hängen. Doch ganz vom Tisch ist die Sache nicht: Wie das Bundesjustizministerium auf BR24-Anfrage mitteilt, erarbeitet eine Kommission seit September Vorschläge, um die Strafprozessordnung zu überarbeiten. Die Frage einer inhaltlichen Dokumentation der Hauptverhandlung werde "auch thematisiert und diskutiert".

Wie häufig sind Fehlurteile?

Letzten Endes bleibt die Frage: Wie häufig passieren Fehler wie im Fall von Sebastian T.? Wie oft landet ein Unschuldiger in Haft? Eine valide Statistik dazu gibt es weder für Bayern noch für Deutschland, wie das Statistische Bundesamt auf BR24-Anfrage mitteilt. Anwältin Rick sagt: "Ich halte die Dunkelziffer mittlerweile für enorm hoch."

2023 hat der Freistaat laut Angaben des Justizministeriums rund 1,7 Millionen Euro an Entschädigungen für Menschen zahlt, die zu Unrecht in Haft saßen oder durch andere Strafverfolgungsmaßnahmen einen Schaden erlitten haben. Neuere Zahlen dazu gibt es nicht.

Im Audio: Justizirrtümer in Bayern

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Transparenzhinweis: Wir haben an einer Stelle im Artikel ergänzt, dass die Mutter von Sebastian T. sich bei der Polizei gemeldet hat, woraufhin er dort im Zeugenstatus befragt wurde.

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