"Stinksauer bin ich", "absolute Frechheit", "bodenlos": Der Passauer Wirt Josef Wolf ließ seiner Wut freien Lauf. In einem emotionalen Social-Media-Video kritisierte er die Abschiebung seiner Küchen-Mitarbeiterin "Rugi" nach Sierra Leone. Es sei "würdelos", einen Menschen, der Steuern zahle und Teil der Gesellschaft sein wolle, "so abzustrafen". Nach drei Wochen hat das Video auf Instagram drei Millionen Aufrufe.
Klar ist: Juristisch ist die Abschiebung nicht zu beanstanden. Allerdings hatte Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder mehrfach versprochen: "Wer arbeitet, der bleibt hier und hat alle Perspektiven." Auch im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern steht: "Wir werden auf Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber dann verzichten, wenn ein fester Arbeitsplatz oder ein Ausbildungsvertrag besteht und keine Straftaten oder Gefährdungslagen vorliegen." Wie passt das zum Fall Rugiatu Kamara? Sie arbeitete seit Jahren im Goldenen Schiff, absolvierte Deutschkurse und musste trotzdem gehen.
Problem mit dem Pass
Der Knackpunkt im Fall Kamara war aus Sicht der Ausländerbehörden ein fehlender Identitätsnachweis: Um bleiben zu können, hätte sie einen gültigen Pass vorlegen müssen. Die Stadt Passau betont, die Frau sei trotz mehrfacher Aufforderung monatelang nicht in ihr Heimatland gereist, um den Nachweis zu beschaffen. Das städtische Ausländeramt habe nach geltendem Recht handeln müssen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Vorgehensweise.
Kamara wollte eine Reise in die Heimat vermeiden, aus der sie geflohen war. Sie ließ sich einen Pass aus Sierra Leone ohne persönliche Vorsprache zuschicken und die Echtheit anschließend von der Botschaft in Deutschland bestätigen: einen sogenannten Proxy-Pass. Doch die Behörden erkannten das Dokument nicht an. Ende April wurde die Frau von der Polizei abgeholt, kam in Ausreisegewahrsam und wurde abgeschoben. Wolf sagt dazu im BR-Interview: Für die Abschiebung sei der Proxy-Pass "gut genug" gewesen, "aber nicht gut genug, um hier bleiben zu dürfen".
Herrmann sieht keinen Handlungsbedarf
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigt Verständnis für die Entscheidung der Behörden vor Ort. "Wir wollen in aller Regel in der Tat schauen, dass solche Personen, die gut integriert sind, ihren Arbeitsplatz haben, auch hier weiter zum Erfolg unseres Landes beitragen können", erklärt er. Zu den Voraussetzungen zähle aber, "dass die Identität geklärt sein muss".
Zugleich relativiert Herrmann die Losung, dass bleiben kann, wer arbeitet: Im Fall einer Ablehnung des Schutzantrags durch das Bundesamt für Migration lasse sich ein Bleiben "im Einzelfall" in Erwägung ziehen. "Der Normalfall ist: Wenn jemand abgelehnt worden ist, dann muss er logischerweise das Land wieder verlassen." Einen Bedarf, die Rechtslage im Bund zu ändern oder Entscheidungsspielräume vor Ort auszuweiten, sieht er nicht: Es gebe schon viele Möglichkeiten, den Aufenthalt zu verfestigen.
Der Bayerische Flüchtlingsrat berichtet von ähnlichen Fällen wie Kamaras: von Menschen mit Arbeit, Ausbildung oder konkreten Jobangeboten, bei denen Arbeitserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltstitel zum Problem wurden. Auch dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband sind Fälle bekannt, in denen Betriebe gut integrierte Beschäftigte durch Abschiebungen verloren haben: "Viele Gastronomen empfinden es deshalb als widersprüchlich, wenn politisch gesagt wird, gut integrierte und arbeitende Menschen sollten bleiben dürfen, die Praxis vor Ort aber oft anders aussieht."
"Man weiß, wo sie wohnen"
Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erläutert, Straftäter würden bevorzugt abgeschoben. Allerdings seien auch gut integrierte Geflüchtete mit Arbeitsplatz oft stärker als andere auf dem Radar der Ämter – und damit auch von Abschiebungen betroffen: "Man weiß, wo sie wohnen, die Menschen tauchen nicht unter. Man kann ihrer also sehr leicht habhaft werden."
Die Identitätsfeststellung ist laut Brücker oft kompliziert: Dieser Bereich müsse durchforstet und kulanter geregelt werden. In Fällen wie bei Kamara seien Herkunft, Alter und Identität ja bekannt. "Man müsste nicht unbedingt Dokumente verlangen, die sehr schwer zu beschaffen sind." Zumal durch solche Abschiebungen wirtschaftlicher Schaden für Deutschland entstehe.
Auch Behörden verweisen auf das komplexe System. Laut der Gewerkschaft Komba, die kommunale Beschäftigte vertritt, sind die Verfahren seit vergangenem Jahr durch neue Regelungen noch komplexer geworden. Die Stadt Passau betont: Das Ausländeramt arbeite am Anschlag.
Wirt Wolf gibt nicht auf
Wirt Wolf berichtet, seiner Küchenkraft gehe es in Sierra Leone "sehr schlecht". Die Hürden für eine Rückkehr der 57-Jährigen nach Deutschland sind hoch: Nach der Abschiebung gilt laut Innenminister Herrmann eine zwölfmonatige Einreisesperre. Zudem sei kein "Aufenthaltszweck ersichtlich", der eine Wiedereinreise ermöglichen würde: Die Frau habe als nur unqualifizierte Küchenhilfe gearbeitet, die Erwerbsmigration ziele aber auf Fachkräfte ab. Auch brauche es bei Menschen, die älter als 45 sind, ein gewisses Mindestgehalt, um das Renten- und Sozialsystem zu schützen.
Davon lässt sich Wolf nicht entmutigen. Über eine Internetplattform sammelt er Spenden, damit Kamara die hohen Abschiebekosten begleichen, sich um ein Arbeitsvisum kümmern und vorerst ihr Überleben sichern kann. "Wir wollen Rugi zurück nach Hause holen."
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