Die Gefahrenmitteilung auf einem Smartphone
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Handy-Alarm zur Wiesn-Schließung: "Extreme Gefahr", viele Fragen

Handy-Alarm zur Wiesn-Schließung: "Extreme Gefahr", viele Fragen

Eine Warnung vor "extremer Gefahr" auf dem Smartphone hat am Vormittag viele Menschen in München aufgeschreckt. Nach einem Klick erfuhren sie, dass auf die Oktoberfest-Schließung hingewiesen wurde. Was steckte dahinter? Was sagt die Polizei?

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Mehrere lange Warntöne, Vibration, im Sperrbildschirm die Nachricht: "Extreme Gefahr, GEFAHRENMITTEILUNG, MITTEL." Um 11.04 Uhr wurden viele Menschen durch eine "amtliche Warnmeldung für München" auf ihrem Smartphone aufgeschreckt. Erst wenn die Nutzer auf einen Link in der Nachricht klickten, erfuhren sie den Grund für die Warnung: "Aufgrund einer unspezifischen Sprengstoffdrohung im Zusammenhang mit dem Einsatz im Münchener Norden wird das Festgelände auf der Theresienwiese vorerst bis 17:00 Uhr nicht geöffnet."

In den sozialen Medien zeigten sich User irritiert und stellten die Verhältnismäßigkeit in Frage. "War schon auf den schlimmsten Fall vorbereitet und erfahre dann, dass die extreme Gefahr die Wiesnschließung sei", schrieb ein Nutzer auf X. In einem anderen Post hieß es: "Wenn das System zu solchen Zwecken missbraucht wird, so desensibilisiert man die Bürger." Andere zeigten dagegen Verständnis: "Das ist sinnvoll, weil man so auch die Besucher erreicht, die zum Oktoberfest wollen."

Warum wurde die Gefahrenmitteilung verschickt? Warum zu diesem Zeitpunkt? Und warum wurde vor "extremer Gefahr" gewarnt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was sagt die Polizei?

Der Münchner Polizeivizepräsident Christian Huber erläuterte in einer Pressekonferenz, der Handy-Alarm sei "von Seiten der Stadt ausgelöst worden". Die Polizei habe sich noch vor 10 Uhr mit Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) abgesprochen, dass das Oktoberfest vorerst nicht geöffnet werde. "Und dann geht es natürlich im Hintergrund darum: Wie warne ich denn die Bevölkerung? Da kommen ja dann – beginnend ab dem frühen Vormittag – die ersten Besucherinnen und Besucher auf die Wiesn."

Ein Instrument der Stadt sei dann die Gefahrenmitteilung über den Warndienst "Katwarn" gewesen, sagte Huber. "Man erreicht über Social Media Leute, man überreicht über die Lautsprecher-Durchsagen Leute. Und Katwarn ist letztendlich eine Option gewesen, dass man sagt: Da erreicht man vielleicht auch den Rest, der es bislang noch nicht mitbekommen hat."

Wie reagiert die Stadt München?

Von der Stadt München hieß es am Abend, die Branddirektion wolle sich am Donnerstag dazu äußern. Oberbürgermeister Reiter hatte sich aber bereits am frühen Mittag bemüht, die Münchner in den sozialen Medien zu beruhigen. In einem Video auf Instagram sagte er: "Allen vielleicht durch Katwarn verunsicherten Münchnerinnen und Münchnern kann ich sagen: Egal, wo sie sich in München befinden, die Drohung richtet sich nur gegen die Theresienwiese."

Warum kam die Warnung so spät?

Zum Zeitpunkt der Gefahrenmitteilung war schon mehr als eine Stunde bekannt, dass das Oktoberfest vorerst geschlossen bleiben würde. Die Münchner Feuerwehr begründet den zeitlichen Abstand laut "Abendzeitung" mit dem Verlauf der Ermittlungen: "Die Meldung kam zu dem Zeitpunkt, als die Ermittlungsergebnisse der Polizei die Dringlichkeit hierzu mit Fakten untermauern konnten."

Eine solche Warnung könne nur nach fundierten Erkenntnissen erfolgen. Niederschwelligere Meldungen seien "bereits sehr zügig" über andere Kanäle gekommen, seien anschließend "sukzessive ausgeweitet" worden "und endeten dann in dieser Warnmeldung".

Warum die Warnung vor "extremer Gefahr"?

Die "amtliche Gefahrenmitteilung" ist laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die mittlere von drei Warnstufen. Diese bedeutet, dass im Warnbereich eine "zu erwartende oder bereits eingetretene Gefahr" besteht, "welche die Unversehrtheit der Bevölkerung bedroht und/oder erheblichen Schäden auch bei der Infrastruktur führen kann". Die niedrigste Stufe ist eine "Gefahreninformation" bei einer Beeinträchtigung ohne konkrete Gefahr, die höchste eine "amtliche Gefahrendurchsage" bei "Gefahr für Leib und Leben, für Sachschäden und die Infrastruktur".

Auf BR-Anfrage verweist das Bundesamt auf die aktuelle technische Richtlinie des Mobilfunk-Katastrophenwarndienstes "DE-Alert", der vom europäischen "EU-Alert" abgeleitet sei. Nach dieser Richtlinie erhalte die Smartphone-Mitteilung in der Warnstufe 2 automatisch die Überschrift "Extreme Gefahr". Die höchste Warnmeldung (Warnstufe 1) sei der "Presidential Alert". Dem Bundesamt seien die "unterschiedlichen Begrifflichkeiten" bewusst, teilt eine Sprecherin mit. "Sie lassen sich nach den aktuellen technischen Standards noch nicht vermeiden." In einer Weiterentwicklung des Warnsystems in Deutschland werde dies aber "berücksichtigt werden".

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