Maximiliansplatz 5, mitten in München. Über eine beleuchtete Treppe gelangt man in den Techno-Club "Rote Sonne." Die Wände hier im Disco-Keller sind dunkel und mit Stickern beklebt. Nachts tanzen hier bis zu 330 Menschen.
Auffällig sind die grün leuchtenden Notausgangsschilder - sie habe eine eigene Batterie und sind damit unabhängig vom Stromnetz. Insgesamt gibt es in der "Roten Sonne" drei Notausgänge. Im Falle eines Brandes muss es schnell gehen: Zwei Minuten hat man Experten zufolge im Durchschnitt Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. "Das stell ich mir sportlich vor", räumt Club-Inhaber Peter Wacha ein. Und das, obwohl die "Rote Sonne" einen Notausgang mehr vorweist, als für einen Club dieser Größe vom Gesetz vorgeschrieben ist.
Brandschutz in der "Roten Sonne"
Außerdem sind in der "Roten Sonne" offene Feuer, Tischfeuerwerke und Wunderkerzen verboten - ein "No-Go" wie Peter Wacha betont. Geregelt hat er das über das Hausrecht.
Grundsätzlich dürfe es im Club keine leicht entflammbaren Materialien geben wie etwa Schaumstoff. All das seien präventive Maßnahmen, um einen Brand von vornherein zu vermeiden. Im Fall der Fälle weise das Personal des Clubs dem Publikum den Weg nach draußen und eine Sprinkleranlage gehe an. Noch eine Besonderheit im Techno-Club, erklärt Inhaber Wacha: "Ab einer gewissen Hitze setzt die Sprinkleranlage sofort ein. Wir haben hier dann richtig Platzregen."
Das alles sind Sicherheitsvorkehrungen, wie sie beim Kellerbrand in der Schweiz offenbar fehlten.
Gesetzliche Vorgaben in Deutschland
Die Anzahl der Fluchtwege richtet sich nach der maximalen Personenzahl im Gebäude, erklärt der Brandsachverständige Ralf Höhmann vom TÜV Hessen. Ab 200 Personen seien beispielsweise mindestens zwei Fluchtwege vorgeschrieben. Diese müssten deutlich beschildert und beleuchtet sein. "Wichtig ist außerdem, dass Fluchtwege nicht verstellt sind und jederzeit geöffnet werden können", betont der Brandschutzexperte.
Gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass technische Anlagen regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen. Zudem muss das Personal geschult sein, "damit es weiß, wie man die Feuerwehr alarmiert, mit einem Feuerlöscher umgeht und Menschen ins Freie leitet", erklärt Höhmann. In der Praxis scheitere das jedoch häufig, da viele Beschäftigte in Clubs oder Bars als Aushilfen arbeiten.
Darüber hinaus sind leicht entflammbare Decken- und Wandverkleidungen verboten. Auch Geräte und Kabel müssen schwer entflammbar sein. Gerät ein solches Material in Brand, erlischt das Feuer in der Regel von selbst und breitet sich nicht weiter aus, erklärt der Brandschutzexperte.
Mehrere Faktoren verantwortlich für Unglück in der Schweiz
Ralf Höhmann ist überzeugt, dass Unglücksfälle wie der in der Schweiz immer auf das Zusammenspiel mehrerer Faktoren zurückzuführen sind: "Es ist nie nur ein einzelner Fehler, der allein zu einer solchen Katastrophe führt. Hätte es zum Beispiel nur die Kerzen gegeben, aber keine brennbare Decke, oder wären ausreichend Ausgänge vorhanden gewesen, hätte sich das Ereignis niemals in diesem Ausmaß ereignet."
Wie sicherheitsbewusst sind Clubbesucher?
Hat sich am Sicherheitsbedürfnis der Nachtschwärmer nun etwas geändert? Eine junge Passantin in München erzählt, dass sie auch nach dem Unglück in der Schweiz nicht stärker auf Notausgänge oder Feuerlöscher achte: "Ich geh einfach rein und feiere." Ein junger Mann sieht das anders: "Wir gehen eigentlich vor allem in einen Club. Da habe ich dann schon mal überlegt, ob da ein Notausgang hinten ist. Und da gabs einen. Da habe ich mich bisschen sicherer gefühlt." Eine junge Frau findet: "Solche Vorfälle sind besorgniserregend, es ist schon wichtig zu wissen, wo Notausgänge sind."
Verhalten im Brandfall
Im Falle eines Brandes ist das Wichtigste, Ruhe zu bewahren – darin sind sich Clubinhaber Peter Wacha und der Brandsachverständige des TÜV Hessen, Ralf Höhmann, einig. Höhmann erklärt weiter: "Und dann im Brandfall möglichst am Boden kriechen und den nächsten Fluchtweg aufsuchen." Der Rauch steige nämlich nach oben.
Tragödie in der Schweiz: Weckruf für Clubbesitzer
Letztlich liegt die Verantwortung für den Brandschutz bei den Betreibern selbst. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass entsprechende Kontrollen spätestens alle drei Jahre stattfinden. Am Mittwoch steht eine solche Überprüfung auch in der "Roten Sonne" an, berichtet Inhaber Peter Wacha. Doch die Stadt München kontrolliere öfter als sie muss. In seinem Kellerclub ist es schon der dritte Check innerhalb von drei Jahren.
Das Unglück von Crans-Montana ist laut Wacha für viele ein erneuter Weckruf gewesen: "Es war ein Wachruf an alle Clubs, Veranstalter, Gaststätten und öffentlichen Räume, den Brandschutz wirklich ernst zu nehmen."
Im Video: Sicherheit in Bayerns Nachtleben
Nach der tödlichen Club-Katastrophe im Schweizer Crans-Montana geht die Angst um: Könnte solch ein Brand auch bei uns passieren?
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