US-Immobilien können gefährliche Investitionen sein
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US-Immobilien können gefährliche Investitionen sein
Bildrechte: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
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Trotz Verlusten: Keine Berichtspflichten für Versorgungskammer?

Trotz Verlusten: Keine Berichtspflichten für Versorgungskammer?

Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet das Geld von zwölf Versorgern und damit von Millionen Beschäftigten. Sie hat sich auf dem US-Immobilienmarkt verzockt – trotzdem soll sie von Berichtspflichten befreit werden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Eigentlich hat die Bayerische Versorgungskammer (BVK) eine sogenannte Berichtspflicht an das Bayerische Innenministerium - die Aufsichtsbehörde der Kammer. Doch ausgerechnet jetzt, da es Probleme mit den angelegten Geldern gibt, soll diese Pflicht wegfallen. Die Versorgungskammer beschwichtigt: Konkrete Auswirkungen auf die Versicherten und Leistungsempfänger soll es aber nicht geben.

Opposition: Bürokratieabbau zu Lasten der Transparenz

Im Rahmen des 4. Modernisierungsgesetzes, das sich gerade im parlamentarischen Prozess befindet, soll unter anderem der Artikel 15, Absatz 2, gestrichen werden. Darin heißt es: "Die Versorgungsanstalten haben der Aufsichtsbehörde über ihre gesamten Vermögensanlagen, aufgegliedert in Neuanlagen und Bestände, in der von dieser festzulegenden Formen und Fristen zu berichten." Für den SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn ist das ein Unding: "Der Verlust der Versorgungskammer auf dem US-Immobilienmarkt ist erst durch so einen Bericht bekannt geworden." Die BVK musste das in einer geheimen Ausschusssitzung des Landtags einräumen.

Auch für den Grünen-Abgeordneten Tim Pargent ist der Wegfall der Berichtspflicht unverständlich: Es sei eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn Transparenz abgebaut werde, obwohl gerade Kontrolle jetzt besonders vonnöten sei, so Pargent.

Versorgungskammer: Es geht um nicht einmal 1,4 Prozent des Gesamtvolumens

Inzwischen ging die Versorgungskammer in die Offensive, räumte in einer Pressemitteilung ein Eigenkapitalengagement auf dem US-Immobilienmarkt in Höhe von insgesamt 1,6 Milliarden Euro ein – wies aber zugleich darauf hin, dass dies weniger als 1,4 Prozent der gesamten Kapitalanlage der Kammer sind. Der Verlust ist noch nicht absehbar, bislang sollen es rund 163 Millionen Euro sein. Insgesamt verwaltet die Versorgungskammer rund 117 Milliarden Euro, unter anderem Gelder der Ärzteversorgung, der Architektenversorgung und der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Die Versorgungskammer hat aus eigener Initiative die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die solle nun prüfen, ob alles mit "rechten Dingen" zugegangen ist.

Innenministerium: Aufsichtsniveau bleibt

Laut dem bayerischen Innenministerium ändert sich durch die Streichung des Paragrafen nichts am Aufsichtsniveau – weiterhin können, je nach Bedarf, Berichte, Informationen und Stellungnahmen von der Kammer eingeholt werden. Weiter heißt es von der Versorgungskammer: "Den Mitgliedern des jeweiligen Verwaltungsrates der von ihr verwalteten Versorgungsanstalten übermittelt die Bayerische Versorgungskammer Berichte zur Kapitalanlage quartalsweise und anlassbezogen, auch den aktuellen Entwicklungen und zu Veränderungen am Immobilienbestand."

SPD: Solide Arbeit nötig

Dem SPD-Abgeordneten von Brunn ist das zu wenig: "Da ist viel Geld anvertraut worden, es geht um den Ruhestand, um die Altersbezüge von vielen Menschen und da darf es einfach nicht zu solchen Skandalen, oder wie soll man sagen, Schlampereien, Näheverhältnissen, Verlust kommen." Er erwarte, dass "da sehr, sehr solide gearbeitet wird."

Von Brunn erinnert an die Risiken privater Rentenversicherungen, insbesondere bei Immobiliengeschäften. Dagegen beschwichtigt die Versorgungskammer: Sie schließt Folgen für die Versorgungszusagen gegenüber Mitgliedern, Versicherten und Leistungsempfängern unverändert aus.

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