Der 22-jährige Angeklagte (rechts) am 13. April bei den Plädoyers vor Gericht
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Der 22-jährige Angeklagte (rechts) am 13. April bei den Plädoyers vor Gericht
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Der 22-jährige Angeklagte (rechts) am 13. April bei den Plädoyers vor Gericht

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Urteil: Lebenslang nach tödlicher Messerattacke in Mellrichstadt

Urteil: Lebenslang nach tödlicher Messerattacke in Mellrichstadt

Ein 22-Jähriger hat im Überlandwerk Mellrichstadt eine Kollegin getötet und zwei Kollegen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Jetzt hat das Gericht entschieden: Der Mann muss lebenslang in Haft – unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Landgericht Schweinfurt hat den 22-jährigen Angeklagten am Dienstagvormittag zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Demnach ist er schuldig des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Der Mann hatte im Überlandwerk Mellrichstadt im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld eine Kollegin mit einem Messer getötet und zwei weitere Kollegen zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Die Vorsitzende Richterin sprach von einer Tat, die "fassungslos" mache und "betroffen zurücklasse". Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht aber nicht fest, eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft grundsätzlich möglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft spricht von "Mordlust" und "Fast-Hinrichtung"

In den Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft ein klares Bild gezeichnet: Sie forderte lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Der Anklage zufolge habe der 22-jährige Deutsche aus einem inneren Drang heraus gehandelt, einen Menschen zu töten. Der Staatsanwalt sprach von "Mordlust". Die Tat sei "fast wie eine Hinrichtung" gewesen, das Opfer habe keine Chance gehabt, sich zu wehren.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war die Tat geplant. Der Angeklagte habe sich gezielt ein Opfer ausgesucht – eine Arbeitskollegin, die ihn zuvor gemaßregelt hatte. Aus Sicht der Anklage ging es nicht um einen eskalierten Streit, sondern um verletztes Ego und Verachtung. Die Nebenklage schloss sich dieser Bewertung an.

Das Gericht entschied sich gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Diese Entscheidung habe man sich nicht leicht gemacht, so die Vorsitzende Richterin. Der 22-jährige Täter sei bisher nicht strafrechtlich aufgefallen. Schizoide Züge dürften auf die Tat Einfluss genommen haben.

Keine besondere Schwere der Schuld: Nebenklage enttäuscht

Ein Vertreter der Nebenklage äußerte sich nach der Verkündung enttäuscht darüber, dass das Gericht nicht eine besondere Schwere der Schuld anerkannte. Er und sein Mandant – der Witwer der Getöteten – werden in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie deshalb in Revision gehen.

Dies gebe dem Angeklagten die Möglichkeit, frühestens nach 15 Jahren überprüfen zu lassen, ob er auf Bewährung freigelassen werden kann. Auch wenn die besondere Schwere der Schuld nicht vorliege, dürfe der Angeklagte nicht automatisch damit rechnen, dass er nach circa 15 Jahren wieder entlassen werde, so die Vorsitzende Richterin. Es müsste dann alles sorgfältig geprüft werden, ob er auf freien Fuß käme.

Täter entschuldigt sich bei Opfern und Angehörigen

Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, widersprach jedoch der Einschätzung der besonderen Schwere der Schuld. In seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung sagte der Angeklagte: "Ich möchte mich bei allen geschädigten und betroffenen Personen entschuldigen. Ich wünschte, ich hätte die Tat nie begangen."

Angriff am Arbeitsplatz

Am Morgen des 1. Juli 2025 hatte der Mann das Großraumbüro seines Arbeitgebers in Mellrichstadt betreten. Im Büro des gemeinsamen Vorgesetzten wartete er auf die 59-jährige Kollegin. Als die Frau eintraf, überraschte er sie und stach mehrfach in Hals-, Bauch- und Brustbereich. Die Frau starb an ihren schweren Verletzungen.

Der Vorgesetzte, der eingreifen wollte, wurde mit acht Messerstichen lebensgefährlich verletzt – vor allem im Rücken- und Brustbereich sowie mit Schnittverletzungen an Armen und Händen. Hier sieht das Gericht das Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht. Das bedeutet: Der Angeklagte stach auf ihn ein, um das Töten der 59-Jährigen fortsetzen zu können.

Der Mann überlebte nur dank einer Notoperation. Ein weiterer Mitarbeiter erlitt einen Stich in den Oberschenkel, als er half, den Angreifer zu überwältigen. Gemeinsam mit weiteren Kollegen gelang es schließlich, dem Mann das Messer abzunehmen.

Gutachter: Täter voll schuldfähig

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt. Er habe die Frau gehasst, sagte er. Sie hätten sich nicht gut verstanden, er habe sich von ihr schlecht behandelt gefühlt.

Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem 22-Jährigen volle Schuldfähigkeit. Seine Drogen- und Opiatabhängigkeit habe seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt.

Mann hatte Mord vorbereitet

Ermittlungen zufolge hatte sich der Angeklagte im Vorfeld intensiv mit Gewaltverbrechen beschäftigt. Er recherchierte zu Mord, Forensik und auch zur Beseitigung von Leichen. Zudem soll er sich mit bekannten Serienmördern befasst und einen Chatbot zu entsprechenden Themen befragt haben.

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