Ein Plakat mit der Aufschrift «Für neue Rekorde & gewonnenen Wohnraum» steht bei einer Pressekonferenz im Olympiastadion in München zur Bewerbung Münchens für die Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044.
Ein Plakat mit der Aufschrift «Für neue Rekorde & gewonnenen Wohnraum» steht bei einer Pressekonferenz im Olympiastadion in München zur Bewerbung Münchens für die Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044.
Bild
Die Kritik an Werbemaßnahmen der Stadt München für eine Olympia-Bewerbung reißt nicht ab.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Leonie Asendorpf
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Leonie Asendorpf
Audiobeitrag

Die Kritik an Werbemaßnahmen der Stadt München für eine Olympia-Bewerbung reißt nicht ab.

Audiobeitrag
>

Werbung für Olympia-Bürgerentscheid: Streit geht in neue Runde

Werbung für Olympia-Bürgerentscheid: Streit geht in neue Runde

Die Kritik an den Werbemaßnahmen der Stadt München für eine Olympia-Bewerbung reißt nicht ab: Nach den Flyern, die den amtlichen Wahlunterlagen für den Bürgerentscheid beigelegt waren, gehen die Olympia-Gegner nun gegen Plakate im Stadtbereich vor.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Gegner und Befürworter einer Olympia-Bewerbung Münchens sind sich derzeit nur in einem einig: Bis zum 26. Oktober, dem Tag des Bürgerentscheids über eine Bewerbung der Landeshauptstadt als Austragungsort für die Olympischen Spiele, ist noch gar nichts entschieden – und bis dahin werden beide Lager mit harten Bandagen um jede Stimme kämpfen.

"OlympiJa"-Plakate sorgen für Kritik

Dieser Wettstreit geht nun in eine neue Runde: Die Stadt hatte Anfang September die Werbekampagne "München OlympiJA" vorgestellt und seitdem Plakate im Münchner Stadtgebiet aufgestellt, die den Reiz an dem Sport-Event und gleichzeitig einen langfristigen Nutzen für die Stadt zeigen möchten. "Für neue Rekorde & gewonnenen Wohnraum" steht auf einem Plakat, "Für ewige Helden & bleibende Bauten" auf einem anderen.

KVR: Ausnahmen für "besondere Ereignisse"

Die Münchner Stadtratsfraktion der ÖDP/München-Liste ist der Meinung, dass die Verantwortlichen damit gegen die Plakatierungsverordnung verstoßen haben. Die Plakate seien zu groß, und außerdem dürften nur politische Parteien und Wählergruppen im öffentlichen Raum werben, heißt es in einer Pressemitteilung.

Deswegen hat die Partei nach eigener Angabe förmliche Anzeige beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) eingereicht und fordert, dass das KVR die Plakate entfernt sowie Bußgelder verhängt. Das KVR teilte auf BR-Anfrage mit, dass die Anzeige bislang noch nicht eingegangen sei. Und: "Grundsätzlich sieht die Plakatierungsverordnung eine Ausnahme für Plakatierungen anlässlich besonderer Ereignisse vor." In diesem Fall plakatierten die städtischen Referate in eigener Verantwortung und das KVR erteile keine Genehmigungen.

Sportreferat: Plakate zur "Wahrung demokratischer Rechte"

Diese Sicht bekräftigt auch das Referat für Bildung und Sport, das für die Plakate verantwortlich ist: Bei dem Bürgerentscheid am 26. Oktober handele es sich um ein "besonderes Ereignis", deswegen sei die Werbekampagne auch keine "politische Plakatierung" im Sinne der Plakatierungsverordnung. Die Plakate der Stadt "unterstützen die Durchführung des Bürgerentscheids und damit die Wahrung demokratischer Rechte", teilte ein Referatssprecher mit.

Bereits beigelegte Flyer wurden kritisiert

Mit der Anzeige beim KVR versucht die ÖDP/München-Liste nicht zum ersten Mal, die Werbekampagne der Stadt München für eine Olympia-Bewerbung zu unterbinden. "Die Stadt München leistet sich ein Foul-Spiel nach dem anderen", sagte der Fraktionsvorsitzende Tobias Ruff. Ursprünglich hatte ein Flyer die Debatte losgelöst, der gemeinsam mit den amtlichen Wahlunterlagen für den Bürgerentscheid in den Briefkästen der Münchner und Münchnerinnen landete. Darin führte die Stadt Argumente für eine Olympia-Bewerbung Münchens für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 auf.

Prüfung der Flyer bei Regierung von Oberbayern läuft

Damit verletze die Stadt ihre Neutralitätspflicht und untergrabe das Vertrauen in die Abstimmung, findet der Fraktionsvorsitzende der ÖDP, Tobias Ruff. Die Fraktion aus ÖDP und München-Liste beantragte deswegen bei der Regierung von Oberbayern, dass sie die Werbeaktion überprüfen solle. Das tue die Regierung von Oberbayern momentan, teilte die Aufsichtsbehörde auf BR-Anfrage mit. Man könne aber noch nicht sagen, wann die Prüfung abgeschlossen sei.

Das Referat für Sport und Bildung sieht dagegen das Recht klar auf seiner Seite: Der Stadtrat habe den anstehenden Bürgerentscheid im Mai per Ratsbegehren initiiert – und nicht durch ein Bürgerbegehren. Deshalb gelte für den Bürgerentscheid am 26. Oktober nicht das Neutralitätsgebot für die Stadt München, so wie das etwa bei Wahlen der Fall ist. Unterschiedliche Auffassungen müssten nicht dargestellt werden, erklärte ein Referatssprecher. "Vielmehr darf die städtische Darstellung informieren, wertend und meinungsbildend sein."

Verein kritisiert Regeln für Ratsbegehren

Der Verband Mehr Demokratie e.V. kritisiert diesen Umstand: "Die Stadt ist nicht dazu verpflichtet", erklärte Susanne Socher, "aber wir hätten es schon angemessen gefunden, dass die Stadt den Abstimmungsunterlagen von sich aus eine ausgewogene Information beilegt." Mit so einem Ratsbegehren gehe eine große Verantwortung für die direkte Demokratie einher. "Sonst wird das zu einer Showveranstaltung." Der Verein Mehr Demokratie wirke deswegen seit Jahren darauf hin, dass die Bayerische Gemeindeordnung reformiert wird und bei jeder Form von Bürgerabstimmung verpflichtend ein Informationsheft mit Pro- und Kontra-Argumenten beigelegt werden muss.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!