Ein durch die Bergungsarbeiten aufgeschnittener Waggon des verunfallten Regionalzuges
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Ein bei den Bergungsarbeiten aufgeschnittener Waggon des verunfallten Regionalzuges
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Zugunglück Burgrain: Ein Freispruch ist rechtskräftig

Zugunglück Burgrain: Ein Freispruch ist rechtskräftig

Nach dem Zugunglück von Burgrain mit fünf Toten und vielen Verletzten ist das Gerichtsverfahren für den angeklagten Fahrdienstleiter endgültig vorbei, sein Freispruch ist nun rechtskräftig. Für den zweiten Angeklagten ist noch eine Revision anhängig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Burgrain gibt es nun in einem der beiden Strafverfahren eine endgültige Entscheidung. Das Urteil für den damaligen Fahrdienstleiter ist nun rechtskräftig, wie das Landgericht München II mitteilte. Das Gericht hatte ihn vor einer Woche von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. 

Verfahren gegen Ex-Bezirksleiter geht vor Bundesgerichtshof

Für den angeklagten Fahrdienstleiter ist das Verfahren damit definitiv abgeschlossen, gegen den Freispruch für ihn hatten weder die Staatsanwaltschaft noch Nebenkläger Revision eingelegt. Beim zweiten Angeklagten, einem früheren Bezirksleiter der Bahn, geht der Prozess hingegen vermutlich weiter. Gegen seinen Freispruch legte die Anklagebehörde Revision ein. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob der Streckenverantwortliche erneut vor Gericht muss.

Fünf Tote, mehr als 70 Verletzte

Bei dem Unglück vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen starben fünf Menschen und mehr als 70 wurden verletzt, als ein Zug entgleiste. Als Ursache wurden marode Schienen festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten - der Fahrdienstleiter und ein Bezirksleiter - das Unglück hätten verhindern können. Der Fahrdienstleiter hatte den Funkspruch eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet. Der Bezirksleiter soll Sanierungsarbeiten verzögert haben. 

Die beiden Angeklagten hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt.

Gewerkschaft macht Sparmaßnahmen für Unglück verantwortlich

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) forderte nach dem Ende des Prozesses um das schwere Zugunglück eine radikale Bahnreform. "Das Urteil zeigt: Schuld hat ein über Jahrzehnte kaputt gespartes Bahnsystem", sagte der bayerische GDL-Bezirksvorsitzende Uwe Böhm. Einzelne Eisenbahner dürften nicht für diese strukturellen Defizite und die Bahnpolitik verantwortlich gemacht werden.

Mit Informationen von DPA

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