Rund um das Klinikum in Deggendorf laufen Ermittlungen. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sind am Mittwoch Räume des Klinikums Deggendorf und angeschlossener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) durchsucht worden. Im Raum stehen Wirtschaftsdelikte wie der Verdacht der Untreue.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine Person
Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut auf BR-Anfrage mitteilte, wird wegen des Anfangsverdachts von Insolvenzdelikten, Untreue und Vorenthalten von Arbeitsentgelt im Zusammenhang mit dem Klinikum Deggendorf und seinen Tochtergesellschaften ermittelt. Das Verfahren richte sich derzeit gegen eine einzige Person. In diesem Zusammenhang seien Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen worden.
Weitere Details könne die Behörde zum aktuellen Zeitpunkt nicht mitteilen, da die Ermittlungen am Anfang stünden. Das sichergestellte Material müsse nun ausgewertet werden.
Das Polizeipräsidium Niederbayern bestätigte den Einsatz der Kriminalpolizei auf BR-Anfrage, gab aber ebenfalls keine weiteren Einzelheiten bekannt.
Medizinische Versorgung nicht beeinträchtigt
Auch die Pressestelle des Donau-Isar-Klinikums Deggendorf bestätigte die Dursuchungen auf BR-Anfrage. Laut einer Sprecherin waren von der Aktion neben dem Deggendorfer Klinikum auch die DIK Service GmbH, die MVZ Klinikum Deggendorf GmbH, die MVZ Landau an der Isar GmbH und die MVZ DONAUISAR Klinikum Dingolfing GmbH betroffen.
Die medizinische Versorgung sei nicht betroffen und weiterhin "in vollem Umfang gewährleistet", so die Sprecherin weiter.
Vorstand lässt Geschäfte ruhen
Die Sprecherin teilte weiter mit, der Vorstand lasse die Geschäfte "im Sinne des Unternehmens und des Vorstands" ruhen. Dieser Schritt sei aber "ausdrücklich keine abschließende rechtliche Würdigung" der Vorfälle. Seine Nachfolgerin, die schon im Mai zum Jahresbeginn 2026 als Vorständin gewählt worden war, übernehme die entsprechenden Aufgaben.
Das Unternehmen will laut eigenen Angaben mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten und habe "großes Interesse an der Aufklärung der Sachverhalte." Es gilt die Unschuldsvermutung.
Mit Material der dpa
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