Weil er während der Pandemie öffentlich gegen die Corona-Schutzmaßnahmen mobil gemacht hatte, verliert ein Polizist aus Weißenburg in Mittelfranken seinen Beamtenstatus und das Anrecht auf eine Pension. Ein entsprechendes Urteil machte jetzt das Verwaltungsgericht Ansbach öffentlich.
Polizeibeamter machte auf Demos gegen Corona-Maßnahmen mobil
Der Polizeibeamte hat nach Auffassung der Disziplinarkammer des Gerichts "ein schweres Dienstvergehen begangen". Die Bayerische Polizei warf dem 54-jährigen Beamten vor, mehrfach gegen die im Beamtenrecht festgeschriebene Verfassungstreue und politische Mäßigungspflicht verstoßen zu haben.
So habe sich der ehemalige Dienstgruppenleiter der Polizeiinspektion Weißenburg in öffentlichen Reden als Polizist gegen die geltenden Corona-Maßnahmen gestellt. Auch habe er Polizeikollegen dazu aufgerufen, sich der Kritik an der Coronapolitik anzuschließen und in Pandemie-Angelegenheiten den Dienst zu verweigern. Das habe eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Polizei unmöglich gemacht, führte die Klägerseite in der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2025 aus.
Polizist seit Jahren in den Innendienst versetzt
Der seit mehreren Jahren in den Innendienst versetzte Polizist und seine Verteidigung erklärten in der Gerichtsverhandlung hingegen, der Beamte habe sich keines schwerwiegenden Vergehens schuldig gemacht und forderten eine Rücknahme der Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Die Verteidigung stellte zahlreiche Beweisanträge, die Nachweis erbringen sollten, dass der als Coronaleugner aufgetretene Beamte nicht gegen die Verfassungstreue und auch nicht gegen das Mäßigungsgebot verstoßen habe. Unter anderem sollte der Präsident des Robert-Koch-Instituts als Zeuge vorgeladen werden. Der Vorsitzende Richter lehnte sämtliche Beweisanträge ab.
Zwischenrufe und Applaus stören Verhandlung immer wieder
Das Interesse an der Verhandlung in Ansbach war ungewöhnlich groß. Um die hundert Zuschauerinnen und Zuschauer kamen, um das Verfahren zu verfolgen. Der Vorsitzende Richter verlegte die Verhandlung nach einiger Zeit in einen größeren Saal, doch auch dieser reichte nicht für alle Zuhörer aus. In der Verhandlung kam es immer wieder zu Zwischenrufen oder Applaus für den beklagten Beamten und dessen Verteidiger. Der Richter gab mehrmals zu Protokoll, dass solches Verhalten laut Gerichtsordnung nicht erwünscht sei.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb einer Frist Berufung einlegen.
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