Sechzehn Tage Bier, Brezn – und Preise, die einen ganz schön schwindelig machen können. Ausnahmsweise geht es nicht um die Maß, sondern um die Mieten für Unterkünfte. Denn die Preise für Übernachtungen steigen auf immer neue, teils absurde Höhen. "Also 400 Euro für eine Luftmatratze ist natürlich pervers", sagt Wiesn-Chef, Christian Scharpf. Nicht der einzige Wahnsinnspreis. Am beliebten mittleren "Italiener-Wochenende" werden Ein-Zimmer-Apartments mit einem Bett teils für um die 1.000 Euro angeboten - pro Nacht. Den Menschen treibe es "die Dollarzeichen in die Augen", sagt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin vom Mieterverein München. "Das schadet natürlich schon dem Image, deswegen verurteilen wir das auch auf Schärfste", beklagt Scharpf.
Angespannter Wohnungsmarkt in München
Die Stadt versucht, die Mietpreis-Spirale zu stoppen. Denn durch Untervermietungen zu extrem hohen Preisen werde der Wohnmarkt noch mehr kaputt gemacht, als er es ohnehin schon sei, sagt Schmid-Balzert. Wohnungen, die über Plattformen wie Airbnb, Kleinanzeigen oder Booking an Touristen untervermietet werden, stünden dann nicht mehr als dauerhafte Mietwohnungen zur Verfügung, sondern nur mehr zur teureren Kurzzeitvermietung. Und das bei einem Mietmarkt, der in München ohnehin sehr angespannt sei: Viele Menschen verzweifelten, weil sie keine Wohnung fänden.
Zweckentfremdungsgesetz soll illegale Untervermietung verhindern
Hiergegen könnte theoretisch das bayerische Zweckentfremdungsgesetz helfen, das verhindern soll, dass Mietwohnungen an Touristen untervermietet werden. Wohnraum wird immer dann zweckentfremdet, wenn er beruflich oder gewerblich genutzt wird (zum Beispiel als Büro oder als Praxis). Gleiches gilt, wenn er als Ferienwohnung vermietet wird. "Es ist eine Zweckentfremdung, wenn jemand seine Wohnung dauerhaft gewerblich vermietet, um damit ein Geschäft zu machen", so der Münchner Wirtschaftsreferent Scharpf.
Unzulässige Untervermietung ab mehr als acht Wochen im Jahr
Dauerhaft – in diesem Wort steckt der Haken. "Bei einer übergangsweisen Vermietung von einzelnen Zimmern kann man nichts machen, da sind uns die Hände gebunden", ergänzt der Wiesn-Chef und Münchner Wirtschaftsreferent Christian Scharpf. Bis zu acht Wochen dürfe man seine Wohnung legal an Touristen untervermieten.
Dennoch werden beispielsweise auf Aibnb zahlreiche Inserate gewerblich geschaltet. Bei 450 Wohnungen, die dauerhaft illegal untervermietet wurden, ist die Stadt bereits eingeschritten. Zum Vergleich: Die Stadt Wien hat binnen eines Jahres ganze untervermietete Wohnhäuser dem Mietmarkt zurückgeführt. "Hier braucht es mehr Kontrollen, aber dafür braucht es natürlich entsprechend Personal", beklagt Schmid-Balzert vom Münchner Mieterverein.
München kontrolliert auch vor Ort
Laut Stadt gebe es solche Kontrollen auch in München. Nur: "Wir kommen an die Vermieter von Airbnb nicht ran, weil Airbnb uns die Adressen nicht gibt und sie haben höchstrichterlich Recht bekommen", beklagt Gerhard Mayer vom Sozialreferat. Die Stadt wünscht sich eine Registrierungspflicht für alle Vermieter, auch private. Zwar gibt es eine EU-weite Registrierungspflicht (EU-Verordnung 2024/1028), die Online-Plattformen dazu verpflichtet, Anzahl der Übernachtungen, Gäste, Standort regelmäßig an nationale Behörden zu melden. Allerdings bislang nur auf dem Papier.
Registrierungspflicht muss erst noch umgesetzt werden
Erst ab dem 6. Mai 2026 müssen Mitgliedstaaten die Verordnung umsetzen. Zum einen, damit Mitgliedstaaten noch genug Zeit haben, die technischen und administrativen Rahmenbedingungen schaffen - unter anderem eine zentrale Schnittstelle zur Datenübermittlung. Zum anderen, um ein nationales Gesetz auszuarbeiten, das die Rahmenbedingungen (Registrierungsverfahren, Schnittstellen, Pflichten gegenüber Plattformen) festlegt. Erst dann kann Bayern die Verordnung anwenden.
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