Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat die Berufung im Prozess um Schmerzensgeld im Fall Peggy abgewiesen. Damit bestätigte der 12. Senat des OLG das Urteil des Landgerichtes Hof vom Mai 2024.
- Zum Artikel: Hat Peggys Mutter Anspruch auf Schmerzensgeld?
Die Mutter der am 7. Mai 2001 spurlos verschwundenen Peggy Knobloch aus Lichtenberg im Landkreis Hof, hatte von einem zeitweilig tatverdächtigen Mann, Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro gefordert. Sie machte ihre seelischen und körperlichen Schmerzen während der 15 Jahre geltend, in denen Peggys Schicksal ungeklärt war.
Peggys Leiche 15 Jahre nach Verschwinden in Wald gefunden
Erst 2016, 15 Jahre nach dem Verschwinden der damals Neunjährigen, wurde ihre Leiche in einem Wald beim thüringischen Rodacherbrunn gefunden. Peggys Mutter begründete die Geldforderung mit einem, später zurückgezogenen Geständnis des Beklagten. In diesem hatte der Mann angegeben, die Leiche von Peggy aus Lichtenberg weggebracht zu haben. Er habe, so Knobloch in ihrer Argumentation, all die Jahre gewusst, wo ihr Kind sei.
Das sei keine ausreichende Begründung, so das OLG in seinem Urteil. Das Gericht beschied, dass die Beweisführung im ersten Prozess in Hof 2024 korrekt war. Auch die Beweiswürdigung sei vollständig gewesen, es sei nichts übersehen worden, so die Vorsitzende Richterin des 12. Senates. Eine neue Beweisaufnahme hätte keine anderen Ergebnisse als im ersten Prozess erbracht.
Beklagter zieht Geständnis zurück
Außerdem sei die Zurücknahme des Geständnisses glaubhaft, weil alle Aussagen des Beklagten auf Vorhaltungen der Polizei erfolgten sowie aus Erkenntnissen aus den Medien stammen würden. Der Tathergang, wie er im Geständnis geschildert wurde, sei hingegen nicht glaubhaft, da der Beklagte den Körper von Peggy zum angegebenen Tatzeitpunkt in der Stadtmitte von Lichtenberg nie unbemerkt in den Kofferraum seines Pkw hätte laden können.
Akte von Peggy Knobloch geschlossen
Die Urteilsverkündung am OLG Bamberg fand ohne die beteiligten Prozessparteien statt. Das Verschwinden von Peggy Knobloch und die Umstände ihres Todes sind bis heute nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth schloss im Jahr 2020 die Akte.
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