Im Prozess gegen vier Geiselnehmer, die im August 2024 aus dem Bezirkskrankenhaus Lerchenhaid in Straubing ausgebrochen waren, sind am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg die Urteile gefallen. Die Männer müssen zwischen fünf Jahre und zehn Monate und neuneinhalb Jahre in Haft. Eine Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft für zwei der Männer beantragt hatte, wurde nicht ausgesprochen.
Angeklagte verfolgen Urteil regungslos
Drei der Angeklagten wurden wegen Geiselnahme und Körperverletzung für schuldig befunden. Der vierte Angeklagte ist vom Gericht wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Drogenhandel verurteilt worden.
Zu ihren Gunsten war gewertet worden, dass die Männer die Tat gestanden, sich entschuldigt und Schmerzensgeld gezahlt haben. Der Staatsanwalt hatte vorab Haftstrafen von bis zu 14 Jahren gefordert.
Die vier Angeklagten wurden heute unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichtssaal geführt. Die Urteilsverkündung verfolgten sie ohne erkennbare Regung.
Straftaten unter Drogeneinfluss
Alle vier waren im Straubinger Bezirksklinikum wegen Straftaten, die sie unter Drogeneinfluss verübt hatten, im Maßregelvollzug untergebracht. Dort haben sie sich vor ihrer gewaltsamen Flucht auf der sogenannten Abbruchstation befunden. Drei von ihnen sollten wieder zurück ins Gefängnis kommen, der vierte sollte sich auf der Station neu orientieren.
Im Video: Gefangen in der Psychiatrie: Krank oder gefährlich?
BR24 vor Ort: Wie sieht das Leben hinter den Mauern des BKH Straubing aus?
BKH-Mitarbeiter mit dem Tod bedroht
Zusammen schmiedeten sie im BKH Straubing einen Fluchtplan, ist sich das Gericht sicher. Unter Anwendung massiver Gewalt konnten die vier Männer dann am 17. August 2024 einen Pfleger überwältigen. Sie schlugen den Mann und bedrohten ihn mit einer spitzen Scherbe eines Plastikspiegels. Die Männer drohten damit, den Pfleger zu töten und erpressten so weitere Beschäftigte des Klinikums, ihnen die Türen zu öffnen. Zunächst gelang den Straftätern die Flucht, sie wurden später in Österreich und der Türkei festgenommen.
Wie es im Urteil heißt, habe der Pfleger damals etliche Verletzungen davongetragen. Auch andere Mitarbeiter des BKH würden bis heute an psychischen Folgen der Tat leiden – unter anderem in Form von Panikattacken und Schlafstörungen.
Die Hauptverhandlung in dem Fall hatte am 1. Dezember 2025 begonnen und dauerte insgesamt 16 Tage lang. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Nachhören: Hinter den Mauern des BKH Straubing
Eine hohe Mauer und Stacheldraht umgeben die Forensisch-Psychiatrische Klinik in Straubing.
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