Frauen sitzen bei einem Yogakurs auf dem Boden und heben den linken Arm nach oben, während sie den linken Arm gen Boden strecken. Im Vordergrund ist ein Teil des Gesichts der Lehrerin zu sehen, die lächelt.
Frauen sitzen bei einem Yogakurs auf dem Boden und heben den linken Arm nach oben, während sie den linken Arm gen Boden strecken. Im Vordergrund ist ein Teil des Gesichts der Lehrerin zu sehen, die lächelt.
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Yogakurse als Bildungsurlaub? Während manche das kritisieren, sehen andere einen Sinn darin. (Symbolbild)
Bildrechte: picture alliance / Westend61 | Natalia Deriabina
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Yogakurse als Bildungsurlaub? Während manche das kritisieren, sehen andere einen Sinn darin. (Symbolbild)

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Streitpunkt Bildungsurlaub: Wenn ja, dann für welche Kurse?

Streitpunkt Bildungsurlaub: Wenn ja, dann für welche Kurse?

Ab dem kommenden Jahr ist Bayern das einzige Bundesland, in dem Arbeitnehmer kein Recht auf Bildungsurlaub haben. Das Thema wird kontrovers diskutiert. Auch die Frage: Was sollte überhaupt alles unter "Bildungsurlaub" fallen - und was ist "Erholung"?

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Ab 2027 wird Bayern das einzige Bundesland sein, in dem Arbeitnehmer kein Recht auf Bildungsurlaub haben. Während überall sonst – ab dem kommenden Jahr auch in Sachsen – Mitarbeiter für Seminare oder Kurse beispielsweise zu Fake News, KI oder zur Stressbewältigung von der Arbeit freigestellt werden können, geht Bayern weiter einen Sonderweg. Während einige Verbände und Institutionen fordern, dass Bayern nachzieht, halten andere Bildungsurlaub für überflüssig.

Neben der Frage, ob es Bildungsurlaub geben sollte, ist auch entscheidend, festzulegen, was alles unter Bildungsurlaub fällt.

Bildungsurlaub: Zusätzlicher Urlaub?

Darüber diskutieren BR24-User kontrovers. So schrieb etwa der Nutzer "Maybach": "Stetige Weiterbildung ist wichtig. Aber die Arbeitgeber wissen sehr gut Bescheid und schicken die Mitarbeiter auch zu Weiterbildungen. Eine Woche bezahlter Urlaub für Meditation sollte nicht auf Kosten der Wirtschaft gehen!"

"Bildungsurlaub ist kein zusätzlicher Urlaub", sagt Fabian Rüter vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung. Es handele sich dabei nicht um Freizeit. "Er ist ein Instrument, das die Teilnahme an Weiterbildung fördern soll." Demnach sei ein Grund, warum viele Arbeitnehmer sich nicht fortbilden würden, dass sie keine Zeit dafür hätten. "Nach der Arbeit will man auch Zeit mit der Familie, mit Freunden oder Hobbys verbringen. Arbeitnehmer brauchen auch Zeit zur Erholung", so Rüter. Hier setze der Bildungsurlaub an. Da es sich also dabei nicht wirklich um Urlaub handele, werde er auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt.

Hinter jedem Kurs steht didaktischer Lehrplan

Bildungsurlaub verfolge also einen ganz anderen Zweck als der normale Urlaub, der Erholungsurlaub. Letzterer diene – wie der Name schon sagt – der Erholung, sagt Jan Krüger vom Deutschen Gewerkschaftsbund. "Der Bildungsurlaub dient hingegen der Weiterbildung." Arbeitnehmer müssten im Bildungsurlaub an einer anerkannten Bildungsmaßnahme teilnehmen und das auch belegen.

