Ramona Hoyer, Rechtsanwältin, sitzt vor Beginn der Verhandlung neben ihrer Mandantin, der Mutter von Peggy Knobloch. Im Vordergrund ist der Beklagte zu sehen. Berufungsverhandlung im Zivilverfahren über die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy.
Ramona Hoyer, Rechtsanwältin, sitzt vor Beginn der Verhandlung neben ihrer Mandantin, der Mutter von Peggy Knobloch. Im Vordergrund ist der Beklagte zu sehen. Berufungsverhandlung im Zivilverfahren über die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy.
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Die Mutter der getöteten Peggy ist mit einer Schmerzensgeldklage gegen einen ehemaligen Verdächtigen gescheitert. (Archivbild)
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Mutter der getöteten Peggy scheitert mit Schmerzensgeldklage

Mutter der getöteten Peggy scheitert mit Schmerzensgeldklage

Die Mutter der getöteten Peggy ist mit einer Schmerzensgeldklage gegen einen ehemaligen Verdächtigen gescheitert. Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Berufung der Frau als unbegründet zurück. 

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat die Berufung im Prozess um Schmerzensgeld im Fall Peggy abgewiesen. Damit bestätigte der 12. Senat des OLG das Urteil des Landgerichtes Hof vom Mai 2024.

Die Mutter der am 7. Mai 2001 spurlos verschwundenen Peggy Knobloch aus Lichtenberg im Landkreis Hof, hatte von einem zeitweilig tatverdächtigen Mann, Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro gefordert. Sie machte ihre seelischen und körperlichen Schmerzen während der 15 Jahre geltend, in denen Peggys Schicksal ungeklärt war.

Peggys Leiche 15 Jahre nach Verschwinden in Wald gefunden

Erst 2016, 15 Jahre nach dem Verschwinden der damals Neunjährigen, wurde ihre Leiche in einem Wald beim thüringischen Rodacherbrunn gefunden. Peggys Mutter begründete die Geldforderung mit einem, später zurückgezogenen Geständnis des Beklagten. In diesem hatte der Mann angegeben, die Leiche von Peggy aus Lichtenberg weggebracht zu haben. Er habe, so Knobloch in ihrer Argumentation, all die Jahre gewusst, wo ihr Kind sei.

Das sei keine ausreichende Begründung, so das OLG in seinem Urteil. Das Gericht beschied, dass die Beweisführung im ersten Prozess in Hof 2024 korrekt war. Auch die Beweiswürdigung sei vollständig gewesen, es sei nichts übersehen worden, so die Vorsitzende Richterin des 12. Senates. Eine neue Beweisaufnahme hätte keine anderen Ergebnisse als im ersten Prozess erbracht.

Beklagter zieht Geständnis zurück

Außerdem sei die Zurücknahme des Geständnisses glaubhaft, weil alle Aussagen des Beklagten auf Vorhaltungen der Polizei erfolgten sowie aus Erkenntnissen aus den Medien stammen würden. Der Tathergang, wie er im Geständnis geschildert wurde, sei hingegen nicht glaubhaft, da der Beklagte den Körper von Peggy zum angegebenen Tatzeitpunkt in der Stadtmitte von Lichtenberg nie unbemerkt in den Kofferraum seines Pkw hätte laden können.

Akte von Peggy Knobloch geschlossen

Die Urteilsverkündung am OLG Bamberg fand ohne die beteiligten Prozessparteien statt. Das Verschwinden von Peggy Knobloch und die Umstände ihres Todes sind bis heute nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth schloss im Jahr 2020 die Akte.

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