Die Wasserwacht warnt eindringlich davor, Eisflächen zu betreten. Auf zugefrorenen Seen, Weihern, Flüssen und anderen Gewässern besteht Lebensgefahr.
Wie erkenne ich zu dünnes Eis?
Wie dick das Eis ist und ob es trägt, ist vom einfachen Anschauen her nicht zu erkennen. Jede Eisfläche, durch die man noch durchsehen kann, ist normalerweise nicht dick genug zum Betreten. Die Eisfläche muss mindestens 15 Zentimeter dick sein, damit sie tragfähig ist.
Allerdings ist das Eis nie überall gleich dick. Und das Eis trägt auch nie gleichmäßig. Denn Strömungen, Pflanzenbewuchs, Schneedecken, Sonneneinstrahlung oder der Temperaturwechsel, all das hat seinen Einfluss. So können scheinbar stabile Eisflächen plötzlich nachgeben. Auch bei viel Frost kann das Eis aufgrund von Unterströmungen oder Wassertieren (z.B. Muscheln) extrem ungleichmäßig dick sein, was es unberechenbar macht.
Besonders gefährlich sind Fließgewässer und Zu- und Abläufe in Ufernähe. Zufließende und abfließende Gewässer können eine andere Temperatur haben und also wärmer sein, dann ist das Eis dort dünner. Außerdem braucht bewegtes Wasser länger, bis es eine Eisdecke bilden kann, als stehende Gewässer.
Wer ist besonders gefährdet?
Die Wasserwacht Bayern appelliert insbesondere an Eltern, ihre Kinder über die Gefahren aufzuklären und nicht aus den Augen zu lassen. Denn Kinder unterschätzen häufig das Risiko und lassen sich von glatten Eisflächen zum Spielen verleiten.
Auch Hundehalterinnen und Hundehalter sollten beachten, dass ihre Tiere auf dem Eis einbrechen können – Rettungsversuche durch Menschen endeten nicht selten ebenfalls im Eiswasser und oft in Lebensgefahr, so die Wasserwacht.
Was sind die besten Verhaltenstipps?
Generell gilt die Regel, Eisflächen nur dann zu betreten, wenn sie ausdrücklich freigegeben sind. Dazu muss das Eis mindestens 15 Zentimeter dick sein. Sobald es knistert oder knackt, heißt das: sofort runter von einer Eisfläche.
Falls doch jemand einbricht, ist es gut, wenn sofort der Notruf 112 gewählt werden kann. Die Einsatzkräfte der Wasserwacht Bayern sind auch in der kalten Jahreszeit in ständiger Alarmbereitschaft. Dennoch gilt: Die beste Rettung ist die, die gar nicht erst gerufen werden muss.
Was passiert im Körper im eiskalten Wasser?
Im eiskalten Wasser reagiert der Körper zunächst mit einem Kälteschock. Das Herz schlägt schneller, der Blutdruck steigt, der Atem wird flach, der Körper beginnt zu zittern. Die Glieder kühlen schnell aus, es kommt zur Gefäßverengung, das Blut wird in den Rumpf zurückgezogen, die Bewegungen werden dann langsamer. Gleichzeitig schüttet das Gehirn das Stresshormon Kortisol, Endorphine und Katecholamine aus, was das Bewusstsein wacher und fokussierter macht und sogar zu euphorischen Gefühlen führen kann.
Nach etwa fünf Minuten beginnt die Muskulatur zu erschlaffen und die Kerntemperatur im Körper sinkt. Zugleich steigt die Gefahr, dass der Kreislauf versagt. Der Betroffene kann bewusstlos werden und ertrinken.
Wie verhalte ich mich nach einem Einbruch?
Wer merkt, dass das Eis nachgibt oder bricht, soll sich sofort flach aufs Eis legen. Denn so wird das Körpergewicht auf eine größere Fläche verteilt. Danach kann er versuchen, sich in Bauchlage auf der Eisfläche vorsichtig in Richtung Ufer zu bewegen. Wenn jemand eingebrochen ist, soll man ihm möglichst vom Ufer aus helfen – mit Ästen, Schals, Stöcken oder Leinen –, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Warum tun sich Gemeinden so schwer, Eisflächen freizugeben?
Für die Sicherheit der Eisflächen ihrer Gewässer sind die Gemeinden und Behörden verantwortlich. Sie sind juristisch verpflichtet, lebensgefährliche Risiken zu minimieren. Die Freigabe erfolgt deshalb oft erst nach längerer Kälteperiode und wird durch Schilder und Pressemitteilungen signalisiert. Auch nach längerem Frost ist oft unklar, ob das Eis wirklich überall dick genug gefroren ist, da das Wasser nicht überall gleich gut friert. Es braucht meist eine länger anhaltende Phase mit Dauerfrost (–5 bis –10 Grad) für eine sichere Eisschicht.
Einige Städte und Gemeinden haben als Reaktion auf schwere Unfälle, auch aus dem Vorjahr, strengere Regeln eingeführt, wie etwa die Eisflächenverordnung in Augsburg. Die verbietet das Betreten und Befahren von natürlichen Eisflächen auf Augsburgs Gewässern grundsätzlich, es sei denn, die Stadt gibt das Eis ausdrücklich dafür frei.
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