Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei einer Ministerpräsidentenkonferenz.
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Archivbild: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei einer Ministerpräsidentenkonferenz.
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Bayerns Milliarden-Ärger: Unfairer Länderfinanzausgleich?

Bayerns Milliarden-Ärger: Unfairer Länderfinanzausgleich?

Für Bayerns Ministerpräsidenten Söder ist der Länderfinanzausgleich unfair: "Bayern zahlt 60 Prozent im Alleingang." Das Bundesfinanzministerium kontert: "Es gibt keine 'Zahlerländer'." Was steckt hinter dem Streit? Welche Möglichkeiten hat Bayern?

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Für die Einigung der 16 Bundesländer und des Bundes lobte sich die bayerische Staatsregierung ausgiebig selbst: "Das ist ein großer Erfolg für Bayern", schwärmte der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) im Herbst 2016 über die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs. Der Freistaat werde erheblich entlastet. Finanzminister Markus Söder zeigte sich kurz darauf "froh, dass wir das System reformiert haben", 2018 sprach Nachfolger Albert Füracker (beide CSU) vom "einzig richtigen Weg".

2020 trat die neue Regelung in Kraft – die Töne aus Bayern änderten sich rasch. 2023 reichte der Freistaat eine Verfassungsklage ein, im vergangenen Jahr drohte Ministerpräsident Söder mit einem Ausstieg, heute Vormittag schrieb er: "Der Länderfinanzausgleich ist teuer, unfair und ungerecht."

Finanzminister Füracker sagt dem BR: "So kann es nicht weitergehen." Dass Bayern mit 11,7 Milliarden Euro fast 60 Prozent des gesamten Ausgleichvolumens schultern müsse, sei nicht hinnehmbar. Das Bundesfinanzministerium wiederum teilt mit, es flössen gar keine Gelder von einem Bundesland in ein anderes: "Es gibt keine 'Zahlerländer'."

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Finanzausgleich:

Warum muss Bayern für andere Länder "zahlen"?

Das Grundgesetz legt fest, "dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen" werden muss. "Wir sind ein Bundesstaat, wir sind kein Staatenbund, und wir haben eine Steuerverteilung", sagte dazu im Herbst der Rechtswissenschaftler Hans-Günter Henneke im BR-Interview. Im Kern müssten alle Länder die gleichen Aufgaben erfüllen: "Wir brauchen eine relativ vergleichbare Ausstattung mit Einnahmen in ganz Deutschland."

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi (SPD), erläutert, es gelte, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. "Genauso, wie Deutschland nur in Europa stark sein kann, kann Bayern auch nur in einem starken Deutschland gut weiter wirtschaftlich agieren."

Was wird beim Finanzausgleich verteilt?

Den traditionellen Länderfinanzausgleich gibt es nicht mehr. Er wurde 2020 durch den Finanzkraftausgleich abgelöst, der aus Zu- und Abschlägen auf die Umsatzsteuer besteht. Insofern zahlt Bayern laut Henneke gar nichts mehr, sondern erhalte weniger Umsatzsteuer.

Politologe Henrik Scheller vom Deutschen Institut für Urbanistik spricht von einem Mechanismus, der "das gesamtstaatliche Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern verteilen soll". Angelegt sei es als "atmendes" System: "Wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben geht, dann steigen die Steuereinnahmen, und dann steigen auch die Ausgleichsverpflichtungen."

Staatssekretär Schrodi betont, der hohe Beitrag des Freistaats sei Ausdruck seiner Finanzstärke: Je stärker Bayern sei, desto größer sei der Anteil. "Das gilt genauso beim kommunalen Finanzausgleich auch in Bayern selbst."

War Bayern schon immer Geberland?

Der Freistaat war von 1950 bis 1986 Empfängerland. Insgesamt erhielt er 3,4 Milliarden Euro. Seit 1993 ist Bayern durchgehend Geberland. Seit der Neuregelung stiegen die Umsatzsteuerabschläge Bayerns von 7,77 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 11,66 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Über die Jahrzehnte summiert sich der Beitrag Bayerns auf mehr als 135 Milliarden Euro.

Ist das System ungerecht?

Ja, sagt Finanzminister Füracker. Dem Freistaat werde "überproportional" Geld genommen, "um andere, die nicht so erfolgreich wirtschaften", zu unterstützen. "Unser Erfolg wird bestraft." Der CSU-Politiker bemängelt zudem, dass "Nehmerländer" mit dem Geld nicht nur Pflichtaufgaben finanzieren. Eine ähnliche Kritik äußerte kürzlich Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU).

SPD-Politiker Schrodi lässt pauschale Kritik an den Nehmerländern nicht gelten: Es sei nicht gerechtfertigt, "zu sagen, die waren faul und wir haben die Hausaufgaben gemacht". Vielmehr müssten manche Länder auch strukturelle Umbrüche bewältigen. "Da gehört es eben auch zur Solidarität dazu, dort einen Ausgleich zu schaffen."

Und was sagen Juristen? Laut dem Staatsrechtler Christoph Degenhart darf es trotz Solidaritätspflicht "nicht zu einer Überkompensation kommen". Für Rechtswissenschaftler Henneke dagegen hat sich das System bewährt: Neben der bayerischen Wirtschaftskraft spiele das Prinzip der Steuerverteilung eine zentrale Rolle. Einkommens- und Körperschaftssteuern werden nach Wohnsitz- und Firmensitz-Prinzip verteilt. "Das führt zu einer erheblichen Ungleichverteilung in Deutschland." Das werde bei der Umsatzsteuer ausgeglichen.

Kann das System geändert werden?

Einseitig aussteigen kann Bayern vorerst nicht: Das derzeitige System läuft frühestens 2036 aus. Bis dahin können Söder und Füracker auf eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht hoffen oder auf Verhandlungen setzen. "Es ist eine Sache, die Herr Söder jetzt mit anderen Ministerpräsidentinnen und -präsidenten besprechen muss", sagt Schrodi. "Es kann nur gemeinsam funktionieren." Allerdings haben die Nehmerländer wenig Interesse daran, den aktuellen Mechanismus zu ändern.

Im Video: Unfairer Länderfinanzausgleich?

In Bayern flammt gerade ein altes Feuer wieder auf: Der Länderfinanzausgleich.
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In Bayern flammt gerade ein altes Feuer wieder auf: Der Länderfinanzausgleich.

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