Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge will die Schwächen der alten Riester-Rente überwinden. Die damals vom Gesetzgeber zwingend geforderten Beitragsgarantien verteuerten alle Produkte und drückten auf die Rendite. Ganz zu schweigen von den hohen Kosten. Vom Aktienboom der vergangenen Jahre hatten die Riester-Sparer nichts.
Das neue Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, das heute im Bundeskabinett auf der Tagesordnung steht, soll zum 1. Januar 2027 starten.
So funktioniert die "neue Riester-Rente"
Wer einen der 15 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen hat, der kann sich im nächsten Jahr überlegen, ob die Police weitergeführt werden soll oder nicht. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll problemlos möglich sein.
Zur Auswahl stehen dann Investitionen in nach EU-Recht zugelassene Investmentfonds und vor allem börsengehandelte Indexfonds wie ETFs. Aktien oder Anleihen eines einzelnen Unternehmens gehören nicht dazu. Möglich wäre aber die Wahl eines offenen Immobilienfonds oder eines ELTIFs . Dieses Kürzel steht für Europäische langfristige Investmentfonds, in denen häufig Infrastruktur- oder Klimainvestments verpackt werden. Wer in das neue Altersvorsorgedepot wechselt, zahlt künftig also in Investmentfonds oder Indexfonds ein, anstatt wie bisher in die Riester-Rente.
Möglichst einfach und kostengünstig
Entscheidend wird sein, ob es die Anbieter solcher Produkte schaffen, den gesetzlich vorgegebenen Kostendeckel einzuhalten. Der soll bei jährlich höchstens 1,5 Prozent liegen, inklusive Abschlusskosten. Das heißt, es geht letztlich um Standardprodukte mit möglichst niedrigen Gebühren, was für Fondslösungen wie ETFs spricht. Vorgesehen ist eine "angemessene individuelle Beratung", die allerdings auch online erfolgen kann.
Förderfähig sind nur Finanzprodukte mit höchstens Risikoklasse "Fünf". Die höchste Risikoklasse ist "Sieben". Das heißt, die förderfähigen Produkte der Risikoklasse "Fünf" sind wachstumsorientiert und gelten schon als spekulativ; sie können stark im Wert schwanken und recht hohe Renditen bringen. Damit ist es mit dem neuen Anlagemodell möglich, auf weitaus risikoreichere Geldanlagen zu setzen als mit den bisherigen Riester-Produkten.
Wer es lieber sicherer mag, für den sollen zwei Varianten mit Garantien angeboten werden. Dann stehen zu Beginn der Auszahlungsphase, also im Rentenalter, auf jeden Fall entweder 100 Prozent oder 80 Prozent des angesparten Kapitals zur Verfügung.
Fördersystematik wie bei Riester-Produkten
An der Fördersystematik soll sich beim neuen Altersvorsorgedepot nichts ändern. Ähnlich wie bei der Riester-Rente ist es möglich eine Bezuschussung durch den Staat, eine sogenannte Zulage, zu bekommen. Die eingezahlten Beträge werden damit also aufgestockt.
Der Gesetzentwurf sieht eine maximale Grundzulage von 480 Euro pro Jahr vor. Das heißt: Für jeden Euro, der in eines der Vorsorgeprodukte gesteckt wird, gibt es 30 Cent vom Staat bis zu einer Grenze von 1.200 Euro jährlich. Wer weitere 600 Euro anspart, bekommt 20 Cent pro Euro – bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro. Wer Kinder hat, soll pro Kind und Jahr maximal 300 Euro als Kinderzulage bekommen.
Alternativ kann man sich für einen Sonderausgabenabzug entscheiden. Das ist der Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird; der wird auf 1.800 Euro pro Jahr plus Zulagen festgesetzt. Das heißt, man kann seine Beiträge in der Ansparphase steuerlich geltend machen. Die Auszahlungen werden dann später im Rentenalter besteuert.
Im internationalen Vergleich ist die Förderung für das neue Altersvorsorgedepot nicht gerade üppig. Allerdings überwiegen die positiven Kommentare, die vom Fondsverband BVI, vom Deutschen Aktieninstitut und vom Bankenverband kommen. Profitieren würden von der Reform laut BVI rund 50 Millionen Menschen zwischen 18 und 66 Jahren.
"Kinder-Depot" geplant
Auch die Frühstart-Rente wird auf den Weg gebracht. Dabei soll es für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das in Deutschland zur Schule geht, pro Monat zehn Euro vom Staat geben, also 120 Euro pro Jahr. Eltern können dazu für ihre Kinder ein eigenes Depot eröffnen, in das sie auch privat einzahlen können. Werden die Eltern nicht aktiv, wird die staatliche Förderung bei der Bundesbank geparkt. Mit dem 18. Geburtstag würde dann das Startkapital für einen Altersvorsorgevertrag zur Verfügung stehen.
Video: BR-Korrespondent Jan Zimmermann zur Arbeit der Rentenkommission
BR-Korrespondent Jan Zimmermann zur Arbeit der Rentenkommission
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