Der Angeklagte (l.), daneben Rechtsanwältin Regina Rick und Anwalt Yves Georg im Sitzungssaal des Amtsgerichts Laufen.
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Prozess um Hanna: Verteidiger rechnen mit früherem Gericht ab

Prozess um Hanna: Verteidiger rechnen mit früherem Gericht ab

Mit einem deutlichen Statement hat das neue Verfahren um die getötete Studentin Hanna aus Aschau begonnen. Die Verteidigerin warf der Richterin im ersten Prozess Voreingenommenheit vor und hofft jetzt auf einen Freispruch für den Angeklagten.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

In den Räumen des Amtsgerichts in Laufen hat am Vormittag die Neuauflage im Prozess um den Tod der Aschauer Studentin Hanna begonnen. Er wurde vom Landgericht Traunstein aus Platzgründen verlegt. Angeklagt ist erneut ein 23-jähriger Mann aus Aschau, der im ersten Prozess zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben.

Saß Angeklagter zu Recht oder zu Unrecht in Haft?

Zu Beginn der neuen Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass der Tod Hannas eine Tragödie sei, unabhängig davon, ob es sich um Mord oder einen Unfall handle. Der Angeklagte sei beschuldigt, verurteilt worden und in Haft gewesen. Nun gelte es herauszufinden, so die Richterin, ob das zu Recht oder zu Unrecht geschehen sei. Es sei Bedürfnis und Aufgabe des Gerichts, dies zu klären und die Tragödie aufzuklären, soweit sie sich eben aufklären lasse. Man werde alle Zeugen und Sachverständigen laden, die man hierfür benötige, versicherte die Richterin der 1. Jugendkammer.

Scharfe Kritik an Richterin des ersten Prozesses

Die Verteidiger des Angeklagten rechneten in ihrem Eingangsstatement mit der 2. Jugendkammer des Landgerichtes Traunstein und ihrer Vorsitzenden Richterin ab, die den ersten Prozess geleitet hatte: Sie sei voreingenommen und befangen gewesen und das habe auch der Bundesgerichtshof so gesehen, der das Urteil des ersten Prozesses aufgehoben hatte. Es sei verkürzt, zu sagen, es sei "nur" ein Verfahrensfehler gewesen, so die Verteidigung.

Dem Eingangsstatement der Verteidigung folgten mehrere Befangenheitsanträge der Verteidigung, unter anderem gegen Rechtsmediziner und andere Gutachter, die im ersten Prozess Hinweise für einen tödlichen Angriff auf Hanna W. erkannt hatten.

Ermittlungsbeamter im Zeugenstand

Am Nachmittag sagte der erste Zeuge des Verfahrens aus. Ein Ermittlungsbeamter, der später die Soko eingerichtet hatte, berichtete von den Ergebnissen der Obduktion der Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). In diesem Zusammenhang habe der Ermittler erfahren, dass es sich beim Tod von Hanna W. um keinen Unfall, sondern um Gewalteinwirkung durch einen Unbekannten gehandelt habe. Die Verteidigung befrage den Zeugen daraufhin immer wieder, wer schlussendlich diese Aussage getätigt habe und ob die Information bezüglich der Gewalteinwirkung möglicherweise eine Interpretation der Ermittler und nicht der LMU gewesen sei.

Verurteilung nach Indizienprozess

Der angeklagte Sebastian T. aus Aschau soll laut Staatsanwaltschaft im Oktober 2022 die 23-jährige Studentin Hanna W. auf dem Nachhauseweg vom Club "Eiskeller" von hinten angegriffen haben. Er habe ihr mit einem Stein auf den Kopf geschlagen, sie stranguliert und dann in den damals reißenden Bärbach geworfen, so der Vorwurf. Hanna soll dann ertrunken sein, ihr Körper wurde viele Kilometer weit bis in die Prien mitgerissen. Dort wurde die Leiche von einem Spaziergänger entdeckt.

Das Landgericht Traunstein hatte den inzwischen 23-jährigen Sebastian T. im März vergangenen Jahres in einem langwierigen Indizienprozess zu neun Jahren Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt.

Gutachten: Kein Mord, sondern Unfall

Die Verteidigung hat drei Gutachten vorgelegt, die beweisen sollen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Den Gutachten zufolge könnte die stark alkoholisierte Hanna nach dem Besuch der Diskothek in den Bärbach gefallen sein und sich die Verletzungen an Gegenständen im Fluss zugezogen haben. Unter anderem gebe es dort eine Stauklappe, an der Hannas Körper aufgeprallt sein könnte. Dort befänden sich mehrere Sechskantschraubenmuttern, die so groß wie die Wunden an Hannas Kopf seien.

Trotz Verurteilung wieder freigelassen

Der Haftbefehl gegen Sebastian T. war im Juni aufgehoben worden, weil inzwischen Zweifel an der Aussage des Hauptbelastungszeugen bestehen. Das Landgericht Traunstein teilte mit, ein forensisch-psychologischer Experte sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben des Hauptzeugen aus dem ersten Verfahren nicht glaubwürdig seien.

Angeklagter wird weiter schweigen

Ihr Mandant werde sich auch im erneuten Prozess nicht zur Sache äußern, erklärte die Verteidigerin: "Wir werden ihn nicht sprechen lassen." Sie wolle den Angeklagten einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft nicht aussetzen.

Im Video: Hanna-Prozess neu aufgerollt

Drei Jahre nach dem Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau ist der Prozess neu aufgerollt worden. Auf der Anklagebank sitzt der Mann, der vergangenes Jahr wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden war.
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Drei Jahre nach dem Tod der Studentin Hanna ist der Prozess neu aufgerollt worden. Der Angeklagte will weiter schweigen.

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