Das funktioniert so: "Bei der Bildungsfreistellung bestimmt der Beschäftigte das Ziel seiner Bildungsmaßnahme. Der Arbeitgeber stellt ihn dafür frei und bezahlt ihn entsprechend. Die Kosten für die Maßnahme muss der Beschäftige aber selbst tragen", sagt Krüger. Hinter jedem Kurs stehe dabei ein didaktischer Lehrplan. "Den Teilnehmern sollen in dem Kurs Kompetenzen und zusätzliches Wissen vermittelt werden." So könnten sowohl sie als auch die Gesellschaft oder der Arbeitgeber davon profitieren.

Breites Spektrum: Vom Yogakurs bis zum Fake-News-Seminar

"Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland", sagt Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Beantragen könnten Bildungsurlaub Arbeitnehmer, die eine gewisse Mindestzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten.

Das Spektrum der Kurse sei dabei breit. So gebe es zum Beispiel berufsnahe Kurse, Sprachkurse oder Seminare zur politischen Bildung. Auch Fortbildungen zu Gesundheitsthemen, Ehrenamt oder zu kreativem Gestalten würden angeboten.

"Wichtig ist immer, dass die entsprechende Maßnahme im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist", erklärt Schuster. Dazu gebe es bei den entsprechenden Landesbehörden umfangreiche Listen.

Negativlisten: Welche Veranstaltungen sind nicht förderfähig?

Zudem gibt es auch Negativ- bzw. Ausschlusslisten. "Dort ist ganz klar geregelt, welche Veranstaltungen nicht förderfähig sind", erklärt Fabian Rüter vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung. Darunter fallen etwa Veranstaltungen, die unmittelbar partei- oder verbandspolitische Ziele verfolgen. Auch Sportkurse ohne Bildungsprofil oder Maßnahmen mit Unterhaltungscharakter seien ebenso ausgeschlossen wie betriebliche Weiterbildungen.

Yoga: "Das kann man doch auch in seiner Freizeit machen?!"

Bei BR24 kritisieren Nutzer wie "Alexis211", dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter etwa für Yogakurse von der Arbeit freistellen sollte. "Kritiker" kommentierte: "Wenn man so von Yoga überzeugt ist, kann man das doch in der Freizeit machen und im regulären Urlaub." Der User "Maaxx" schrieb hingegen: "Yoga ist immerhin gesundheitsrelevant! Jeder Arbeitgeber hat ein Interesse an gesunden Mitarbeitern, körperlich und mental. Deshalb ist Yoga als Prävention durchaus eine Betätigung, die ein Arbeitgeber bezuschussen sollte."

Die angefragten Experten sehen das ähnlich. "Wir leben in Zeiten einer zunehmenden Arbeitsverdichtung. Deshalb kann es für Mitarbeiter wichtig sein, den Umgang mit zunehmendem Stress zu bewältigen. Ein Yogakurs kann helfen, um sich ausgeglichener zu fühlen", sagt Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster. "Die Kurse versetzen Mitarbeiter möglicherweise in die Lage, sich besser entspannen zu können und gesünder zu sein. Das kommt dann ja auch dem Arbeitgeber zugute", findet auch Jan Krüger vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

Dass nicht nur Kurse, die sehr nah am eigenen Beruf sind, als Bildungsurlaub anerkannt werden, sei sinnvoll, so Schuster. "Jede gesellschaftspolitische, medizinische und sprachliche Fortbildung ist geeignet, einen Mitarbeiter mit besseren Fähigkeiten am Arbeitsplatz auszustatten."

Bildungsurlaub: "Noch zu unbekannt"

Deutschlandweit habe der Bildungsurlaub auch noch nicht einen so hohen Stellenwert, wie Jan Krüger vom DGB erklärt. "Viele wissen einfach nichts davon, außerdem sind die Regelungen – weil sie sich in den Bundesländern unterscheiden – oft zu kleinteilig. Wir würden bundeseinheitliche Verfahren begrüßen." Aber es zeige sich: "Wer einmal Bildungsurlaub genommen hat, nimmt ihn häufig wieder", so Krüger.

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