CSU-Chef Markus Söder fordert eine Kürzung der Regelsätze beim Bürgergeld. "Es muss bis auf das absolut verfassungsrechtliche Minimum reduziert werden", sagte Söder, der auch bayerischer Ministerpräsident ist, der "Bild am Sonntag".
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Die generellen Regelsätze müssten verringert werden. "Wenn Sie mal zusammennehmen, was jemand mit Kindern, mit Zuschuss, mit Wohnungen und Regelsätzen bekommen kann, dann ist das nach wie vor ein sehr, sehr hoher Beitrag, der auf wenig Verständnis in der Bevölkerung stößt."
CSU für Kürzungen, SPD und Opposition dagegen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich Mitte der Woche ähnlich geäußert. "Das Bürgergeld mit knapp 50 Milliarden Euro pro Jahr kann einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung leisten", sagte Dobrindt dem "Focus". "Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass hier deutlich mehr Einsparungen möglich sind als bisher geplant." Unterstützung im Grundsatz kam von der CSU im Bundestag - scharfer Widerspruch dagegen vom Koalitionspartner SPD und aus der Opposition.
Söder: "Rückführung und freiwillige Ausreise erhöhen"
Söder sagte weiter: "Es kann nicht sein, dass nach einer Reform die gleichen Beträge von 50 Milliarden stehen." Es müsse jetzt ein Rechtskreiswechsel organisiert werden, damit Ukrainer nicht mehr aus dem Bürgergeld und über das Bürgergeld mitfinanziert würden.
Zudem verlangte er ein Gesetz, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit durchzusetzen: "Bei der Migration müssen Rückführung und die freiwillige Ausreise erhöht werden, um die Kosten massiv zu senken. Das kann besonders über die Bezahlkarte gehen."
563 Euro pro Monat
Das Bürgergeld hat 2023 das umstrittene "Hartz IV"-System abgelöst, das auf der Reformagenda des früheren SPD-Kanzlers Gerhard Schröder beruht hatte. Es wurde aber bald vor allem von der Union kritisiert. Es galt ihr als zu großzügig und ungerecht gegenüber den Steuern und Abgaben zahlenden Beschäftigten. Alleinstehende erhalten derzeit 563 Euro Bürgergeld im Monat.
Für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher gelten ab dem 1. Juli schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld. Die Höhe der Sozialleistung ändert sich nicht.
Mit Informationen von dpa.
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